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Eigenes Auto angefahren

Themenstarteram 4. April 2012 um 17:20

Hallo!

Bräuchte mal nen Rat!

Ich habe ein Wohnmobil und einen Mercedes Viano.

Als ich nun grade das Wohnmobil nach Hause geholt habe, weil wir am WE nach DK wollen, habe ich beim Einparken (das Wohnmobil ist knapp 8m lang) meinen Viano angefahren. Der hat jetzt ne dicke Delle hinten li.

Habe ich ne Chance das über die Haftpflicht des Wohnmobiles abzuwickeln?

Beide Fahrzeuge sind ja auf mich angemeldet und auch die Versicherungen laufen auf mich!

Danke für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema
am 4. April 2012 um 17:25

Eigenschaden ist in der Haftpflicht ausgeschlossen. Einzige Möglichkeit in diesem Fall: Vollkasko.

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Warum denn nicht? Schaden ist Schaden und dafür wird ja dann auch die Prämie erhöht.

Oder wird so etwas im Kleingedruckten ausgeschlossen? Würde mich jetzt auch mal interessieren.

am 4. April 2012 um 17:25

Eigenschaden ist in der Haftpflicht ausgeschlossen. Einzige Möglichkeit in diesem Fall: Vollkasko.

Danke... wieder was gelernt.

onkel sufu hilft, wie immer, man muss ihn nur fragen

 

http://www.motor-talk.de/.../...-motorrad-am-eigenem-pkw-t3825096.html

Moin,

 

Du kannst doch nicht gegen Dich Schadenersatzansprüche stellen, jedenfalls kein Fall für die KFZ Haftpflichtvers.

 

Ich buddele das mal wieder aus, weil meine Frau hat gerade etwas Ähnliches produziert. Sie ist mit Ihrem Auto versehentlich gegen unseren Hänger gefahren und der hat darauf unseren Zaun umgehauen. Auto hat VK, Hänger nur Haftpflicht. Schaden am Auto macht die VK. Das ist auch das meiste, da die Deichsel vom Hänger in die Heckklappe gerammt wurde. Schätze mal 2000 Euro. Am Hänger ist die Klappe hinten und das Rücklicht kaputt (vielleicht 200 Euro). Den Zaun kann man vielleicht für 500 Euro wieder richten.

Versicherung meint, nur Auto wird heile gemacht. Hänger hat je keine VK und es ist eben auch unser eigener. Aber was ist mit dem Zaun? Ist zwar auch unser eigener, aber müsste das nicht die Haftpflicht vom Auto als Verursacher doch zahlen? Oder die vom Hänger? Beide sind ja versichert. Okay, vermutlich nicht gegen Eigenschaden, aber die Konstellation ist hier ja doch etwas komplexer. Daher frage ich einfach mal...

Wurde ja schon genannt: Man kann nicht Schadenersatzansprüche gegen sich selbst geltend machen.

Wenn Du also mit deinem Auto deine eigene Hausecke, deinen Rasenmäher, dein Fahrrad, deinen Hund, deinen Zweitwagen (oder eben deinen eigenen Zaun) beschädigst, ist das unter blöd gelaufen zu verbuchen.

am 7. April 2014 um 13:16

Es kommt mal wieder auf die Qualität deiner Vollkaskoversicherung an.

Gute Premiumtarife haben Eigenschäden an eigenen Fahrzeugen und Gebäuden über die Vollkasko mitversichert.

Zitat:

Original geschrieben von Gueldenstern63

Es kommt mal wieder auf die Qualität deiner Vollkaskoversicherung an.

Gute Premiumtarife haben Eigenschäden an eigenen Fahrzeugen und Gebäuden über die Vollkasko mitversichert.

Seit wann werden Gebäude vollkaskoversichert????:confused:

am 7. April 2014 um 14:37

Wird über die Vollkasko des schädigenden Fahrzeuges reguliert.

Liest sich das anders?

Wenn du also mit deinem eigenen Auto quer in die Garage fährst und dabei deinen Zweitwagen und die Garage beschädigst, so wird der Schaden von der VK des ihn die Garage fahrenden Autos bezahlt.

Dann habe ich wohl einen guten Tarif, denn er ist günstig. Oder einen schlechten Premiumtarif. In jedem Fall sind scheinbar weder Hänger noch Zaun mitversichert. Ich prüfe aber noch.

am 7. April 2014 um 14:57

Hllo,

man muss aber wirklich genau prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Eigenschaden handelt. Dies hängt natürlich insbesondere davon ab, welche Haftungsgrundlage man heranzieht.

Für eine abschließende Beurteilung ist wichtig:

Wer ist Eigentümer (nicht Halter) des beschädigten Fahrzeuges?

Wer ist Eigentümer des beschädigten Zaunes?

Wer ist Eigentümer des schädigenden (Zug-)Fahrzeuges?

Wer ist Halter des schädigenden (Zug-)Fahrzeuges?

Wer ist Fahrer des schädigenden (Zug-)Fahrzeuges?

Wer ist Eigentümer des schädigenden Anhängers?

Wer ist Halter des schädigenden Anhängers?

Wer ist Fahrer des schädigenden Anhängers?

Gezogen wurde ja noch nicht. Der Hänger stand allein vorm Zaun. Auto, Hänger und Zaun sind mein Eigentum. Zugelassen ist das Auto auf meine Frau, die auch am Steuer... träumte, der Hänger auf mich.

am 7. April 2014 um 15:40

Oh, da hab ich das missverstanden.

sofern Du auch Versicherungsnehmer beim Vertrag für das Fahrzeug bist, sieht es in der Tat schlecht aus.

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