Distanzscheiben hinten H&R vorne SCC ... kein TÜV
war heute beim TÜV und der hat mal gleich abgebrochen als er gesehen hatte dass ich unterschiedliche Hersteller verbaut habe. Er meinte das wäre so nicht zulässig. Ich hab doch für beide Hersteller Gutachten wo klar gemäß § 19.3 eine Freigabe für das Fahrzeug gelistet ist. Kann mir einer bestätigen das man nur einen Hersteller verbauen darf oder hatte der Prüfer einfach keinen Bock. Er meinte ich müsste da eine Einzelabnahme machen lassen wenn ich die so fahren will. Das kann ich mir nicht vorstellen. Entweder die sind zugelassen oder nicht. Ist ja nicht pro Rad unterschiedlich sondern pro Achse. In den Gutachten konnte ich auch nichts auslesen, dass man nur von einem Hersteller verbauen darf.
16 Antworten
Mir ist auch bekannt, dass man beim TÜV in Hessen den schon beschriebenen Standortnachteil hat.
Früher war es wirklich leichter und billiger, eine Änderungsabnahme zu bekommen.
So hatte ich in 2008 noch bei der GTÜ Erfolg mit einer Abnahme nach $ 19(3) StVZO für eine Kombination von Sonderfedern, Sonderrädern und Distanzscheiben. Seit ein paar Jahren geht das nur noch für eine einzige dieser Änderungen.
Seitdem gilt, dass man bei mehreren Änderungen als einer, die sich gegenseitig beeinflussen könnten, zum TÜV fahren muss (alte Bundesländer), bzw. zur DEKRA (neue Bundesländer), für eine Änderungsabnahme nach §§ 21 + 19(2) StVZO durch einen aaSmt oder aaS. Dabei wird bei Erfolg anschließend die sofortige Berichtigung der ZB I durch die zuständige Zulassungsstelle vorgeschrieben.
Für eine solche Abnahme muss man aber auch zuerst eine Prüfstelle finden, in der es einen solchen Fachmann gibt. Wenn man sich nur mit einem aaPmt oder aaP unterhalten kann, ist es möglich, dass er sagt: "Das kann ich nicht abnehmen", obwohl er eigentlich meinte: "Ich darf das nicht abnehmen", jeweils ohne Nennung eines Grundes.
Aber am Rande noch ein anderer Standortnachteil:
Der TÜV Nord verlangt bei Rädern mit kleinerer Reifengröße als eigentlich vorgesehen den Nachweis einer bestandenen so genannten Schlagprüfung, auch bekannt als Impact-Test. Den finanziellen Aufwand dafür wird wohl niemand ernsthaft betreiben wollen.
So ist es dort z.B. kaum mehr möglich, Räder von einer E- oder S-Klasse auf einer A-, B- oder C-Klasse zu verwenden.
Gruß
bcar2016
Der letzte Gutachter/Prüfer war bei mir schon sehr hilfsbereit und auch motiviert. Es war aber auch für Ihn nicht möglich bestimmte Sachen abnehmen zu dürfen. Da die Federn welche ich verbaut habe jetzt nur noch die Serienbereifung zulassen welche auch im Schein/Brief eingetragen sind sind ihm so auch die Hände gebunden. Er meinte man könnte sicherlich die Scheiben auch Eintragen aber da die Kosten stehen in keinem Verhältnis. So müsste ein Festigkeitsgutachten in Kombination mit Federn, Felgen und Scheiben gemacht werden welches mal locker 1000 Euro übersteigt. Hier hätte man eine Teststrecke angemietet um Hochgeschwindigkeitstest zu machen. Ich hab dann gesagt ich fahre einen CLK 200K und kein F50 oder sonst eine Rakete. Für mich ist das im Nachhinein echt lächerlich was ich betreiben musste um 16 Zoll Felgen von MAM mit Fahrzeugfreigabe im Winter fahren zu dürfen ... welche ich auch noch vom Verkäufer als MB Felgen verkauft bekommen hatte vor ca. 18 Monaten. Hab nicht darauf geachtet und mich auch die Mercedes Kappen blenden lassen. Nach dem Federwechsel auf 45/30 habe ich immer noch sehr viel Freigang bei allen Rädern das man sich echt fragt wie die ganzen flachen Schlitten eine Abnahme geschafft haben. Im Vergleich mal ein Audi der mir am Freitag nach dem Einkauf aufgefallen ist und im Nachgang meiner im Istzustand... und ich hab die 16 Zoll verbaut. Da müsste man ja schon beim Audi von ausgehen dass das nicht zugelassen ist bei der Tiefe... man muss nicht immer alles verstehen oder ?