Differenz von Wiederbeschaffungswert und effektiv bezahlter Preis nach Totalschaden
mir hat jemand die Vorfahrt genommen und mein Auto ist totalschaden. Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten ca. 2000.-€ habe für meinen "neuen" jetzt ca. 3000.-€ bezahlt. habe ich ein Recht auf die höhere Summe??? Da dieser Schaden ja schließlich nicht meine Schuld war!!
Im Gutachten war meine Freisprecheinrichtung nicht angegeben, daher will die Versicherung diese auch nicht bezahlen, will einen Nachweis. Wie kann ich dies noch beweisen, hab das Auto doch nicht mehr???
21 Antworten
wieso denn Restwert??? Wenn z.B. mein Kotflügel von jemand zu Schrott gefahren wird zahlt seine Versicherung doch auch die Kosten vom Neuen mit Einbau usw. und nicht nur den Zeitwert vom alten (vor dem Unfall!!) Ist ja die Farbe u.ä. nicht mehr neu!!
Moment moment - zei verschiedene paar Schuhe.
Dir wird immer nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt.
Und der resultiert nunmal aus Wiederbeschaffungswert (gleiches Auto zum aktuellen Marktpreis) abzgl. des Restwertes (Schrottwert beim evtl. Weirterverkauf an nen Teilehändler)
Liegen die Kosten (in dienem Beispiel) des neuen Kotflügels drüber, isses (abgesehen von der 130%-Regelung) auch n wirtschaftlicher Totalschaden, obwohl real vielleicht noch weiter gtefahren wird.
In deinem Fall:
Find dich damit ab, dass deine FSE nunmal keine 75€ mehr wert ist - das ist Fakt.
Denn auch hier gibts nen Wertverlust (logisch, gell? Oder würdest du für das Teil noch 75€ zahlen?)
Dieses Risiko trägst du bei Diebstahl oder Schaden dines Fahrzeuges nun einmal selbst - dir wird nicht alles ersetzt, das ist auch völlig logisch.
Grüße
Schreddi
Bewertet wird das Fahrzeug als Ganzes incl. aller Teile, nicht bewertet wird dagegen die Summe aller Ersatzteile.
Reparaturen werden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restertes bezahlt.
Darüber liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
soll heißen:
Das Geld, was ich in den letzten 5 Jahren in Autowäschen und Polituren investiert habe, kriege ich auch nicht wieder!?
Schweinerei
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Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
Schweinerei
Ruhig Blut 😉
Für gepflegte Wagen gibt es schon mal 'nen Hunni mehr...
Den wirtschaftlichen Totalschaden kann man auch "strecken", in dem man mit gebrauchten Teilen repariert.
Nicht nur von der Wagenwäsche bekommst Du kaum etwas wieder, sondern auch für die verchromten Zündfunken nicht.
Da geht es dem Unfallopfer nicht besser als dem Verkäufer eines heilen Oldies. 😉
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
Das Geld, was ich in den letzten 5 Jahren in Autowäschen und Polituren investiert habe, kriege ich auch nicht wieder!?
*lol*
Es sei denn Du hast die leeren Flaschen , Tuben , Dosen aufbewahrt und hast dich bei jeder Autoreinigung fotografieren lassen *g*
Auf jeden Fall die entsprechenden Nachweise zu deinen jährlichen Statements mit zur Versicherung schicken , Notariell beglaubigt , versteht sich 😛
Gruß
capri