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Einspruch gegen Gutachten - Wie läuft das ab?

Themenstarteram 18. Januar 2020 um 15:00

Wenn ich einen Haftpflichtschaden habe, dann habe ich das Recht einen Gutachter zu beauftragen.

Wie läuft das ab, wenn der gegnerischen Versicherung das Gutachten dann nicht gefällt?

Wenn die also ihren eigenen Gutachter schicken wollen, damit er ein Gegengutachten macht.

Ich muss die ja nicht an mein Auto lassen.

Was müssen die tun, damit die trotzdem ihr Gegengutachten machen können?

Müssen die das vor einem Gericht beantragen, oder was sind da für Schritte seitens der Gegenpartei notwendig?

Beste Antwort im Thema

fiktiv = bis maximal 100% WBW netto

konkret = bei Rechnungsnachweis und SV-Bestätigung maximal bis 130% WBW brutto

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Moin!

Ich würde an dieser Stelle einen RA einschalten, der wird es wissen, meistens.

G

Wenn Du geschädigter bist, hast Du Anspruch auf den RA und ggffls. Gutachter (Delle, korrigiere mich wenn ich mich wg. der Schadenhöhe täusche).

M. W. hat die gegnerische Versicherung kein Zugriffsrecht auf Dein Fahrzeug, es sei denn, wie vermutet, es gibt eine richterliche Anordnung.

Der Geschädigte, also du, muss den erlittenen Schaden nachweisen. Dazu ist das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters regelmäßig ausreichend. Er steht dann mit "seinem Namen" dafür ein, dass das Gutachten korrekt nach bestem Wissen und gewissen verfasst wurde. Darauf kann sich der Geschädigte verlassen* und mit dem PKW tun und lassen, was er will.

Die gegnerische Versicherung kann dann im Dreieck hüpfen, es kann dir theoretisch egal sein.

Wenn die meinen, das Gutachten sei grob fehlerbehaftet, können die das ja gerne anzweifeln. Dann zahlen sie nicht und müssten sich die Meinung von einem Gericht entweder bestätigen oder widerlegen lassen. Regelmäßig ist es jedoch so, dass diese Meinung ohne jedwede Anhaltspunkte aufgestellt wird. "Man kann es ja mal probieren".

Zitat:

Was müssen die tun, damit die trotzdem ihr Gegengutachten machen können?

Regelmßig alle Daten in den Computer reinhacken und auf "Gegengutachten erstellen" drücken. Schwupps, kommt ein vermeintlich korrektes Gegengutachen raus, welches in der Regel phantasievolle Kürzungsposten enthält.

Zitat:

Müssen die das vor einem Gericht beantragen, oder was sind da für Schritte seitens der Gegenpartei notwendig?

Nein, für die reicht es im Grunde aus, die Sache auszusitzen. Du möchtest ja Geld haben, also müsstest du auch klagen. In aller Regel wird dann aber gezahlt, sobald die Klageschrift bei denen im Briefkasten landet. "Man kann es ja mal probieren" ;)

Da bis dahin ziemlich viel zeit vergehen kann, ist ja auch das Korpus Delikti nicht selten bereits vom Tisch. Niemand braucht seinen zerstörten PKW ja so lange stehen zu lassen. Sollte es dann soweit kommen, dass ein Gericht entscheiden würde, würde man die Güte der jeweilig vorgetragenen Argumente ansehen. Und da wiegt ein Gutachten eines öbuv Sachverständigen, wenn keine offensichtlichen groben Fehler vorhanden sind schon etwas mehr als eine willkürliche Kürzung irgendwelcher Posten, welche die Versicherung phantasievoll vornimmt.

*ist das Gutachten dann grob fahrlässig fehlerhaft, haftet der Gutachter u.U. für die Folgen.

am 31. Januar 2020 um 21:29

Ich hätte da mal eine kurze Frage zu: wie sieht es aus wenn ein Gutachten erstellt wurde und ich als geschädigter der Meinung bin das der wiederbeschaffungswert unter dem tatsächlichen wiederbeschaffungswert liegt?

Ich habe erst sehr viel Geld in mein Auto gesteckt und laut gutachten(Rechnungen über knapp 15t Euro vom letzten halben Jahr liegen bei) ist der Verkehrswert meines Erachtens nach viel zu wenig.

Viele andere Sachen wurden auch nicht beachtet wofür ich aber leider auch keine Rechnungen habe.

Explizit geht es mir um eine folierung die sehr teuer war und meiner Meinung nach da sie 4 Tage vor Unfall gemacht wurde bei totalschaden zusätzlich komplett zum wiederbeschaffungswert aufzulisten bzw. Zuzurechnen wär?!

Mein Anwalt ist leider in Urlaub bis Montag und ich dreh mich im Kreis.

Absoluter horror was ich an Verlust mache, selbst wenn das Gutachten noch tausende höher wär :(

Das Gutachten hat ein von dir beauftragter freier Gutachter gemacht?

Dann kannst du das Ergebnis reklamieren und ihn zur Nachbesserung auffordern.

Allerdings zeigt die Erfahrung, dass der Geschädigte den Wert des eigenen Fahrzeugs nicht unbedingt selten überschätzt, vor allem wenn er "erst sehr viel Geld hineingesteckt" hat.

Deswegen würde ich erstmal eine freundliche Nachfrage vorschlagen, wie die Höhe des WBW sich ergeben hat und welche Faktoren da rein gespielt haben (und welche warum nicht).

am 31. Januar 2020 um 21:51

Zitat:

@hk_do schrieb am 31. Januar 2020 um 22:33:57 Uhr:

Das Gutachten hat ein von dir beauftragter freier Gutachter gemacht?

Dann kannst du das Ergebnis reklamieren und ihn zur Nachbesserung auffordern.

Allerdings zeigt die Erfahrung, dass der Geschädigte den Wert des eigenen Fahrzeugs nicht unbedingt selten überschätzt, vor allem wenn er "erst sehr viel Geld hineingesteckt" hat.

Deswegen würde ich erstmal eine freundliche Nachfrage vorschlagen, wie die Höhe des WBW sich ergeben hat und welche Faktoren da rein gespielt haben (und welche warum nicht).

Danke für die schnelle Antwort, also es ist schon so das ich für Alter, km stand usw. Einen wiederbeschaffungswert hab der ein gleichwertiges oder leicht höherwertige Fahrzeug zulassen würde mit ähnlichem km stand.

Allerdings sind die nagelneuen Felgen im Restwert von 4500euro drinnen haben aber selbst schon 2500euro gekostet.

Was mich halt ärgert die superteure folierung die mich wieder locker 4t Euro kostet beim neuen Auto. Und das kommt zum wiederbeschaffungswert dazu würde ich behaupten.

Im Auto muss ich halt sehr viel zurückrüsten was mich auch super ärgert da es massig Zeit in Anspruch nimmt.

Das mindert den Schaden dann aber etwas.

Achso und ja, ich hab ihn beauftragt ein Gutachten zu machen damit wir wissen was wir der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen können.

Warum gibt es zu den Umbauten keine Rechnung? Meine Erfahrung damals bei meinem Totalachaden war, den Gutachter unter Vorlage für den nachgerüsteten PP-ESD sowie die 19'' Felgen zu bitten, das Gutachten zu korrigieren. Hat zwar etwas gedauert, lief dann aber problemlos. Jedoch darf man nicht vergessen, dass die neu verbauten Teile auch an Wert verlieren und man für einen 2 Jahre alten ESD nicht den damaligen Neupreis erwarten kann. Zudem darf man normale Verschleissteparaturen ebenfalls nicht als Wertverbesserung rechnen, sondern sind notwendig, um den Wert zu erhalten. Wie viel von den 15 tEuro waren Reparaturen und viel Tuning?

am 1. Februar 2020 um 9:51

Knapp 5t Euro reperaturen im letzten Jahr.

Es wurde erst eine neue soundanlage verbaut, Ende Dezember für knapp 3000euro inkl. Arbeitsleistung. Und die folierung und Felgen hat knapp 8t Euro gekostet und das Auto wurde erst 4 Tage vor Unfall vom folierer geholt.

Ich hab innen ein tauschlenkrad und alle leisten mit Alcantara beziehen lassen, usb nachgerüstet, das teure 6wb Kombi usw.

Für die Sachen habe ich halt keine Rechnung mehr.

Also ich will, auch keine utopische Summe da stehen haben.

Denke aber von pflegezustand und Co. Das das Auto mehr wert ist als in der schwackeliste steht.

Grade weil da kein Wagen mit nagelneuen Felgen, innenausbau für mehrere tausend Euro usw. Drin steht, jedenfalls nicht mit originalausstattung und dann wird die Bewertung ja auch schwerer da custom.

Achso pflegezustand des Wagens ist auch sehr gut obwohl schon über 300tkm, austauachmaschine ist drin und optisch kommt der Wagen eher auf 150tkm vom Zustand innen und außen.

du hast das Auto vor 4 Tagen vom Folierer geholt. Die Folierung soll 4 tausend Euro gekostest haben.

Und dafür gibt es keine Rechnung?

Meinst du dein SV ändert jetzt das Gutachten, weil du hier irgendwelche Zahlen in den Raum stellst?

 

am 1. Februar 2020 um 10:15

Häh, für den innenausbau, Alcantara Lenkrad und leisten, das teure 6wb(hat mir mein codieren besorgt und eingebaut), ein taffio Android radio(kommt eh raus daher hab ich da auch keine Rechnung mitgegeben).

Alle Wartungen, der soundausbau(professionell) und die folierung(spachteln, Dellen entfernen usw.) von einem weißen Wagen wo alle Stoßstange usw. Abgebaut werden damit man am Ende sogut wie kein weiss mehr sieht.

Dafür hab ich natürlich Rechnungen.

Ich vermute aber das die folierung Vielleicht mit 1000eueo oder so angerechnet wurde.

Die Felgen will ich ja auch quertauschen sobald ich einen neuen Wagen hab.

Die folierung kann ich aber nicht runterholen und kommt auf den wiederbeschaffungswert oben drauf.

nein, die kommen "nicht oben drauf".

Und wenn du die vor 4 Tagen hast machen lassen, so wie du es hier selber schreibst, dann must du das schon belegen können.

 

Bestenfalls kann man die Folierungskosten anteilmäßig mit geltend machen. Abe nie im Leben gibt es hier mal eben 4.000 Euro mehr WBW, weil du das so "schätzt"

Warum hast du denn nicht mit deinem SV darüber gesprochen bei der Begutachtung?

Der muss doch etwas dazu gesagt haben.

am 1. Februar 2020 um 11:25

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. Februar 2020 um 11:35:52 Uhr:

nein, die kommen "nicht oben drauf".

Und wenn du die vor 4 Tagen hast machen lassen, so wie du es hier selber schreibst, dann must du das schon belegen können.

 

Bestenfalls kann man die Folierungskosten anteilmäßig mit geltend machen. Abe nie im Leben gibt es hier mal eben 4.000 Euro mehr WBW, weil du das so "schätzt"

Warum hast du denn nicht mit deinem SV darüber gesprochen bei der Begutachtung?

Der muss doch etwas dazu gesagt haben.

Ich war garnicht dabei, nur mein werkstattMeister.

Wie gesagt, die Rechnungen liegen vor mit Datum natürlich.

Und schätzen..... Naja.

Ich muss ja mittlerweile auch nach neuen Autos suchen, daher auch mein Einwand das ich den Zeitwert halbwegs vernünftig geschätzt finde.

Also wir befinden uns hier bei einem Auto zw. 2011 und 2013.

Knapp über 200tkm, sehr gepflegter Zustand.

Natürlich ohne irgendwelche sonderumbauten!

den Zustand hat mein Auto mit austauschmotor mit 220tkm und Karosse 315tkm.

Zustand innen wie max. 150tkm, sitze top usw. Wartungen auch Rechnungen von über 4t Euro.

Für den Preis muss ich aber halt meine folierung neu machen lassen und das Geld ist meines Erachtens nach einfach verpufft...

Ich vermute mal das die folierung eventuell schon mit 1000 oder 2000 reingerechnet wurde?!

Im gutachten gibt er an für stossstange Kotflügel und Motorhaube knapp 500euro folierungskosten.

Das steht aber im Schadens Bericht, wie das mit dem wiederbeschaffungswert aussieht weiss ich nicht.

Ist das echt so das ich als geschädigter(ich bekomm eh eine teilschuld) dann so massiv auf meinen Kosten sitzen bleibe?

Ich hab ein Liebhaber Fahrzeug was top dasteht und wollte eigentlich noch mehr reinstecken, dann kam der Unfall.

Allein die rückrüstung kostet mich locker ein dutzend Stunden, unbezahlte natürlich, das muss alles auch wieder ins neue Auto.

Ich fänd es jetzt echt hart wenn man (muss ich vorher ein wertgutachten machen lassen wenn ich soviel Geld reinsteck?)

Jetzt noch soviel zusätzlich verliert......

Die Kosten kommen doch aufs neue Auto auch zu, der soll gleich zum folierer, ich will wieder ein Auto das mindestens genauso dasteht und das bekommt man nicht für das geld was da steht :(

Trenn dich mal von dem Gedanken, dass du für Anschaffung und Umbau eines Folgefahrzeugs nur entsprechend deiner Haftungsquote zuzahlen wirst. Die Umbauten können allenfalls zeitanteilig berücksichtigt werden und die Summe der Kosten inkl. Kauf des Fahrzeugs ergeben leider nicht dessen Wert am Fahrzeugmarkt. Die Differenz von Kosten und etwaiger Wertsteigerung des Fahrzeugs sind schonmal allein dein Privatspaß. Ebenso die zeitanteilige Abschreibung und der Restwert. Und dann sind auch sämtliche Kosten plausibel zu belegen. Da werden noch ein paar Tränchen kullern. Das kennt jeder der sich das Auto individuell gestaltet hat.

Kommst du denn innerhalb der 130% des WBW nicht mit einer Reparatur hin?

am 1. Februar 2020 um 12:03

Der Schaden wird jetzt schon auf 20.5t Euro geschätzt, Zeitwert knapp 16t Euro.

Hatte am Anfang mit meinem Meister ein Gespräch, da waren wir bei ca 6teuro reperatur mit gebrauchtteilen.

Nach Schadens Begutachtung, es wurde halt alles in den Motorraum geschoben, waren wir schon bei 8-10t und gleich die anmerkung: wir wissen aber nicht was noch alles kommen könnte.

Turbo usw. Würden da auch nochmal zu kommen.

Folierung auch nochmal geschätzte 1000euro.

Und da sind auch keine verzogenen Teile bei die eventuell noch gerichtet werden müssten oder ersetzt.

Vorderachse hat vermutlich auch was abbekommen, er fährt schon schwerfälliger jetzt.

Meine Angst ist halt, selbst wenn ich den wieder reparieren lasse, ein totalschaden mit über 300tkm auf der Karosse, der ist nach der reperatur weniger wert als die reperatur kosten würde, vermute ich :(

Das war auch mein erster Gedanke ihn wieder fit zu machen, ich liebe das Auto schon.....

Sollte ich aber mal. Darauf angewiesen sein ihn weggeben zu müssen würde halt auch nichts mehr bei rumkommen.

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