ForumW208
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
  6. W208
  7. E-prüfzeichen = Eintragungsfrei?

E-prüfzeichen = Eintragungsfrei?

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 17:13

Hallo Leute,

ich war eben zur TÜV vorbereitung in der Werkstatt

um schonmal im voraus vor der HU ein paar Mängel zu beseitigen.

Als ich widerkam gab mir der Mitarbeiter eine liste mit mängeln,

darunter fallen auch meine schwarzen LED Rückleuchten und

Angel Eyes Scheinwerfer ( DIE BEIDE EIN E-PRÜFZEICHEN BESITZEN)

Der Typ meinte ich bräuchte eine ABE oder Eintragung

die E-Zeichen reichen nicht.

Was meint ihr?

Hat der Typ keine anung?

Hat einer von euch erfahrung mit disem thema?

Danke schon mal im voraus

MFG

Philipo

Ähnliche Themen
15 Antworten

e-prüfzeichen ist völlig ausreichend. Sprich der typ hat keine Ahnung! Aber mit deinen Scheinwerfern wirst du trotzdem nicht durchkommen ;-) Die Angeleyes Scheinwerfer gibts nur ohne die vorgeschriebene Leuchtweitenregulierung ;-) Es sei denn du hast sie umgebaut ;-) Umbau Material mit Anleitung kannst du gerne bei mir erwerben. Anfragen bitte per pn

am 1. Dezember 2010 um 17:35

Natürlich brauchst du ne ABE..

trotz E-Zeichen sind die Teile ja nur für bestimmte Fahzeuge zugelassen- was wiederum aus der ABE hervorgeht....

Ist ja auch Sinnvoll.. siehe Anhängerkupplungen.. Schalldämpfer etc.pp

Nachtrag:

"Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung "

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__21a.html

braucht er nicht! Punkt aus basta. Oder hast du, als du dein auto gekauft hast einen ordner mit abe's dazu bekommen, für scheiben, scheinwerfer, rückleuchten, auspuff usw? Nein hast du nicht, da das E Prüfzeichen genügt!

am 1. Dezember 2010 um 17:51

is halt so...

kann zum Beispiel sein, dass eine Anhängerkupplung zugelassen ist für den 320er.. aber nicht für den 200er (Achtung Beispiel)...

beide haben ein E-Zeichen...

und nur in Verbindung mit der ABE ist das Ding gültig oder nicht... ("bestimmte" ist das Zauberwort... nicht "alle")

Dopelpunkt un Basta.. ;)

ich hab schon einige ahk verbaut, diese hatten nie ein e zeichen, sondern immer nur die abe, die man nach anbau mitführen muss ;-)

Ich musste meine LED Rückleuchten auch nicht eintragen lassen, da sie ein E-Prüfzeichen haben.

Kenne auch keinen der seine LED Rückleuchten eintragen musste.

Gruss Olli

am 1. Dezember 2010 um 18:22

http://www.maxrev.de/...-tuev-gutachten-abe-e-pruefzeichen-t126369.htm

E-Prüfzeichen:

Eintragungsfrei zu jeder E-Nummer gehört eine Auflistung mit freigegebenen Fahrzeugen. Bei Teilen die in kein anderes KFZ passen (z.b. Scheinwerfer, Rücklichter) bekommt man idr. keine Liste mit und benötigt diese auch nicht zum Nachweis. Bei Teilen die an mehrere Autotypen passen, muss ein Nachweis für die freigabe des betreffenden Fahrzeugs vorhanden sein. Eine Mitführung ist keine Pflicht.

 

hoffe die Quelle ist seriös..

somit ein Stück zurückruder... ;)

Nachtrag:

http://vasmodis.tripod.com/id23.html

allerdings Österreich

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967

http://www.maxrev.de/...-tuev-gutachten-abe-e-pruefzeichen-t126369.htm

E-Prüfzeichen:

Eintragungsfrei zu jeder E-Nummer gehört eine Auflistung mit freigegebenen Fahrzeugen. Bei Teilen die in kein anderes KFZ passen (z.b. Scheinwerfer, Rücklichter) bekommt man idr. keine Liste mit und benötigt diese auch nicht zum Nachweis. Bei Teilen die an mehrere Autotypen passen, muss ein Nachweis für die freigabe des betreffenden Fahrzeugs vorhanden sein. Eine Mitführung ist keine Pflicht.

 

hoffe die Quelle ist seriös..

somit ein Stück zurückruder... ;)

Nachtrag:

http://vasmodis.tripod.com/id23.html

allerdings Österreich

SOMIT geht der (Doppel)-Punkt ;) klar an "CLK230FAHRER", denn es gibt zwar zu den Teilen mit E-Prüfzeichen, welche an mehrere Fahrzeugtypen passen, eine Auflistung für welche Fahrzeuge sie zugelassen sind, aber da das Mitführen dieser Dokumente KEINE Pflicht ist, braucht man sich also bei Teilen mit E-Prüfzeichen "keinen Kopp" machen .... einbauen und fertig ! ;)

KB

P.S.: Apropos E-Prüfzeichen: Gibt es denn zwischenzeitlich Standlicht-LED MIT E-Prüfzeichen ?

soweit ich weis net. die scheißdinger werden bei jedem neuwagen angebracht aber nachrüsten darfste net... :(

sogar mein vater hat an seinem w211 weisse standlichter von werk aus. frage mich warum die das dürfen... :-(

mfg

Ich würde einen Polizisten bei solchen Sachen nicht widersprechen... :D:D:D....Aber es gibt auch Xenon-Brenner mit 10000K und E-Prüfzeichen und ich kann mir nicht vorstellen das der TÜV das mitmacht ;)...

hallo,

es wurde ja bereits alles erwähnt ... ich würde mir für die NICHT originalen

anbauten (scheinis, rülis) die passende ABE vom hersteller besorgen (i-net)

und diese dann zum TÜV mitnehmen, um die auf verlangen präsentieren zu

können ... das war´s ... dann biste auf der ganz sicheren seite - good lack

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 20:40

Habe das ganze Internet danach durchsucht

und mehrere Händler die diese Rückleuchten führen angeschrieben,

aber Alle haben geschrieben, dass es keine ABE´s gibt.

Vielleicht hat ja einer von euch so eine ABE

Zitat:

Original geschrieben von Philipo89

Habe das ganze Internet danach durchsucht

und mehrere Händler die diese Rückleuchten führen angeschrieben,

aber Alle haben geschrieben, dass es keine ABE´s gibt.

Vielleicht hat ja einer von euch so eine ABE

Die Händler schreiben das es keine ABE´s gibt, wie bitte soll dann jemand anderes eine ABE haben, wenn e-Prüfzeichen dann braucht man keine ABE oder eine KBANr., das e-Prüfzeichen mit der entsprechenden Nummer dahinter sagt aus das es für das Fahrzeug geprüft wurde und den Entsprechungen der EU entspricht. ABE und KBANr. haben nur in Deutschland gültigkeit, e-Prüfzeichen in der gesamten EU, deshalb haben diese Teile auch keine ABE´s weil das e-Prüfzeichen höherwertiger ist.

am 3. Dezember 2010 um 5:19

Zitat:

weil das e-Prüfzeichen höherwertiger ist.

die richten zusätzlichen Zahlenkombinationen und Kürzel vorrausgesetzt..

RL für Rücklicht usw.

R7... R23.. weiß der Geier.. mag nicht mehr googeln...

die einen sagen so.. die anderen sagen so... ;)

Nachtrag:

viel Spaß beim schmökern..

http://www.bmvbs.de/.../kfz-technische-vorschriften_node.html

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html

Deine Antwort
Ähnliche Themen