Ein Autokauf mit Folgen
Durch einen Freund, welcher sich im Jahr 2004 einen Mitsubishi Grandis einschließlich einer Autogasanlage kaufte und 2006 immer noch zufrieden war,
dachte ich, da ich einen Neuwagen kaufen wollte, kauf ich keinen Diesel sondern einen mit LPG-Anlage.
Nach mehreren Rückmeldungen in verschiedenen Foren, in denen „angebliche Fachleute“ behaupteten ein Peugeot 407 SW mit 163 PS wäre kein Problem
zum umrüsten auf LPG entschloss ich mich den Wagen zu kaufen. Da ich den Verkäufer eines in unserem Landkreis befindlichen und mir gut bekannten
Opel / Peugeot Autohaus befindet, ging ich im August 2006 dort hin und bestellte ein Peugeot 407 SW 163 PS Platinum Ausstattung mit allen im Peugeot-Prospekt
aufgeführten Sonderausstattungen. Zu diesem Fahrzeug kamen noch eine Standheizung und eine Autogasanlage.
Das Fahrzeug wurde Mitte Nov. 2006 an mich übergeben.
Nachdem das Fahrzeug bei der ersten größeren Fahrt Benzin und Gas (bis Paris 50 ltr. Gas und 50 ltr. Benzin) verbrauchte und die
Fehlermeldung „Abgassystem defekt“ im Nav-Display erschien wurde das Fahrzeug nach Rückkehr der „Fachwerkstatt“ zurückgebracht um den Fehler zu beheben.
Dieser Fehler wurde bis Weihnachten 2006 mindestens 4 – 5 mal von der „Fachwerkstatt“ angeblich behoben. Bei einer Fahrt in Holland, in der ich in eine
Polizeikontrolle kam, erklärte mir der dortige Beamte, dass meine Anlage in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss. Nach einem längeren Disput ging mein
Fahrzeughändler zum TÜV-SÜD und ließ das Fahrzeug abnehmen. In dem TÜV-Bericht stand in der ersten Zeile dass das Fahrzeug soweit i.O. ist aber dass ein
„geringer Mangel, das Abgasgutachten liegt im Original nicht vor“ vorhanden ist. In der Zweiten Zeile Stand dann, man könne die Gasanlage eintragen lassen.
Da in meinen Augen dies nicht richtig ist, verlangte ich von dem Händler einen neuen Wagen, da ich in der Zwischenzeit durch Recherchen herausgefunden hatte,
dass für diesen Motor kein AGG zu erhalten ist. Dies wurde von meinem Händler abgelehnt und mir vorgeschlagen, es soll ein AGG mit meinem Wagen erstellt werden
oder sie bauen eine neue Anlage ein. So ging ich auf die neue Anlage ein.
Diese wurde 21.02./22.02.2007 eingebaut. Bei der ersten Fahrt (nach Stuttgart ca. 100 km hin) kam die altbekannte Fehlermeldung wieder.
Der Fehler wurde am Abend des 23.02.07 „angeblich“ behoben. Am 25.02.07 auf der Fahrt in die Gegend von Osnabrück ging der Wagen an mehreren Stellen
von alleine aus und die Meldung „Abgassystem defekt“ wurde wieder angezeigt.
Daraufhin sollte ich zu einer Fachwerkstatt welche Autogasanlagen verbaut in der Gegend von Osnabrück um diese Fehler beheben zu lassen.
Dieser Händler stellte aber noch weitere Fehler fest (Einbaufehler)und behob die Fehlermeldung nicht mit der Aussage, wenn er nun an dem Fahrzeug was mache,
gehe die ganze Garantie auf ihn über. Dies aktzeptierte mein Händler aber nicht. Da ich Meinem Händler nun eine Frist setzte und er diese ohne sich zu melden
verstreichen ließ, ließ ich Ihm ein Schreiben mit der Wandlung zukommen.
Ca. 2 Tagen nach dem Schreiben fuhr ein anderes Fahrzeug auf den Peugeot auf. Dieser Schaden wurde bei der Werkstatt bei Osnabrück zu meiner vollsten
Zufriedenheit repariert. Nach diesem Unfall besorgte ich mir einen Fachanwalt für Fahrzeugtechnik. Als der Wagen dann auch noch nach Gas zu riechen anfing
und ichimmer Kühlwasser nachfüllen musste stellte ich den Wagen an meinem Haus ab, meldete dies meinem Händler und nahm einen Mietwagen.
Da der Händler auch auf Schreiben meines Anwalt´s auch nur behauptete, dass diese Fehler nicht vorhanden sind, ließen wir ein
„Außergerichtliches Gutachten“ erstellen. In diesem Gutachten wurden verschiedene Einbaufehler beschrieben und festgestellt,
dass das Fahrzeug damit keine Betriebserlaubnis hat.
Damit keine Aussagen kommen, das hat man davon, wenn man einen Wagen im Ausland kauft mit einer Gasanlage (sprich sogenannten Polen Umbau). Das Fahrzeug wurde bei einem großen und alten Fahrzeughändler gekauft und der Gasumbau hat 2550.-- € gekostet.
Dieses Gutachten bezweifelte mein Händler, sodass weitere Gutachten erstellt werden mussten, immer mit derselben Feststellung, „das Fahrzeug hat keine
Betriebserlaubnis“ . Als dann insgesamt 4 Gutachten gemacht waren und auch schon ein Gütetermin, ohne Ergebnis vor dem LG stattfand,
wurde im Nov. 2009 dann ein Urteil zu meinen Gunsten gefällt. In dem Urteil stand, dass das Fahrzeug zum Verkaufspreis
(abzügl. einer zu berechnenden Summe für gefahrene km) zurückgenommen werden muss.
Dies sollte bis Mitte Dez. 09 erfolgen. Als die Summe bezahlt war konnte das Fahrzeug bei mir abgeholt werden.
Am 10.03.2010 fand dann die Verhandlung wegen des Schadenersatzes an. In dieser Verhandlung wurden dann alle meine Forderungen anerkannt,
bis auf ein paar kleine Änderungen. Diese waren z. B. Mietwagenkosten abzügl. Servicekosten und Reifenverschleiß.
So nun zum Schluss meine Bemerkung zu einem Fahrzeug mit nachträglich eingebauter LPG-Anlage.
Ich stehe auch heute noch hinter der LPG Überlegung von damals, aber die Fahrzeuge müssen ab „Hersteller“ mit einer LPG-Anlage ausgestattet sein ansonsten ist alles nur eine Bastelarbeit. Desweiteren werden von den Umrüstern gerne Kostenvorteile angeführt, dies ist nach meiner Auffassung nicht der Fall, da immer nur die direkten Kosten gerechnet werden. Wenn einmal die Kosten für einen Wagen mit LPG gegen einen gleichwertigen mit Diesel gerechnet wird, sieht die Sache ganz anders aus. Nun zum Schluss: Das was bei mir mit einem Auto mit LPG-Anlage.
Gruß
Obelix
Beste Antwort im Thema
Durch einen Freund, welcher sich im Jahr 2004 einen Mitsubishi Grandis einschließlich einer Autogasanlage kaufte und 2006 immer noch zufrieden war,
dachte ich, da ich einen Neuwagen kaufen wollte, kauf ich keinen Diesel sondern einen mit LPG-Anlage.
Nach mehreren Rückmeldungen in verschiedenen Foren, in denen „angebliche Fachleute“ behaupteten ein Peugeot 407 SW mit 163 PS wäre kein Problem
zum umrüsten auf LPG entschloss ich mich den Wagen zu kaufen. Da ich den Verkäufer eines in unserem Landkreis befindlichen und mir gut bekannten
Opel / Peugeot Autohaus befindet, ging ich im August 2006 dort hin und bestellte ein Peugeot 407 SW 163 PS Platinum Ausstattung mit allen im Peugeot-Prospekt
aufgeführten Sonderausstattungen. Zu diesem Fahrzeug kamen noch eine Standheizung und eine Autogasanlage.
Das Fahrzeug wurde Mitte Nov. 2006 an mich übergeben.
Nachdem das Fahrzeug bei der ersten größeren Fahrt Benzin und Gas (bis Paris 50 ltr. Gas und 50 ltr. Benzin) verbrauchte und die
Fehlermeldung „Abgassystem defekt“ im Nav-Display erschien wurde das Fahrzeug nach Rückkehr der „Fachwerkstatt“ zurückgebracht um den Fehler zu beheben.
Dieser Fehler wurde bis Weihnachten 2006 mindestens 4 – 5 mal von der „Fachwerkstatt“ angeblich behoben. Bei einer Fahrt in Holland, in der ich in eine
Polizeikontrolle kam, erklärte mir der dortige Beamte, dass meine Anlage in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss. Nach einem längeren Disput ging mein
Fahrzeughändler zum TÜV-SÜD und ließ das Fahrzeug abnehmen. In dem TÜV-Bericht stand in der ersten Zeile dass das Fahrzeug soweit i.O. ist aber dass ein
„geringer Mangel, das Abgasgutachten liegt im Original nicht vor“ vorhanden ist. In der Zweiten Zeile Stand dann, man könne die Gasanlage eintragen lassen.
Da in meinen Augen dies nicht richtig ist, verlangte ich von dem Händler einen neuen Wagen, da ich in der Zwischenzeit durch Recherchen herausgefunden hatte,
dass für diesen Motor kein AGG zu erhalten ist. Dies wurde von meinem Händler abgelehnt und mir vorgeschlagen, es soll ein AGG mit meinem Wagen erstellt werden
oder sie bauen eine neue Anlage ein. So ging ich auf die neue Anlage ein.
Diese wurde 21.02./22.02.2007 eingebaut. Bei der ersten Fahrt (nach Stuttgart ca. 100 km hin) kam die altbekannte Fehlermeldung wieder.
Der Fehler wurde am Abend des 23.02.07 „angeblich“ behoben. Am 25.02.07 auf der Fahrt in die Gegend von Osnabrück ging der Wagen an mehreren Stellen
von alleine aus und die Meldung „Abgassystem defekt“ wurde wieder angezeigt.
Daraufhin sollte ich zu einer Fachwerkstatt welche Autogasanlagen verbaut in der Gegend von Osnabrück um diese Fehler beheben zu lassen.
Dieser Händler stellte aber noch weitere Fehler fest (Einbaufehler)und behob die Fehlermeldung nicht mit der Aussage, wenn er nun an dem Fahrzeug was mache,
gehe die ganze Garantie auf ihn über. Dies aktzeptierte mein Händler aber nicht. Da ich Meinem Händler nun eine Frist setzte und er diese ohne sich zu melden
verstreichen ließ, ließ ich Ihm ein Schreiben mit der Wandlung zukommen.
Ca. 2 Tagen nach dem Schreiben fuhr ein anderes Fahrzeug auf den Peugeot auf. Dieser Schaden wurde bei der Werkstatt bei Osnabrück zu meiner vollsten
Zufriedenheit repariert. Nach diesem Unfall besorgte ich mir einen Fachanwalt für Fahrzeugtechnik. Als der Wagen dann auch noch nach Gas zu riechen anfing
und ichimmer Kühlwasser nachfüllen musste stellte ich den Wagen an meinem Haus ab, meldete dies meinem Händler und nahm einen Mietwagen.
Da der Händler auch auf Schreiben meines Anwalt´s auch nur behauptete, dass diese Fehler nicht vorhanden sind, ließen wir ein
„Außergerichtliches Gutachten“ erstellen. In diesem Gutachten wurden verschiedene Einbaufehler beschrieben und festgestellt,
dass das Fahrzeug damit keine Betriebserlaubnis hat.
Damit keine Aussagen kommen, das hat man davon, wenn man einen Wagen im Ausland kauft mit einer Gasanlage (sprich sogenannten Polen Umbau). Das Fahrzeug wurde bei einem großen und alten Fahrzeughändler gekauft und der Gasumbau hat 2550.-- € gekostet.
Dieses Gutachten bezweifelte mein Händler, sodass weitere Gutachten erstellt werden mussten, immer mit derselben Feststellung, „das Fahrzeug hat keine
Betriebserlaubnis“ . Als dann insgesamt 4 Gutachten gemacht waren und auch schon ein Gütetermin, ohne Ergebnis vor dem LG stattfand,
wurde im Nov. 2009 dann ein Urteil zu meinen Gunsten gefällt. In dem Urteil stand, dass das Fahrzeug zum Verkaufspreis
(abzügl. einer zu berechnenden Summe für gefahrene km) zurückgenommen werden muss.
Dies sollte bis Mitte Dez. 09 erfolgen. Als die Summe bezahlt war konnte das Fahrzeug bei mir abgeholt werden.
Am 10.03.2010 fand dann die Verhandlung wegen des Schadenersatzes an. In dieser Verhandlung wurden dann alle meine Forderungen anerkannt,
bis auf ein paar kleine Änderungen. Diese waren z. B. Mietwagenkosten abzügl. Servicekosten und Reifenverschleiß.
So nun zum Schluss meine Bemerkung zu einem Fahrzeug mit nachträglich eingebauter LPG-Anlage.
Ich stehe auch heute noch hinter der LPG Überlegung von damals, aber die Fahrzeuge müssen ab „Hersteller“ mit einer LPG-Anlage ausgestattet sein ansonsten ist alles nur eine Bastelarbeit. Desweiteren werden von den Umrüstern gerne Kostenvorteile angeführt, dies ist nach meiner Auffassung nicht der Fall, da immer nur die direkten Kosten gerechnet werden. Wenn einmal die Kosten für einen Wagen mit LPG gegen einen gleichwertigen mit Diesel gerechnet wird, sieht die Sache ganz anders aus. Nun zum Schluss: Das was bei mir mit einem Auto mit LPG-Anlage.
Gruß
Obelix
18 Antworten
Hallo
@uwe1967
Ich persönlich habe immernoch die Auffassung, dass Anlagen, welche nach R67 .... eingebaut werden eine Bastelarbeit ist. Diese Anlagen, werden ja nicht nach einem im Vorfeld festgelgten Einbauplan eingebaut. Im Fall einer nach R 115 verbauten Anlage ist soweit ich weis, alles dem Einbaubetrieb vorgegeben, an welcher Stelle z.B. die Gasleitungen, Tankanschlussstutzen, etc. zu montieren sind. Wenn dann die eingebauten Teile nicht an der Stelle montiert sind, an welchen der Hersteller die Bauteile vorgesehen hat, hat das Fahrzeug ebenfalls keine BE.
Zu dem Thema TÜV ist zu sagen.
1.) Die bei meinem Wagen zuerst verbaute Anlage war von der
Fa. Zavoli. Diese Anlage war nicht bei Fahrzeugübergabe in den
Papieren eingetragen. Dies sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen,
da das AGG bei Zulassung (13. Nov. 2006) nicht vorlag. Als das AGG
mitte Jan. 2007 immer noch nicht vorlag, habe ich mich mit dem
Importeur der Fa. Zavoli auseinandergesetzt, und von diesem
erfahren, dass für diesen Motor kein AGG erstellt wurde und auch
nicht beabsichtigt wird eines zu erstellen. Nachdem ich mich auch
noch beim TÜV-Saar wegen eines AGG erkundigte und dort
ebenfalls die Aussage erhielt, kein AGG wurde gemacht, habe ich
den Händler darauf aufmerksam gemacht, dass das Fahrzeug keine
BE hat. Dies wurde von dem Geschäftsführer der Fa. nur damit
abgetan, ich solle mich nicht so anstellen. Erst nachdem ich mich
dann Stur stellte lies das Autohaus dann eine begutachtung durch
den TÜV-Süd erstellen mit dem Ergebniss, dass alles soweit i.O.
ist außer einem "geringen Mangel, dass AGG liegt im Original nicht
vor". Aber man könne ja die Anlage eintragen lassen.
Die lehnte ich aber ab. Da ja aber auch noch andere Fehler laufend
aufgetreten waren, wollte ich ein anderes Fahrzeug. Dies lehnte
der Händler aber ab. Nach einer längeren Diskusion einigten wir
aber dann darauf, dass eine andere Anlage (Prins) eingebaut wird.
Nachdem diese neue Anlage aber dann eingebaut war einschl. der
TÜV-Abnahme und die zuvor aufgetretenen Mängel immernoch
auftraten, wurde festgestellt, dass es sich nicht um eine Prins
sondern um eine Prince handelt.
Nachdem nun erneut laufend Fehlermeldungen auftraten und ich in
einem anderen AH (auf vermittlung meines AH) die Fehler
beseitigen lassen wollte und dieser dies ablehnte mit der
Begründung, dass da noch mehr Fehler sind und er dann in
Gewähr treten müsse. Erst danach habe ich die Wandlung des
Vertrages gewollt. Dieses Schreiben, wurde aber von meinem AH
nie beantwortet. Erst als ein Rechtsanwalt sich dann einschaltete,
und mein AH die Wandlung immer noch nicht akzeptierte wurde ein
außergerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Bei
der ersten Begutachtung wurde festgestellt, dass das Steuergerät
welches verbaut und welches im AGG aufgeführt ist nicht identisch
sind. Das Verbaute Steuergerät war eines für einen 6 Zylinder-
Motor und das im AGG aufgeführte war für einen 4 Zylinder-Motor.
Desweiteren wurden noch andere Einbaufehler von dem Gutachter
festgestellt, welche der TÜV-Ing. bei einer ordentlichen Abnahme
hätte feststellen müssen. Ich vermute daher, dass der TÜV-Ing.
das Fahrzeug überhaupt nicht angeschaut hat und vermutlich die
Abnahme in einem Vereinsheim bei einem schönen Bier gemacht
wurde.
Ich bin aber gerne bereit, Dir alle Unterlagen zur verfügung zu stellen.
Gruß
Obelix
Zitat:
Original geschrieben von NSU_FAN1
Ich persönlich habe immernoch die Auffassung, dass Anlagen, welche nach R67 .... eingebaut werden eine Bastelarbeit ist. Diese Anlagen, werden ja nicht nach einem im Vorfeld festgelgten Einbauplan eingebaut. Im Fall einer nach R 115 verbauten Anlage ist soweit ich weis, alles dem Einbaubetrieb vorgegeben, an welcher Stelle z.B. die Gasleitungen, Tankanschlussstutzen, etc. zu montieren sind. Wenn dann die eingebauten Teile nicht an der Stelle montiert sind, an welchen der Hersteller die Bauteile vorgesehen hat, hat das Fahrzeug ebenfalls keine BE.
Da ist was Wahres dran.
Wer nachträglich eine Gasanlage nach R67 einbauen lässt geht mehrere Risiken ein:
1. evtl. nicht gasfester Motor
2. in die Fänge eines Umrüstpfuschers zu gelangen
3. beides gleichzeitig
Wobei zu sagen ist das doch wohl mehr einwandfreie Umrüstungen gemacht werden als dein doch ziemlich extrem negatives Beispiel.
Auch nachträglich installierte Gasanlagen nach R115 können vom Umrüster verpfuscht werden.
Aber deswegen Gas grundsätzlich zu verteufeln bzw. abzulehnen wäre falsch. Wer das richtige Auto und die dazugehörige Gasanlage hat, hat viel Freude am Gas.
Ich selber fahre meinen Subaru Forester seit Okt. 2006 und bisher erreichten 108.000 km mit Gas.
Zwar nicht ganz problemlos (bei 45.000 km neuer Verdampfer, bei 90.000 km neue Injektoren; alles auf Garantie) aber sauber eingebaut (R115-Anlage von Teleflex), perfekt eingestellt, natürlich alles zugelassen und jede Subaru-Werkstatt kennt sich mit den Gasautos aus.
Mittlerweile bieten einige Hersteller Gas "ab Werk" an und geben darauf auch langjährige Garantie.
VW, Ford, Subaru (bis zu 5Jahre/160.000 km Garantie), Hyundai um nur ein paar zu nennen.
Einsteigen und los fahren.
Kein Ärger mit nachträglichen Umrüstungen.
Gas macht Spaß. Man muß nur das richtige Auto kaufen.
"Kein Ärger mit nachträglichen Umrüstungen."Zitat:
Original geschrieben von vonderAlb
Mittlerweile bieten einige Hersteller Gas "ab Werk" an und geben darauf auch langjährige Garantie.
VW, Ford, Subaru (bis zu 5Jahre/160.000 km Garantie), Hyundai um nur ein paar zu nennen.
Einsteigen und los fahren.Kein Ärger mit nachträglichen Umrüstungen.
Gas macht Spaß. Man muß nur das richtige Auto kaufen.
Nicht richtig, der Ärger bleibt der Gleiche, aber absolut der sichere Weg , wegen der GARANTIE !
Grüße
Hallo Obelix,
wenn ich deinen Erfahrungsbericht so lese ist bei Dir ja eine Menge falsch gelaufen,von Anfang an,ich kann aus meiner Erfahrung heraus nur positiv über Gasumbauten berichten,ich habe seit 134.000 km noch nie Schwierigkeiten mit der Anlagen gahabt,bis auf die ein-oder andere Einstellarbeiten,danach liefen beide Anlagen Störungsfrei und einwandtfrei.
Ich finde das dein Umrüster ein ganz schöner Stümper gewesen sein muss und kann deine gemachte Erfahrung nur bedauern.....
Gruss Uwe