eintragungen im brief
hallo bei der umrüstung auf gas wer nimmt die umschrei´bung im brief vor und tüv abnahme wo muss es eingetragen werden und klappt es reibungslos
danke
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von volvocarl
genau das gleiche sagte mir mein Umrüster auch, ich dachte eigentlich, der will mich vera...
Das wäre wohl ab 01.10. jedem selbst überlassen, ob er es eintragen lassen will.
Gut, das Du das auch so gehört hast, ich werde einen teufel tun und den Amtsschimmeln noch das Geld in den Rachen werfen.
Somit sind wir ja zumindest schon zu zweit.
Ob die Aussagen der Umrüster allerdings immer zutreffend sind wage ich zu bezweifeln.
Die Aussagen von TÜV und Strassenverkehrsamt waren bisher für mich aussagefähig zumal beide die selbe Meinung vertreten.
Aber es muss doch eine einheitliche Regelung geben, ob oder ob nicht.
Zitat:
Original geschrieben von roloeka
Mit dieser TÜV-Bescheinigung und dem EU-KFZ-Schein und -Brief geht man zum Straßenverkehrsamt. Dann erhält man den neuen KFZ-Schein und -Brief mit der Eintragung der Gasanlage für 26,20€. Wenn man die alten "entwerteten" Papiere behalten will, kostet es nochmal 12,80€.
Ist aber nicht überall so teuer😉
Hier hab ich bloß 15€ für die Umtragung bezahlt und habe meinen alten Brief so behalten könn😁
gruß
@rubi:
Werd ich heute erfahren, muss zum TÜV.
Mal schaun, was der sagt.
Dürfte aber, wie schon so oft in unserem schönen Staat, so sein, das zwar neue Richtlinien für irgend etwas rauskommen, nur das keiner Bescheid weiss. Siehe z.B. diese Tagfahrleuchten: Seit ewiger Zeit als solche zugelassen, haben schon so viele ein Knöllchen von unwissenden Ordnungshütern kassiert, die die Dinger nicht von Nebelleuchten unterscheiden konnten.
Ein Lacher.
Jedenfalls bin ich heute abend schlauer.
Gruss
Ich schlag mich auf die Seite der "sofort-Eintrager".
Grund: Die Ziffer "5" ändert sich, wie oben richtig erklärt von "OT" auf "OT/GK/FLG" 29 (für Bivalent)
Aus Amtsschimmel ins deutsche heißt das: die Antriebsart verändert sich. Ungefähr zu vergleichen mit aus einem Heißluftballon einen Jet zu machen. Ohne diese Kenntnisse kann die Behörde dieses Fahrzeug nicht zuordnen, es existiert demnach eigentlich gar nicht. Demzufolge kann auch kein korrekter Steuerbescheid (der sich in den meisten Fällen zwar nicht ändert, aber dennoch einen anderen Steuergegenstand hat) zugeordnet werden. "Weitreichend denkende Beamte" könnten da bereits wieder eine Straftat ganz anderer Art vermuten, sobald die berühmte 7 Tages-Meldefrist verstrichen ist.
Schlau geworden? Frage zur selbständigen Antwortfindung: Bei wem wird das Finanzamt wohl anklopfen? Beim Tüvver mit der zwiespältigen mündlichen Information? Vielleicht auch bei der Kollegin im Straßenverkehrsamt, die guten Gewissens mitteilte, nicht alle durch den TÜV abgenommenen Einbauten müssen durch das Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragen werden, solange der Fahrzeugführer alle Unterlagen mitführt.
Oder wirds Finanzamt einen Bescheid doch eher an den Halter verschicken. Abgesehen davon - ich schleppe nicht den ganzen Gashefter mit allen Gutachten, Abnahmen und Rechnungen rum. Fakt ist doch: Gasumrüstung ist immer noch weitgehend unbekannt, auch im "Amt" - sehe ich doch an den großen Augen der Kollegin "Watt hammse einjebaut? Jass? Jeht sowatt übahaupt innen Audi?" Konnt ich bloß sagen: "Ja deswejen habick ooch keen Wolga mehr."
Die hat "jeschmunzelt"
Ähnliche Themen
Komme gerade vom TÜV.
Also folgendes:
Die Anlagen müssen, wenn alle Papiere vollzählig sind, nicht mehr extra vom TÜV eingetragen werden.
Um die Eintragung in den Papieren kommt man aber nicht herum, da sich, wie hier schon erwähnt, die Antriebsart ändert.
Ich persönlich komme um den TÜV nicht rum, da ich ne für den poln. Markt homogenisierte Anlage drin habe. Alles gleich der deutschen Geschichte, es ist halt nur der falsche Stempel drauf.
Nur gut, das man ja TÜV Leute kennt.
Aber wie gesagt, eingetragen werden muss Sie, jedenfalls hier in Suhl tun sie sich ein bischen schwer.
Saluti
Stefan
Hallo.
ich war diesbezüglich gestern auf dem für mich zuständigen Straßenverkehrsamt um die Problematik zu klären.
Die nette Dame vom Amt entgegnete mir auf die Frage ob die Anlage eingetragen werden müsse, Gasanlage wieso fährt ihr Auto mit Gas. Um welchen Hersteller bzw. Model handelt es sich.
Ich sagte ihr es handelt sich um einen Audi A4 Avant der nachträglich mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet worden ist.
Darauf sagte die nette Dame so etwas habe ich ja noch nie gehört das man sich so etwas nachträglich einbauen lassen kann (ich heize mit Gas).
Soviel zu diesem Thema.
Also ab zum Amtsleiter. Hier habe ich die Antwort bekommen, da auf meinem Abnahmeprotokoll vom TÜV nicht explizit vermerkt ist das eine Eintragung nötig ist, müsse ich dieses auch nicht eintragen lassen. Es währe ausreichend wenn ich die Unterlagen mitführen würde.
Viel schlauer bin ich immer noch nicht ob es legal ist oder auch nicht. Ich habe mich daher dazu entschlossen die Anlage eintragen zu lassen und damit auf die neuen Fahrzeugpapiere zu wechseln.