Eingetragener zusätzlicher Fahrer, versichert oder nicht?
Moin!
In einem anderen Thread habe ich was erfahren was ich aber nicht unbedingt vertiefen wollte da es um was anderes ging.
Mein Fahrzeug ist auf mich angemeldet und versichert. Als Fahrer bin natürlich ich eingetragen. Als zusätzlicher Fahrer ist meine Ehefrau eingetragen (wurde nur als Ehepartner, ohne Namen angegeben).
Wenn sie jetzt mit meinem Fahrzeug fahren sollte und es passiert ein Unfall, ist mein Fahrzeug versichert obwohl sie gefahren ist? Wobei sie ja eingetragen ist. Haftet meine Versicherung dann? Und andersrum, würde die gegnerische Versicherung in so einem Fall haften?
Danke für jeden Rat!
22 Antworten
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 11. November 2023 um 14:49:07 Uhr:
Ohne vorherige Meldung dürfen zusätzliche Fahrer in einem Notfall fahren......und nein, den besoffenen Vater von der Kneipe nach Hause fahren ist kein Notfall.
Wenn man bei einem Unfall so doof ist, die Alkoholisierung des Beifahrers einzuräumen oder zu dokumentieren, verdient man es auch nicht besser.
Polizeilich wird der Beifahrer keiner Atemalkoholkontrolle unterzogen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 11. November 2023 um 14:49:07 Uhr:
......und nein, den besoffenen Vater von der Kneipe nach Hause fahren ist kein Notfall.
Man kann eben auch sagen, wegen Unwohlsein und ist dann wieder gedeckt. Man darf nicht lügen, aber die ganze Wahrheit muss man auch nicht sagen.
Es geht doch gar nicht darum, wer in welchen Fällen wie, was und warum formuliert, sondern einzig und allen darum, wann ein nicht eingetragener Fahrer fahren darf.
Ich denke mal man könnte es formulieren als „unvorsehbahrer Fall von Unwohlseins“. Oder wäre das auch nicht ganz richtig?
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Ich habe zum besseren Verständnis der Fragestellung für mich eine kleine Nachfrage:
Geht es darum eine Argumentation zu finden, die die OHL zuverlässig davon abhält, das heilige Blechle mit ihren unvergleichlichen Fahrkünsten zu personalisieren oder möchte die OHL einen Beweis dafür haben, dass sie beim Abholen vom angeheiterten Männerabend tatsächlich vor fremden Ansprüchen aus etwaig (mit)verschuldeten Verkehrsunfällen von der Haftpflichtversicherung des Autos definitiv geschützt ist?
Ich hatte bei Abschluss der Versicherung keine Zweifel daran, dass meine Ehefrau irgendwelche Probleme haben soll wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Ich vertraue den Fahrkünsten meiner Frau. Nur wie im Anfangspost bereits beschrieben hatte ich kurze Zweifel aufgrund eines Posts in einem anderen Thread. Meine eigentliche Frage wurde bereits lange geklärt.
Nochmals danke an alle!