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Die Folgen von E10 im Strassenverkehr mal anders betrachtet...

Themenstarteram 23. Mai 2011 um 8:13

"Die Teilnahme am Strassenverkehr unter Alkohol oder Drogen kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen und zu erheblichen Nachteilen beim Versicherungsschutz führen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann eine alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit vorliegen. Sofern eine Fahruntüchtigkeit festgestellt wird, kann dies als Straftat laut §316 StGB verfolgt werden."

Soweit, so gut. Und nun soll ich mein Auto mit dem neuen Kraftstoff E10 mit der ca. 33-fachen Menge Alkohol im Tank auf die Strasse schicken? Das finde ich sehr verantwortungslos! Da braucht man sich jetzt auch nicht zu wundern, wenn die volltrunkenen PKW vor einem beim Abbiegen einfach das Blinken vergessen! Plötzlich scheren sie zum Überholen aus, obwohl reger Gegenverkehr herrscht! Sie parken auf Radwegen und überfahren zügig die Zebrastreifen, während die Fußgänger sich mit weiten Sprüngen auf den Fußweg retten! Halteverbotsschilder werden im Tran einfach übersehen und vollkommen orientierungslos kurven die mit Alkohol vollgetankten Autos zwischen Fußgängern und Radfahrern in der Fußgängerzone herum. Rotlicht wird ignoriert, und der grüne Abbiegepfeil wird verschlafen! Es wird nicht mehr zwischen den weißen Parkstreifen geparkt, sondern irgendwo mitten drauf, denn nach dem Alkoholgenuß ist das Gesichtsfeld stark eingeschränkt.

Die noch nüchternen Autos können dann doch sehen, wo sie bleiben. Hauptsache, der angetrunkene PKW mit der hochbrisanten Ladung im Tank hat ohne Schrammen sein Endziel erreicht. Nachts kann er dann etwas ausnüchtern, morgens geht es dann leicht angetrunken wieder zur Arbeit. Der reinste Horror spielt sich auf der Autobahn ab: Es wird generell leicht angeschickert rechts überholt und beim Einfädeln geschnitten was das Zeug hält. Der nüchterne Fahrer ist fassungslos, was diese letzte Tankfüllung alles aus seinem bisher doch so zahmen Auto gemacht hat: Ein gewissenloses und betrunkenes Monstrum, welches sich über alle Strassenverkehrsregeln hinwegsetzt. Er tankt beim nächsten Mal dann doch wieder den bewährten und für seinen Motor wesentlich bekömmlicheren Super Kraftstoff 95 Oktan. Die Dichtungen halten und die Regale sind wieder voll mit Lebensmitteln, die letzte Woche noch sinnlos auf der Autobahn im Biosprit verfeuert wurden.

Übrig bleibt ein Wagen mit leichten Entzugserscheinungen und die Erinnerung an den alkoholisierten Wahnsinn auf der Strasse ...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Mai 2011 um 8:13

"Die Teilnahme am Strassenverkehr unter Alkohol oder Drogen kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen und zu erheblichen Nachteilen beim Versicherungsschutz führen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann eine alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit vorliegen. Sofern eine Fahruntüchtigkeit festgestellt wird, kann dies als Straftat laut §316 StGB verfolgt werden."

Soweit, so gut. Und nun soll ich mein Auto mit dem neuen Kraftstoff E10 mit der ca. 33-fachen Menge Alkohol im Tank auf die Strasse schicken? Das finde ich sehr verantwortungslos! Da braucht man sich jetzt auch nicht zu wundern, wenn die volltrunkenen PKW vor einem beim Abbiegen einfach das Blinken vergessen! Plötzlich scheren sie zum Überholen aus, obwohl reger Gegenverkehr herrscht! Sie parken auf Radwegen und überfahren zügig die Zebrastreifen, während die Fußgänger sich mit weiten Sprüngen auf den Fußweg retten! Halteverbotsschilder werden im Tran einfach übersehen und vollkommen orientierungslos kurven die mit Alkohol vollgetankten Autos zwischen Fußgängern und Radfahrern in der Fußgängerzone herum. Rotlicht wird ignoriert, und der grüne Abbiegepfeil wird verschlafen! Es wird nicht mehr zwischen den weißen Parkstreifen geparkt, sondern irgendwo mitten drauf, denn nach dem Alkoholgenuß ist das Gesichtsfeld stark eingeschränkt.

Die noch nüchternen Autos können dann doch sehen, wo sie bleiben. Hauptsache, der angetrunkene PKW mit der hochbrisanten Ladung im Tank hat ohne Schrammen sein Endziel erreicht. Nachts kann er dann etwas ausnüchtern, morgens geht es dann leicht angetrunken wieder zur Arbeit. Der reinste Horror spielt sich auf der Autobahn ab: Es wird generell leicht angeschickert rechts überholt und beim Einfädeln geschnitten was das Zeug hält. Der nüchterne Fahrer ist fassungslos, was diese letzte Tankfüllung alles aus seinem bisher doch so zahmen Auto gemacht hat: Ein gewissenloses und betrunkenes Monstrum, welches sich über alle Strassenverkehrsregeln hinwegsetzt. Er tankt beim nächsten Mal dann doch wieder den bewährten und für seinen Motor wesentlich bekömmlicheren Super Kraftstoff 95 Oktan. Die Dichtungen halten und die Regale sind wieder voll mit Lebensmitteln, die letzte Woche noch sinnlos auf der Autobahn im Biosprit verfeuert wurden.

Übrig bleibt ein Wagen mit leichten Entzugserscheinungen und die Erinnerung an den alkoholisierten Wahnsinn auf der Strasse ...

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Hallo

der geringere Energiegehalt wird durch das eine Oktan mehr wieder ausgeglichen, ist aber eh irrelevant da ein Benzinmotor eh nur rund 30% der Energie nutzt und 70 % als Abwärme verloren gehen. Einen wirklichen Mehrverbrauch gibt es auch nicht, wurde schon oft genug getestet wird aber immer wieder von E10 verweigerern wiederholt aber auch hier gilt was oft genug wiederholt wird, wird dadurch nicht richtiger.

Bitte keine neue Grundsatzdiskussion zu E5 - E10 starten, das führt zu nix !

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von dw1566

Hallo

der geringere Energiegehalt wird durch das eine Oktan mehr wieder ausgeglichen, ist aber eh irrelevant da ein Benzinmotor eh nur rund 30% der Energie nutzt und 70 % als Abwärme verloren gehen.

Der Wirkungsgrad ist doch völlig irrelevant, wenn E5 und E10 den gleichen Wirkungsgrad haben, dann führen 2% weniger Energiegehalt zu 2% Mehrverbrauch.

Und das Extra-Oktan, wenn es das denn wirklich gibt, gleicht das nur aus, wenn der Motor es auch verwerten kann. Das ist nicht unbedingt immer der Fall.

 

Zitat:

Einen wirklichen Mehrverbrauch gibt es auch nicht, wurde schon oft genug getestet wird aber immer wieder von E10 verweigerern wiederholt aber auch hier gilt was oft genug wiederholt wird, wird dadurch nicht richtiger.

Ja, wenn man 1,5% bis 2% nicht als "wirklichen" Mehrverbrauch zählt, dann stimmt das. Natürlich sind 2% immer noch in einem Bereich, den man maximal unter Laborbedingungen nachweisen kann, nicht aber im Alltag, denn da kann zB der Unterschied zwischen 6,0 und 6,1 l/100 km alle möglichen Ursachen haben, man kann also nicht sicher sein, dass E10 der Schuldige ist.

Bei dem geringen prozentualen Preisunterschied zwischen E5 und E10 ist dieser Mehrverbrauch aber dennoch durchaus nicht irrelevant.

Zitat:

Bitte keine neue Grundsatzdiskussion zu E5 - E10 starten, das führt zu nix !

Hat denn irgendeine Diskussion in diesem Forum je zu irgend etwas geführt??? ;)

Natürlich spielt der Wirkungsgrad ne Rolle, ob irgendein Sprit 66 oder 68% Energiegehlt hat ist vollkommen egal da eh nur 30% für Leistung genutzt werden.

Der Wirkungsgrad spielt aber in dem Kontext unserer Diskussion eben keine Rolle. Wenn E5 und E10 den gleichen Wirkungsgrad haben, E10 aber 2% weniger Energiegehalt, dann steigt der Verbrauch mit E10 um 2%. Dabei ist es egal, ob der Wirkungsgrad 3%, 30% oder 98% ist.

Richtig ist natürlich, wir reden hier von gerade mal 1,5 bis 2 Prozent möglichem Mehrverbrauch. Das ist so wenig, dass es im Alltag nicht feststellbar ist, sondern nur unter Laborbedingungen. Es ist aber dennoch genug, um den Preisvorteil von E10 wieder aufzufressen. Jedenfalls bei einem Preisunterschied von 3 Cent pro Liter.

ich gebs auf

Was heißt eigentlich 66 oder 68% Energiegehalt? Der Energiegehalt eines Kraftstoffes bemisst sich in Energie pro Volumen (oder Gewicht), also in Joule pro Liter oder Joule pro Kilogramm und nicht in einer dimensionslosen Zahl.

Aber Herr Professor, er hat doch schon aufgegeben.

Ja, ich bin wohl ziemlich gut im Cross-Posten...

Nen Uni-Abschluss braucht man aber wirklich nicht, um zu erkennen, dass seine Argumente mathematischer Unsinn sind.

Zitat:

Original geschrieben von CV626

Nen Uni-Abschluss braucht man aber wirklich nicht, um zu erkennen, dass seine Argumente mathematischer Unsinn sind.

und was machst du, wenn mangels verfügbarkeit von ethanol nun etbe als 'biokomponente' im e10 ist?!

Dann ist E10 vielleicht tatsächlich besser oder zumindest nicht schlechter als E5. Die vorgebrachten Argumente sind dann aber immer noch mathematischer Unsinn... ;)

Für's Protokoll:

Der Versuch des TE das Thema mal auf eine andere Ebene zu bringen ist gescheitert.

Zitat:

Original geschrieben von CV626

Was heißt eigentlich 66 oder 68% Energiegehalt? Der Energiegehalt eines Kraftstoffes bemisst sich in Energie pro Volumen (oder Gewicht), also in Joule pro Liter oder Joule pro Kilogramm und nicht in einer dimensionslosen Zahl.

Ich hatte gehofft dem Herrn Professor würde auffallen das es sich nur um Platzhalter für konkrete Werte handeln würde, die kenne ich leider nicht. Da hab ich wohl mit zuviel Fachkompetenz gerechnet.

Da kann ich leider nur untertänigst um Entschuldigung bitten.

Zitat:

Original geschrieben von CV626

E10 hat einen geringeren Energiegehalt als E5. Nicht viel, aber knapp 2% sind es schon. Man kann also mit etwa 2% Mehrverbrauch rechnen.

Wozu die Rechnerei? :confused:

Probieren geht über Studieren.

In der Praxis konnte ich in den letzten 2 Jahren keinen Mehrverbrauch feststellen.

Das war schon eine ernstgemeinte Frage. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass das Platzhalterwerte sind, ich dachte eher, du hättest den Energiegehalt mit irgendeiner Kennziffer verwechselt. Einen Platzhalter hätte ich vermutet, wenn du irgendwelche Zahlen mit der Einheit Kilojoule pro Liter oder so genannt hättest.

Das Argument wäre dann aber trotzdem genauso falsch. Wenn die Brutto-Energie im einen Fall 2% niedriger ist, und Netto-Energie gleich Brutto-Energie mal Wirkungsgrad ist, dann ist die Netto-Energie auch 2% niedriger. Jedenfalls solange der Wirkungsgrad in beiden Fällen gleich ist.

Das Ergebnis - 2% Mehrverbrauch, wenn man die gleiche Nettoenergie haben will, ist unabhängig vom Wirkungsgrad. Der könnte auch bloß 1% sein, und das ganze wäre immer noch richtig. Deshalb ist deine Aussage, dass das ganze wg des niedrigen Wirkungsgrades des Benzinmotors irrelevant sei, schlicht und einfach falsch.

Zitat:

Original geschrieben von dw1566

Natürlich spielt der Wirkungsgrad ne Rolle, ob irgendein Sprit 66 oder 68% Energiegehlt hat ist vollkommen egal da eh nur 30% für Leistung genutzt werden.

Demnach wäre also Kraftstoff mit nur 30% Energiegehalt auch verwendbar, da sowieso nur diese 30% genutz werden? Klasse dann gibt's endlich 100% Wirkungsgrad.

Gleich da anrufen: 089 21 95-0

Gruß Metalhead

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