Eine Rechtsfrage...

Vor ein paar Wochen in der Stadt. Parkplatz gefunden, eingeparkt, zum Ticketautomat, und der will mein Geld nicht. Er spuckt es einfach wieder aus und will mir partout kein Ticket geben.
Am Automat stand:"Bei Defekt bitte Parkscheibe benutzen", was ich darauf hin machte, was blieb mir anderes übrig, der Automat war für mich als Laien defekt.
Als ich nach dem Einkauf wieder an mein Auto kam,
hatte ich ein Knöllchen dran hängen.
2 Wochen später kam auch der Bescheid, ich hätte ohne Parkschein geparkt...bitte zahlen...

Ich habe daraufhin fristgerecht Einspruch erhoben.
Nun habe ich heute die Antwort bekommen, daß meine Begründung, der Automat sei defekt, nicht zutreffen würde und daß ich binnen der nächsten 10 Tage bitteschön zu bezahlen habe, da mir sonst ein Bußgeldbescheid auferlegt würde. (freches Behördenpack). Von einer weiteren Einspruchsmöglichkeit stand nichts, auch sonst stand keine Belehrung oder ein Paragraph dabei.
Wie kann ich weiter vorgehen? Es geht mir nicht so ums Geld, ich möchte denen einfach nicht unnötig Geld in den Rachen werfen, speziell in so einem Fall.
Sowas kotzt mich dermassen an...ich lass mich doch von denen nicht verarschen.
DANKE!

PS: ich hatte eine mir nicht verwandte Person als Zeuge dabei...

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Die Automaten haben ja ein Digitaldisplay, in dem "defekt" angezeigt wird. Aber das war ja offensichtlich NICHT der Fall, oder? Somit war der Automat dann "offiziell" auch nicht defekt, und die Behörde ist im Recht.

Das sehe ich auch so, wahrscheinlich werden Ausfälle vom Gerät sogar mitprotokolliert. Auch wenn ein Automat defekt ist, ist meist ja noch Strom vorhanden.

Hattest Du vielleicht nur die falschen Münzen dabei? Ich glaube, Automaten müssen nicht jede Form von Geld annehmen.

Welche "andere" Art von Geld?
Es waren ganz normale 1 Euro Münzen.
Anderes Geld hatte ich nicht.

Du hattest nicht geschrieben, welche Münzen Du dabei hattest. Manche Automaten nehmen keine Kleinstmünzen, aber mit 1Euro-Stücken hätte es sicherlich klappen sollen!

Hi,

schreib einen freundlichen Brief und schildere die Sachlage. Mir irgendeiner Beschwerde zu drohen wegen einem nicht korrekt funktionierenden Parkautomaten ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Ich hatte mal eine Knollen für Falschparken bekommen und da es der 1. April gewesen war habe ich mich freundlich für den Scherz beim Amt bedankt und mitgeteilt, daß ich zwar einen schwarzen BMW mit der angegebenen Nummer fahren würde - aber zur angegeben Zeit auf einem Frimenparkplatz ind einem anderen Stadtteil geparkt hätte. (was auch stimmte)

Davon hörte ich nie wieder etwas.

cu

pp

Tja, wie schon geschrieben: Der Automat war NICHT defekt, und deshalb wird die Behörde vermutlich auch hart bleiben.

Man muss das einfach mal so sehen: Wenn es ausreichen würde, einfach nur zu sagen, der Automat habe "mein" Geld nicht angenommen --- nun, dann müsste ich ja NIE WIEDER Geld in einen Automaten werfen, sondern könnte mich immer mit der Parkscheibe begnügen (was im Lauf der Zeit viel Geld sparen würde). Im Falle eines Knöllchens würde ich einfach die o.g. Ausrede anbringen, und der Fall wäre erledigt.

Ist jetzt klar, warum es so NICHT gehen kann? 😉

Tja, dann bin ich wohl ein Opfer des Systems.

@ Qwert

Ich verstehe deinen Ärger ja schon: Wenn man wirklich Geld eingeworfen hat, das dann wieder ausgespuckt wurde, dann ist ein Knöllchen schon ärgerlich 🙁

Aber wie ich schon schrieb, wegen der "Missbrauchsgefahr" können sich die Behörden nicht auf diese Begründung einlassen.

Ab und zu kommt es vor, dass Euromünzen nicht geschluckt werden obwohl es richtige sind. Probiert man es dann mit einer anderen oder wirft sie mit mehr Schwung ein dann funkt es plötzlich. In dem Falle hast Du leider Pech gehabt. Andernfalls könnte ja jeder eine Geschichte erfinden und gratis parken.

Es bringt auch oft etwas, die Münzen anzufeuchten. (Kein Witz!)

Deine Antwort