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Einspruch gegen Gutachten - Wie läuft das ab?

Themenstarteram 18. Januar 2020 um 15:00

Wenn ich einen Haftpflichtschaden habe, dann habe ich das Recht einen Gutachter zu beauftragen.

Wie läuft das ab, wenn der gegnerischen Versicherung das Gutachten dann nicht gefällt?

Wenn die also ihren eigenen Gutachter schicken wollen, damit er ein Gegengutachten macht.

Ich muss die ja nicht an mein Auto lassen.

Was müssen die tun, damit die trotzdem ihr Gegengutachten machen können?

Müssen die das vor einem Gericht beantragen, oder was sind da für Schritte seitens der Gegenpartei notwendig?

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fiktiv = bis maximal 100% WBW netto

konkret = bei Rechnungsnachweis und SV-Bestätigung maximal bis 130% WBW brutto

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Der notwendige Reparaturumfang sollte halt zuerstmal richtig ermittelt werden.

am 1. Februar 2020 um 14:37

Ok, ist zwar mit Mehrkosten verbunden aber ich werd mich Montag mit dem Anwalt mal kurzschließen.

Eventuell bekommt man beim wbw ein wenig mehr wenn man nochmal mit dem gutachter redet.

Wenn ich aber bedenkt was ich alles gemacht habe(was beim nächsten auch anstehen würde), wär es sinnig ihn zu behalten und halt alles wieder richtig reparieren zu lassen.

Da hätte ich aber noch eine frage:

Wie verhält sich das wenn ein Schaden von xy festgestellt wurde, gehen wir mal davon aus ich bekomm die 130%wbw für die reperatur.

Muss ich den dann wirklich mit neuteilen reparieren lassen um die Summe ausgezahlt zu bekommen?

Vorallem weil ich davon Ausgeh das selbst wenn alles gemacht wurde was offensichtlich ist, eh noch was dazu kommen würde wie achse oder sonstwas.

Ich würde gleich noch ein paar andere Sachen mitmachen lassen wollen,( auf eigene Kosten).

Der Reparaturweg des Gutachtens muss komplett eingehalten werden. Aber man kann mit gebrauchten Teilen an Stelle von Neuteilen arbeiten und dabei regelmäßig erheblich günstiger kommen. Rede mit dem SV, ob er da bei bestimmten Baugruppen fachlich was dagegen hätte.

am 1. Februar 2020 um 15:12

Ok danke Erstmal, ich melde mich eventuell nochmal.

Mit reperatur weg meinst du vermutlich alle aufgeführten Teile Müssen getauscht werden und dementsprechend das Auto wieder instandgesetzt.

Bei der 130% Klausel sagte mein Anwalt noch das ich das Auto mindestens 6monate weiterfahren müsse.

Ich will aber eh bei dem modell/Auto bleiben.

Die Differenz darf man trotzdem behalten oder zahlt die Versicherung dementsprechend weniger?

Stoßstange, Haube und Kotflügel würd ich auf jeden Fall gebraucht nehmen, da sie eh neu lackiert werden müssen.

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konkret = bei Rechnungsnachweis und SV-Bestätigung maximal bis 130% WBW brutto

am 1. Februar 2020 um 15:22

Danke jetzt mach ich mir schon etwas weniger sorgen.

Zitat:

@Bmwler10000 schrieb am 1. Februar 2020 um 15:37:54 Uhr:

Vorallem weil ich davon Ausgeh das selbst wenn alles gemacht wurde was offensichtlich ist, eh noch was dazu kommen würde wie achse oder sonstwas.

Hast du denn jetzt ein Gutachten in dem steht was alles gemacht werden muss oder nicht?

Sind da Risikopositionen enthalten?

Falls nicht, geht das (weitere) Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers.

Du solltest die 130%-Abwicklung aber unbedingt genau mit deinem Anwalt besprechen, Probleme mit der Regulierung durch die Versicherung sind da eigentlich vorprogrammiert!

am 1. Februar 2020 um 20:13

Als risikoposition sind erstmal nur die stossdämpfer drin mit ca. 400eueo pro Stück da ich unter den LKW gekommen bin.

Wir vermuten, eventuell hat der turbo noch was abbekommen, ich geh davon aus an der Achse wird auch noch was sein, mehr erfährt man erst wenn man anfängt den wagen auseinanderzunehmen.

Das klingt fast so, als ob du dich für die 130%-Sache auf einen Rechtsstreit mit der Versicherung und mit dem Gutachter einrichten solltest...

Sprich bitte auch darüber erstmal mit deinem Anwalt!

am 1. Februar 2020 um 21:56

Auf jeden Fall, danke.

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