Einspruch Bußgeldbescheid
Hallo zusammen !!!
Folgendes Dilemma: Ich bin innerhalb eines Jahres zweimal geblitzt worden mit etwa 27 Km/h zu schnell, d.h. lt. Bußgeldkatalog werde ich den Lappen wohl abgeben dürfen. Passt mir natürlich überhaupt nicht, denn ich bin von Beruf selbstständiger Express-Kurier. Dsa Ergebnis des zweiten Fotos steht zwar noch aus, ich weiss aber, wie schnell ich war. Deswegen wollte ich mich vorab schon mal informieren, ob jemand von euch schon ähnliches passiert ist und ob es Sinn macht, Einspruch einzulegen. Punktemäßig bin ich nicht vorbelastet. Sollte ich dann vielleicht etwas auf die Tränendrüse drücken oder vielleicht das Ergebnis anfechten ? Geblitzt wurde ich beide Male in Autobahnzu- oder -abfahrten, fernab jedweder Zivilisation und verkehrstechnisch eigentlich uninteressant, ich meine gut ausgebaute Strasse, trockenes Wetter, in meinen Augen auch kein Unfallschwerpunkt.
Vielleicht könnt ihr mir helfen. Danke im Voraus ! 😉
Beste Antwort im Thema
Was macht das für einen Sinn? Schilder sind zum lesen da und Gesetze zum einhalten. Du bist nun jetzt mal erwischt worden! Gerade wenn man Beruflich seine Pappe braucht, dann setz ich sie doch nicht aufs Spiel. Jetzt rum klagen bringt nicht viel, auser das wieder sinnlos das Geld der Steuerzahler verschwendet wird.
33 Antworten
Ja ich würde Einspruch dagegen einlagen, da es an "warscheinlich" nicht an einer gefählichen Stelle gewesen ist, außerdem ist zu Prüfen ob der Blitzer die vorgeschriebenen Abstände eingehaltet hat und ob sonst alles richtig gelaufen ist.
Ich sag mal so, "Verlieren kann man nichts".
Viel Glück
Was macht das für einen Sinn? Schilder sind zum lesen da und Gesetze zum einhalten. Du bist nun jetzt mal erwischt worden! Gerade wenn man Beruflich seine Pappe braucht, dann setz ich sie doch nicht aufs Spiel. Jetzt rum klagen bringt nicht viel, auser das wieder sinnlos das Geld der Steuerzahler verschwendet wird.
Mobiler oder stationärer Blitzer? Aber egal welcher, die Dinger stehen nicht ohne Grund rum. Und ich bin auch schon oft genug geblitzt worden.
An Deiner Stelle würde ich es mit der Tränendrüse versuchen. Argumentiere, dass Du ohne Führerschein von der Arbeitslosigkeit bedroht bist. Evtl. lässt sich da was mit einem höheren Bußgeld machen. Würde dazu allerdings einen Anwalt aufsuchen, damit das Schreiben auch wirklich richtig formuliert ist.
Solltest Du auf den Bildern jedoch nicht einwandfrei zu erkennen sein, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Viel Glück
Super Antwort Kamazfreak...
Ich glaube jeder hier ist schon 2x pro Jahr zu schnell gefahren. Das kann kommen, weil man mal ein Schild nicht wahrninmmt, oder weil man es eilig hat und sich denkt, es ist gerade mal ruhig.
Geh zum Anwalt für Verkehrsrecht! Der kennt sich mit so Fällen am Besten aus.
Gab schon fälle, dass Leute geblitzt wurden und eine Sonnenbrille aufhatten und deshalb nichts draus geworden ist.
Gab auch schon Fehlmessungen, oder bei mobilen Prüfmessungen, oder bei stationären: Film voll.
Warte erst mal ab was am Ende bei rum kommt.
Hier sollte man auf jeden Fall anwaltlichen Rat hinzuziehen, damit nicht schon bei der Einspruchsbegründung Fehler gemacht werden.
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
außerdem ist zu Prüfen ob der Blitzer die vorgeschriebenen Abstände eingehaltet hat
welche vorgeschriebenen abstände? 😕
es gibt lediglich interne anweisungen/empfehlungen den blitzer erst nach einem gewissen abstand hinter geschwindigkeitsbeschränkungen aufzustellen...diese sind aber weder seitens des gesetzgebers vorgeschrieben, noch hat man ein recht darauf, das diese eingehalten werden!
tja, da solltest du ma darüber nachdenken vom EXPRESS-Kurier zu einen normalen Kurierdienst zu wechseln.
*ironieaus*
Halte dich doch einfach an die Geschwindigkeiten......
Hallo,
ich würde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn dieser denn kommt (der Einspruch muß übrigens überhaupt nicht begründet werden).
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich einen Anwalt damit beauftragen, weil der Akteneinsicht nehmen kann und dabei erkennen kann, ob irgendwelche formalen Fehler gemacht wurden. Fehler bei der Messung lassen sich eigentlich nur über ein Sachverständigengutachten beweisen, das vom Gericht eingeholt wird, wenn entsprechende Einwendungen gegen die Richtigkeit der Messung erhoben werden (macht aber nur Sinn, wenn rechtsschutzsversichert und tatsächlich Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Messung unrichtig war – hier ja wohl nicht der Fall).
Ansonsten würde ich in der Hauptverhandlung dem Richter die Lage schildern, um zu erreichen, daß mit einem erhöhten Bußgeld das Fahrverbot umgangen werden kann. Wenn es keine Voreintragungen gibt, läßt sich dies meist erreichen (kann aber nur ein Richter tun, nicht die Verwaltungsbehörde, weshalb der Einspruch notwendig ist, um eine Entscheidung des Richters zu erreichen).
Viele Grüße
Frank
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Ja ich würde Einspruch dagegen einlagen, da es an "warscheinlich" nicht an einer gefählichen Stelle gewesen ist, außerdem ist zu Prüfen ob der Blitzer die vorgeschriebenen Abstände eingehaltet hat und ob sonst alles richtig gelaufen ist.
Seit wann steht in der Strassenverkehrsordnung das die Angezeigte maximale Höchstgeschwindigkeit nur an gefährlichen Stellen gilt?
Zitat:
Original geschrieben von lissy250901
Hallo zusammen !!!Vielleicht könnt ihr mir helfen. Danke im Voraus ! 😉
Die einzige Möglichkeit besteht durch Zahlung eines erhöhten Bussgeldes,da du auf die Fahrerlaubnis angewiesen bist, das kann aber nur ein sachkundiger( Fach) Anwalt für dich "herausholen"
Ich meine gehört zu haben, dass ein Blitzer nur da aufgestellt werden soll wo Unfallschwerpunkte sind. Außerdem muss er einen Mindestabstand zum Schild einhalten, wenn es sich nur um ein Geschwindigkeitstrichter handelt.
Er kann auch nicht überall stehen, da das Blitzgerät ausgerichtet und eingemessen werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Ich meine gehört zu haben, dass ein Blitzer nur da aufgestellt werden soll wo Unfallschwerpunkte sind. Außerdem muss er einen Mindestabstand zum Schild einhalten, wenn es sich nur um ein Geschwindigkeitstrichter handelt.
Hierbei handelt es sich lediglich um
nicht verpflichtende Empfehlungen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hierbei handelt es sich lediglich um nicht verpflichtende Empfehlungen.Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Ich meine gehört zu haben, dass ein Blitzer nur da aufgestellt werden soll wo Unfallschwerpunkte sind. Außerdem muss er einen Mindestabstand zum Schild einhalten, wenn es sich nur um ein Geschwindigkeitstrichter handelt.
Ein Anwalt wird dies aber auch überprüfen.
Sicherlich. Allerdings kann er nur auf diese Emfpehlungen hinweisen, aber keinen Rechtsanspruch daraus ableiten.