1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Digitaler Tacho!

Digitaler Tacho!

Hallo!

also ich habe da mal eine frage!
also ich habe den Job Digitale Tachos auszulesen!
und da bin ich auf was gestossen!
bei einen Fahrer fehlen ein paar Kilometer!

jetzt die frage:
WILL NICHT WISSEN WIE!!!!!!
will nur wissen ob es geht!
kann man den tacho schon so manipulieren das Kilometer nicht sichtbar sind beim auslesen!auf dem pc!

suche nämlich schon seit tage nach der lösung und mir viel nur das ein!

135 Antworten

ja also plicht ist es mindestens 3 Rollen bei sich zu führen!

und das mit den Meter Langen ausdruck ist auch quatsch!

das werden so ca.40cm sein!und die Rolle fast ungefähr 8meter!

aber man soll immer 3 Rollen dabei haben!

ja und das mit der Fahrerkarte das ist die PFLICHT von deinem Disponenten bzw. Chef sie auszulesen!

empfehlenswert ist es auch Tacho bzw. Karte jede Woche auszulesen!

ich habe keine ersatzrollen dabei... von mir wollte noch keiner einen ausdruck, die sind alle mit der karte zufrieden...

wir haben in unserem aufentahltsraum einen pc und nen kartenlesegerät da schieb ich die karte manchmal rein wenn ich drann denk alle 2 -3 wochen mal oder wenn ich se grad greifbar hab ...

gruß matze

ja wie gesagt! es soll sogar Pflicht sein ersatz Rollen dabei zuhaben!!!!wie schon ihrgend wer gesagt hat erstens kostet es Geld wen du keine dabei hast und zweitens kannst du den selber kontrollieren wann du wieviel std gefahren bist!!also wäre empfehlenswert.

gute frage, das weis ich jetzt nicht, hab bis jetzt nur von Tagen gelesen, aber in der Anleitung zum Digi Tacho müste das doch drinn stehn.

Soweit ich weiss muss die Karte nach spätestens 28 Kalendertagen wieder ausgelesen werden.

Unabhängig davon ob an wievielen von den 28 Tagen du gefahren bist.

Zitat:

Original geschrieben von webbl


@ Zoker, Servus!
Wie ist das mit den 28 Tagen ? Ich bin Springer und wir haben 1 Lkw mit Digi. Heißt das nach 28 Fahrten, egal in welchen Abständen oder nach Tagen nach dem ersten Benutzen ab gezählt ?

Gruß Webbl

Du mußt nach 28 Tagen die Karte auslesen lassen.

Ich fahre nur seeeeehr selten für einen Bekannten LKW.

Meine Karte hat im Tacho nach 28 Tagen (von denen ich vielleicht 1-2 Tage mit diesem LKW gefahren bin) immer sehr lange gebraucht bis sie eingelesen war.
Die DAF Werkstatt hat mir erklärt das die Karte immer nach 28 Tagen (sofern sie gebraucht wurde) ausgelesen werden muß.

Die Polizei kann mich beim nicht auslesen (überschreiben) strafen weil ich die Karte nicht richtig "pflege".
Dies hat mir die Werkstatt (der Tachospezialist) so erklärt.

super, also nach der totalen Digitalisierung auch noch das obligatorische Kreuz im Kalender! -grins-

ja also mir wurde das so erklärt auf dieser Karte passen 28 tage drauf! also wen du EINMAL DIE WOCHE fährst würden da 28 wochen drauf passen!!!!!

also ich sage mal so warum jede woche auslesen gut ist:

also wen so eine karte ausgelsen wird,wird das ausgelesene auf EINE datei geschrieben!
und wen auf diese Datei 3 wochen drauf sind,und man nur schei... drauf hat und das Gewerbeaufssichtsamt kommt! und will diese datei sehen!dann kanns teuer werden!und wen man die eine datei teil kann (indem man jede woche ausliest) kann das Geld sparen!

Ok, das mit den 28 Tagen is jetzt klar. Danke!
Die Karte jeden Freitag zum "Antreten" auslesen lassen is auch machbar -drandenk- aber was is mit den 15 Tagen Nachweis?
Müssen die freundlichen Damen u. Herren dann extra in die Fa. fahren? Fehlende Aufzeichnungen, da zahl ich doch schon wieder!

Hier ist das mit den 28 Tagen auch nachzulesen.

Die Daten auf der Karte werden dabei nicht gelöscht.

nein deine Karte musst du ja immer bei dir führen!
du musst auch keine ausdrucke machen!
wen du im wechsel fährst!(analog und Digital)
natürlich musste du deine Tachoscheiben mit dir führen!das ist wohl klar!

Wie ist das mit den Ausdrucken?

Wenn einer überwiegend mit analogem Gerät fährt und Scheiben hat, dann braucht er von den wenigen digitalen Tagen die Ausdrucke, sonst kommt er nicht auf die verlangten 15 Tage!

Mit der Fahrerkarte kann die Polizei ohne Digi-Tacho nichts anfangen, oder doch?

pfisti

also mir wurde von einen Polizisten gesagt!
das du ja mit der Karten einen Nachweis führst!und wen der Polizist kein Gerät mit sich führst wo er die Karte mit auslesen kann!

dann hat er wohl pech gehabt!
aber als nachweis hast du ja die karte!

Das kann aber auch nach hinten los gehen. Denn das Gesetz schreibt im Mischbetrieb ausdrücklich vor, dass du Ausdrucke zu machen hast, auch wenn du die Fahrerkarte mitführst. Wenn der Polizist ein Lesegerät hat, kann er davon Abstand nehmen, Ausdrucke zu verlangen. Muss aber nicht.

Du kannst auch vor jedem Umstieg in ein Analog-Fahrzeug den Digi-Tacho auslesen bzw. die Fahrerkarte und die Ausdrucke auf A4-Papier am Computer machen, kommt wesentlich billiger als auf Thermopapier

Deine Antwort
Ähnliche Themen