Einspruch Bußgeldbescheid

Hallo zusammen !!!
Folgendes Dilemma: Ich bin innerhalb eines Jahres zweimal geblitzt worden mit etwa 27 Km/h zu schnell, d.h. lt. Bußgeldkatalog werde ich den Lappen wohl abgeben dürfen. Passt mir natürlich überhaupt nicht, denn ich bin von Beruf selbstständiger Express-Kurier. Dsa Ergebnis des zweiten Fotos steht zwar noch aus, ich weiss aber, wie schnell ich war. Deswegen wollte ich mich vorab schon mal informieren, ob jemand von euch schon ähnliches passiert ist und ob es Sinn macht, Einspruch einzulegen. Punktemäßig bin ich nicht vorbelastet. Sollte ich dann vielleicht etwas auf die Tränendrüse drücken oder vielleicht das Ergebnis anfechten ? Geblitzt wurde ich beide Male in Autobahnzu- oder -abfahrten, fernab jedweder Zivilisation und verkehrstechnisch eigentlich uninteressant, ich meine gut ausgebaute Strasse, trockenes Wetter, in meinen Augen auch kein Unfallschwerpunkt.
Vielleicht könnt ihr mir helfen. Danke im Voraus ! 😉

Beste Antwort im Thema

Was macht das für einen Sinn? Schilder sind zum lesen da und Gesetze zum einhalten. Du bist nun jetzt mal erwischt worden! Gerade wenn man Beruflich seine Pappe braucht, dann setz ich sie doch nicht aufs Spiel. Jetzt rum klagen bringt nicht viel, auser das wieder sinnlos das Geld der Steuerzahler verschwendet wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


...vielleicht ist er nur ein von Fußgängern genervter Radfahrer, der lieber auf dem Fußweg fährt und durch Fußgängerzonen abkürzt...

Und warum sollte er dann sein Problem im LKW-&-Nutzfahrzeuge-Forum posten?

Weil er mit dem LKW oder an LKWs arbeiten muss?

Dann wäre er ja LKW-Fahrer. Ob er in seiner Freizeit auch Fahrrad fährt, ist dann ja eher nebensächlich.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Daimler201


Die möglichkeit mit dem erhöhten Bußgeld und damit erfolgten Verzicht auf das Fahrverbot gibt es in begründeten Ausnahmefällen.
Die Möglichkeit mit dem erhöhten Bußgeld und damit erfolgten Verzicht auf das Fahrverbot kann es in begründeten Ausnahmefällen geben. Die Entscheidung liegt im Ermessensspielraum des Richters.

Richtig, drum schrieb ich ja, daß er mit seinem Bußgeldbescheid erst mal zu einem (Verkehrs-)Anwalt gehen soll. Denn der weiß sicher eher als wir Laien, wie man den Richter dazu bringt auf diese Lösung einzugehen bzw. ob man von der geschilderten Situation ausgehend eine Chance in der Richtung zu erwarten hat.

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