Digitale Parkscheibe überall akzeptiert, auch auf Supermarktparkplätzen?

?Hallo zusammen,

seit einiger Zeit muß man auf Supermarktparklätzen mit der Parkscheibe parken.

Also dachte ich, hole ich mir eine Digitale.

Jetzt gibt es Hinweise, daß die "immer" im öffentlichen Straßenverkehr akzeptiert werden,
es allerdings bei privaten Parkplätzen dem Parkplatzbesitzer obliegt, ob er die digitalen Parkscheiben akzeptiert.

Wie sind da eure Erfahrungen ?

Danke
+
Gruß Hajooo

56 Antworten

Genau, die elektronischen Parkscheiben sind eigentlich keine Parkscheiben, sie entsprechen nicht dem Bild 318 aus Anlage 3 der StVO.

Es gibt in der StVO nur gesonderte Regelungen, dass man eine Parkscheibe nicht auslegen muss, wenn man so eine automatische Einrichtung im Auto hat (und diese funktioniert usw.). Solche ergänzenden Regelungen scheint es in den Einstellbedingungen der Parkplatzbetreiber üblicherweise nicht zu geben.

Aber:
Man könnte durchaus argumentieren, dass es eine überraschende AGB-Klausel wäre, wenn (anders als im öffentlichen Recht) die automatische Einrichtung nicht als Alternative akzeptiert würde. Dann wäre diese Regelung im Zweifel unwirksam.

Ich glaube aber auch eher, dass da kein Parkplatzbetreiber drüber diskutieren will. Denen geht es ja darum, ihre Kundenparkplätze von Dauerparkern zu befreien. Das geht sowohl mit der konventionellen wie auch mit der digitalen Parkscheibe gleich gut, und damit ist der Zweck doch erfüllt.

Offensichtlich müssen Parkscheibe eine Typengenehmigung haben, damit sie akzeptiert werden:

Zitat:

Eine Parkscheibe muss der StVO-Zulassung entsprechen und eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllen:
* Auf der Vorderseite muss das P (weiße Schrift auf blauem Grund, Verkehrszeichen 314) aufgedruckt sein.
* Der Aufdruck Ankunftszeit muss vorhanden sein.
* Nach dem Ausschalten des Motors/Abstellen des Fahrzeugs darf die Parkscheibe ihre Einstellungen nicht mehr ändern.
* Die Uhrzeit muss im 24-Stunden-Format dargestellt sein.
* Die Zeit muss gut ablesbar sein.
* Die Anzeige muss mindestens 2 cm hoch sein.
* Es muss eine Typengenehmigung vorliegen (ECE-Genehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt).

Wenn ein Parkraumbewirtschafter noch weitere Kriterien aufstellt, hat er schlechte Karten.

Elektronische Parkscheiben zur Auswahl:
https://www.techstage.de/.../ql8nbbq

Zitat:

@Hajooo schrieb am 20. Mai 2024 um 12:10:16 Uhr:


?Hallo zusammen,

seit einiger Zeit muß man auf Supermarktparklätzen mit der Parkscheibe parken.

Also dachte ich, hole ich mir eine Digitale.

Jetzt gibt es Hinweise, daß die "immer" im öffentlichen Straßenverkehr akzeptiert werden,
es allerdings bei privaten Parkplätzen dem Parkplatzbesitzer obliegt, ob er die digitalen Parkscheiben akzeptiert.

Wie sind da eure Erfahrungen ?

Danke
+
Gruß Hajooo

Hallo wir haben diese Parkscheiben bei 3 Autos in Betrieb ,wenn es genehmigte sind ist alles ok,einfach Klasse.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 20. Mai 2024 um 16:06:24 Uhr:


Weswegen wir eine digitale Parkscheibe haben. Bislang gab es damit keine Probleme mit den Abzocker-Vereinen.

Genau,Abzocker hoch drei ,aber jetzt mit der genehmigten Parkscheibe nicht mehr.

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 20. Mai 2024 um 19:51:15 Uhr:


Das Aussehen einer Parkscheibe ist in Deutschland wie üblich geregelt. Ja, auch für digitale Parkscheiben.

Wenn die elektronische Parkscheibe den Vorschriften entspricht... dann müsste der Parkplatzbetreiber schon sehr genau beschreiben, wie die von ihm gewünschte Parkscheibe auszusehen hat um die elektronische Parkscheibe ablehnen zu können.
Wird keiner machen und auf eine "Parkscheibe" vereweisen (und wie sowas aussieht ist nunmal geregelt).

So ist es, habe die Abzocker schon beobachtet, bei der elektronischen Parkscheibe keine Chance,aber viele zahlen ja gerne 30 Euro.

3 Autos mit der Park Micro elektronische Parkscheibe blau ausgestattet , funktionieren gut , für alle Fälle falls die Batterie mal schlapp macht liegt im Auto noch eine konventionelle Parkscheibe rum.
Die zu erneuernde Batterie wird durch dauerhaftes blinken angezeigt .

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Mai 2024 um 20:04:59 Uhr:


Parken nur mit Parkscheibe!
Und ein Foto.

?

Das ist kein Foto sondern ein Piktogramm einer Parkscheibe.
Ansonsten gilt ein Überholverbotsschild offensichtlich nur für rote Autos....die ein schwarzes Fahrzeug überholen wollen.

Das Ablehnen einer den gesetzlichen Verordnungen entsprechenden Parkscheibe (und da gibt es auch digitale).... Dürfte schwer durchsetzbar sein.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. Mai 2024 um 06:38:01 Uhr:


Das ist kein Foto sondern ein Piktogramm einer Parkscheibe.
Ansonsten gilt ein Überholverbotsschild offensichtlich nur für rote Autos....die ein schwarzes Fahrzeug überholen wollen.

Du bist auf einem privaten Parkplatz.

Selbst wenn der Betreiber vorschreibt, leg einen roten Zettel aufs Armaturenbrett.

Und morgen einen blauen...

Das Schild, wo du monsierst das es ein Piktogramm sei, was auch völlig egal ist, steht so auch nicht in der StVO.

Und trotzdem darf der Betreiber da aufstellen was er will.

Überholverbot ist wohl klar in der StVO geregelt.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Mai 2024 um 07:01:27 Uhr:



Du bist auf einem privaten Parkplatz.
Selbst wenn der Betreiber vorschreibt, leg einen roten Zettel aufs Armaturenbrett.
Und morgen einen blauen...
Das Schild, wo du monsierst das es ein Piktogramm sei, was auch völlig egal ist, steht so auch nicht in der StVO.
Und trotzdem darf der Betreiber da aufstellen was er will.

Lies bitte nochmal ganz genau, was du selbst gepostet hast und was auf dem Bild, welches du angehängt hast steht.

Da steht nicht "blauer/roter Zettel". Da steht klipp und klar "Parkscheibe". Was eine Parkscheibe ist und wie diese beschaffen zu sein hat ist in Deutschland eindeutig und unmissverständlich geregelt.
Dazu gibt es keinerlei Interpretationsspielraum.
Wenn du also das offizielle Piktogramm einer Parkscheibe verbunden mit dem eindeutig definierten Begriff "Parkscheibe" irgendwie anders interpretieren möchtest... dann kannst du genauso gut das Überholverbotsschild anders interpretieren....beides ist gleichermaßen absurd und dies drückte ich mit meinem Post aus.

Mal davon ab, dass "Zeichen 318" sehr wohl Bestandteil der StVO ist. (Zeichen 318 ist wundersamerweise das Piktogramm einer Parkscheibe).

Sofern also der Betreiber des Parkplatzes das offizielle Piktogramm und/oder den offiziellen Begriff "Parkscheibe" verwendet hat der Betreiber jegliche Parkscheibe zu akzeptieren, welche den zugrundeliegenden Vorschriften genügt. Und dieser Vorschrift genügen auch geprüfte elektronische Parkscheiben mit Prüfzeichen.

Ich gebe allerdings zu, dass ich den Begriff "Foto" lediglich auf das Piktogramm der Parkscheibe im angehängten Foto bezogen haben und nicht auf das Foto als solches.

Glaubt mir, wenn es die Möglichkeit gäbe, den Leuten mit digitaler Parkscheibe 30€ aus den Rippen zu leiern, die hätten das schon längst getan!

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 21. Mai 2024 um 13:41:35 Uhr:


Glaubt mir, wenn es die Möglichkeit gäbe, den Leuten mit digitaler Parkscheibe 30€ aus den Rippen zu leiern, die hätten das schon längst getan!

Ich würde mich nichtmal wundern, wenn die es trotzdem versuchen und bei Widerspruch die Rechnung zurückziehen. So manch einer zahlt ja vielleicht doch (obwohl er nicht müsste)

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