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Drittbenutzer Vereinbahrung
Hallo zusammen,
In meiner damaligen Ehe, hat mein jetziger Ex ein Auto erworben, das mit einem Kredit abgezahlt wird.
Nach der Trennung gab es eine Drittbenutzer Vereinbarung für Darlehens- und Leasingverträge.
Über ihn läuft quasi nur noch der Kredit.
Monatliche Rate und Versicherung über mich.
Zugelassen ist das Auto auch auf meinen Namen.
Ich habe keine weiteren Unterlagen von dem Auto weiß weder wieviel schon gezahlt ist und auch nicht was noch zu zahlen ist. Auskunft über die Bank bekomme ich nicht, da der Kredit halt auf seinem Namen läuft.
Darf er die einfach einbehalten oder stehen mir die Unterlagen zu?
Geht das Auto nach Abzahlung in meinen Bezitz über,durch die Vereinbahrung? Oder wäre es dann sein Auto?
Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte.
LG Snoopy
21 Antworten
Wenn er die Unterlagen nicht raus rückt, bleibt dir nur eins - ab zum Anwalt.
Wenn er irgendwelche Zahlungen dafür geleistet hat, musst du ihm diese ggf. teilweise oder ganz erstatten.
Anzahlung gab es keine und Raten hat er damals getilgt ich schätze mal die ersten 6 oder 7 Monate
in der Zeit wo er die RAten für das Auto bezahlt hat, gab es von ihm auch kein Unterhalt, wobei der Unterhalt damals wesentlich höher war wie die Rate die er geleistet hat
Ich weiß wieso man am besten nie Heiratet und am besten jeder seins macht...
Wenn du Ihm nicht vertraust, dann Stoppe die Zahlung. Dann kommen Sie zu Ihm.
Vielleicht ist er dann Redebereit.
wobei wir nach der Trennung ein super verhältniss hatten und das erst mit seiner neuen Freundin und deren einzug in seine Wohnung anfing..
Habe eben mit der Rechtsberatung meiner Rechtsschutz Telefoniert und die meinte ich müsse mir da keine Gedanken machen. Die abgeschlossene Nutzungsvereinbarung gilt weiterhin.
Danke für eure tolle Hilfe
Drittbenutzer Vereinbarung wird immer geschlossen, wenn der Kreditnehmer und der Halter des Fahrzeuges unterschiedliche Personen sind.
Im Vertrag zur Autofinazierung hat der Kreditnehmer, der auch gleichzeitig Halter ist, gewisse Verpflichtungen im Hinblick auf das Fahrzeug übernommen.
Ist der Halter jetzt ein Dritter, hat dieser keine vertragliche Bindung an die Bank und ist somit nicht an die Auflagen der Bank gebunden. Z.B. macht er keine Inspektionen mehr oder meldet aufgetretende Unfallschäden nicht. Dadurch mindert er den Wert des Fahrzeuges und gefährdet sogar die Deckung der Restdarlehenssumme. Ausserdem könnte die Bank nicht die Herausgabe des Fahrzeuges verlangen. Allenfalls mit Hilfe des Ex.
Um das zu vermeiden, schließt Bank mit Dritten den o.a. Vertrag.
Wenn im Vertrag steht, dass sie Eigentümerin nach Abzahlung des Kredits wird, wird sie es auch wohl. Denn der Ex hat ja auch die Drittbenutzer Vereinbarung unterschreieben.
O.