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Die Bedeutung des Vorfahrtsrechtes und deren Kontrolle für die Verkehrssicherheit

Themenstarteram 24. März 2012 um 17:13

Da die Diskussion immer mal wieder in anderen Themen aufkommt bzw. dort am Rande geführt wird, hier mal ein eigener Thread zu dem Thema, dass ich persönlich sehr interessant finde und das mir gerade in der öffentlichen Diskussion etwas zu kurz kommt.

Nahezu im kompletten Straßenverkehr gibt es Vorfahrtsregelungen, beispielsweise die Vorfahrtsstraße (Zeichen 306), auf der dort fahrende Fahrzeuge an jeder Kreuzung Vorfahrt haben, d.h. nicht bremsen müssen (und auch nicht sollen!), um wartenden Verkehr das Einfahren zu ermöglichen. Vielmehr muss der wartepflichtige Verkehr gemäß Zeichen 205 Vorfahrt gewähren, d.h. eine ausreichend große Lücke abwarten. Vorfahrtsstraßen sind in der Regel alle BAB, Bundesstraßen und viele Durchgangsstraßen. Wo dies nicht durch Schilder geregelt ist, gilt im Umkehrschluss rechts-vor-links.

Eine ähnliche Regelung gilt für Fahrstreifen. Fahrzeuge, die den Fahrstreifen wechseln, sind wartepflichtig gegenüber Fahrzeugen, die sich bereits auf dem Fahrstreifen befinden.

All dies sind Grundregeln, die man bereits in der Grundschule lernt und dessen theoretische Kenntnis sowie praktische Befolgung Voraussetzung zum Erlangen der Fahrerlaubnis sind. Man könnte auch sagen, Vorfahrtsregeln sind logisch, da ein Verkehrsfluss sonst kaum möglich wäre bzw. für den Fall des Fahrstreifenwechsels das Gesetz sonst nicht in Einklang mit dem Interesse der Unfallvermeidung stehen würde.

In der Praxis sieht es leider gänzlich anders aus:

So listet das statistische Bundesamt unter den Ursachen für Unfälle mit Personenschäden für das Jahr 2010 (https://www.destatis.de/.../pressebroschuere_unfaelle.pdf) unter anderem:

15,9% Geschwindigkeit

15,2% Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren

14,4% Vorfahrt, Vorrang

14,4% sind also unmittelbar auf Vorfahrtsmissachtungen zurückzuführen, ein nicht geringer Teil dürfte noch mal beim Abbiegen (z.B. Vorfahrt eines Radfahrers missachtet), Wenden und Ein- und Anfahren dabei sein. Berücksichtigt man weiterhin, dass die Unfallursache „Geschwindigkeit“ keinesfalls ausschließt, dass dem Unfall nicht auch eine Vorfahrtsmissachtung zu Grunde lag (der mit geringerer Geschwindigkeit – aber eben auch ohne Vorfahrtsmissachtung – nicht passiert wäre), so dürfte man – ohne sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen – auf mindestens 25% kommen. Mit anderen Worten, bei mindestens ¼ aller Unfälle mit Personenschäden war eine Missachtung des Vorfahrtsrechts zumindest mitursächlich.

Angesichts dieser Zahlen fragt man sich natürlich, welche Strategie Bund und Länder verfolgen, um derartige Unfälle zu verringern. Ein Blick in den Bußgeldkatalog offenbart zumindest schon einmal, als wie schwerwiegend Vorfahrtsverstöße angesehen werden:

- Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein anderer wesentlich behindert wurde. 25 Euro

- Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde. 100 Euro, 1 Punkt

Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. 120 Euro, 3 Punkte

 

Im Kontext des Bußgeldkatalogs nimmt die Unfallursache Nr. 2 im deutschen Straßenverkehr also im Vergleich zu Geschwindigkeitsüberschreitungen eine deutlich untergeordnete Rolle ein, wird trotz Gefährdung und selbst bei Unfall oft niedriger bestraft als diese. Ein ähnliches Bild bietet sich bei der Kontrolle.

Während Geschwindigkeitskontrollen allgegenwärtig sind, Abstandskontrollen zumindest stellenweise anzutreffen sind, erfolgt eine Ahndung von Vorfahrtsmissachtungen in der Regel nur im Zusammenhang mit Unfällen (also nicht-präventiv) oder nach Anzeigen durch Privatpersonen (was meist im Sande verläuft).

Interessant ist natürlich, dass Rotlichtverstöße, also potentielle Vorfahrtsmissachtungen wiederum sehr rigide geahndet werden und teilweise sogar automatisch kontrolliert. Die Befolgung durch ampelgeregelte Vorfahrtsrechte ist, so wird es hier jeder bestätigen können, schon aus diesem Grunde ungleich höher.

Eine weitere „Stufe“ ist das STOP-Schild. Dieses soll dafür sorgen, dass der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer seine Aufgabe, den vorfahrtsberechtigten Verkehr auch zu beobachten ernst nimmt, also nicht „auf gut Glück“ in den Kreuzungsbereich einfährt. Die Befolgungshäufigkeit liegt hier erfahrungsgemäß unter der einer Ampel, generell scheinen STOP-Schilder aber geeignet, gefährliche Kreuzungen zu entschärfen.

Generell scheint die Häufigkeit von Vorfahrtsmissachtungen in folgender Reihenfolge zunehmend zu sein:

1. Ampelgeregelte Kreuzungen

2. Kreuzungen mit STOP-Schild

3. Kreuzungen mit Vorfahrt-achten-Schild

4. Spurwechsel innerorts

5. Spurwechsel BAB

6. Spurwechsel Beschleunigungsstreifen > Hauptfahrbahn BAB

 

Daher stellt sich natürlich die Frage, wie man dem Problem entgegnen kann. Als Ursachen für Vorfahrtsmissachtungen kann man meiner Meinung nach grob folgende Punkte abgrenzen:

1. Keine ausreichende Fokussierung auf das Verkehrsgeschehen

2. Fehleinschätzung von Geschwindigkeiten/Geschwindigkeitsdifferenzen

3. Abwälzung von Verantwortung und Materialverschleiß auf andere (andere bremsen lassen statt Vollgas zu geben)

4. Erzwingen der Vorfahrt / Aufzwingen der eigenen Wunschgeschwindigkeit

Schon heute werden viele dieser Situationen entschärft, indem man beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kreuzungsbereichen reduziert oder den Fahrstreifenwechsel von der mittleren auf die rechte Spur im Bereich von Beschleunigungsstreifen untersagt. Generell scheint die Verlockung groß, die Verantwortung offiziell wie moralisch auf die Vorfahrtsberechtigten abzuwälzen. Was prinzipiell nachvollziehbar ist (mit den Fehlern anderer rechnen), nimmt teils aber absurde Züge an (Teilschuld bei Geschwindigkeiten über 130 km/h auf BAB trotz Vorfahrt) und kann häufig als Symptombekämpfung angesehen werden.

 

Meine Fragen zur Diskussion daher:

- Wie kann man dem Problem der Vorfahrtsmissachtungen nach dem Verursacherprinzip begegnen (also ohne Vorfahrtsberechtigte weiter in ihren Rechten einzuschränken und ihnen zusätzliche Pflichten aufzuerlegen)? Was haltet ihr von Lösungen, wie z.B. Beschleunigungsstreifen auf den ersten 50% mit einer durchgezogenen Linie zu versehen?

- Wie lässt sich spezifisch auf die verschiedenen Ursachen (s.o.) eingehen? Fehlt es Verkehrsteilnehmern eher an der Übersicht und Fähigkeit, Situationen einzuschätzen oder ist eine "Oberlehrer"-Mentalität und die Gewohnheit, Verantwortung auf andere abzuwälzen (Beispiel Beschleunigungsstreifen) vielleicht das größere Problem?

- Sind Vorfahrtsmissachtungen typische „Versehensverstöße“, die von „schwächeren Verkehrsteilnehmern“ (Wenigfahrer, ältere Menschen) begangen werden? Erklärt dass die Zurückhaltung von Politik und Medien bei diesem Thema? Gibt es hier vielleicht spezielle Ansätze in der Verkehrserziehung?

- Wie sind Vorfahrtsmissachtungen eurer Meinung nach definiert, d.h. wo fängt die Behinderung an und wo die Gefährdung? Anders gefragt: Welche Lücke ist eigentlich groß genug zum Einfädeln?

- Welche Rolle spielt die Geschwindigkeit für die Vorfahrt? Haltet ihr es für fair, dass manche Gerichte Vorfahrtsberechtigten eine Teilschuld geben, weil diese zu schnell waren, als ihnen die Vorfahrt genommen wurde? Führt das vielleicht gerade erst zu Trotzreaktionen und Vorfahrtsmissachtungen ("den Raser brems ich jetzt mal aus")? Sollte das Sichtfahrgebot gelten und wartepflichtiger Verkehr auch mit Schnellfahrern rechnen müssen (wenn sie sie sehen können)?

- Wie ließen sich Kontrollen des Vorfahrtsrechts gestalten? Würden Videofahrzeuge, die Autobahnen auf und ab fahren und gefährliche Spurwechsler rausziehen, helfen? Welche Rolle spielen die Medien (Stichwort: Fixierung auf „Raser und Drängler“, Dokumentationen über die Autobahnpolizei)?

 

Ich hoffe auch eine faire und sachliche Diskussion - und bevor hier die Gemüter hochkochen: Denkt immer daran, mal hat man Vorfahrt und mal nicht, daher sollte eigentlich jeder beide Seiten kennen. ;)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. März 2012 um 17:13

Da die Diskussion immer mal wieder in anderen Themen aufkommt bzw. dort am Rande geführt wird, hier mal ein eigener Thread zu dem Thema, dass ich persönlich sehr interessant finde und das mir gerade in der öffentlichen Diskussion etwas zu kurz kommt.

Nahezu im kompletten Straßenverkehr gibt es Vorfahrtsregelungen, beispielsweise die Vorfahrtsstraße (Zeichen 306), auf der dort fahrende Fahrzeuge an jeder Kreuzung Vorfahrt haben, d.h. nicht bremsen müssen (und auch nicht sollen!), um wartenden Verkehr das Einfahren zu ermöglichen. Vielmehr muss der wartepflichtige Verkehr gemäß Zeichen 205 Vorfahrt gewähren, d.h. eine ausreichend große Lücke abwarten. Vorfahrtsstraßen sind in der Regel alle BAB, Bundesstraßen und viele Durchgangsstraßen. Wo dies nicht durch Schilder geregelt ist, gilt im Umkehrschluss rechts-vor-links.

Eine ähnliche Regelung gilt für Fahrstreifen. Fahrzeuge, die den Fahrstreifen wechseln, sind wartepflichtig gegenüber Fahrzeugen, die sich bereits auf dem Fahrstreifen befinden.

All dies sind Grundregeln, die man bereits in der Grundschule lernt und dessen theoretische Kenntnis sowie praktische Befolgung Voraussetzung zum Erlangen der Fahrerlaubnis sind. Man könnte auch sagen, Vorfahrtsregeln sind logisch, da ein Verkehrsfluss sonst kaum möglich wäre bzw. für den Fall des Fahrstreifenwechsels das Gesetz sonst nicht in Einklang mit dem Interesse der Unfallvermeidung stehen würde.

In der Praxis sieht es leider gänzlich anders aus:

So listet das statistische Bundesamt unter den Ursachen für Unfälle mit Personenschäden für das Jahr 2010 (https://www.destatis.de/.../pressebroschuere_unfaelle.pdf) unter anderem:

15,9% Geschwindigkeit

15,2% Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren

14,4% Vorfahrt, Vorrang

14,4% sind also unmittelbar auf Vorfahrtsmissachtungen zurückzuführen, ein nicht geringer Teil dürfte noch mal beim Abbiegen (z.B. Vorfahrt eines Radfahrers missachtet), Wenden und Ein- und Anfahren dabei sein. Berücksichtigt man weiterhin, dass die Unfallursache „Geschwindigkeit“ keinesfalls ausschließt, dass dem Unfall nicht auch eine Vorfahrtsmissachtung zu Grunde lag (der mit geringerer Geschwindigkeit – aber eben auch ohne Vorfahrtsmissachtung – nicht passiert wäre), so dürfte man – ohne sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen – auf mindestens 25% kommen. Mit anderen Worten, bei mindestens ¼ aller Unfälle mit Personenschäden war eine Missachtung des Vorfahrtsrechts zumindest mitursächlich.

Angesichts dieser Zahlen fragt man sich natürlich, welche Strategie Bund und Länder verfolgen, um derartige Unfälle zu verringern. Ein Blick in den Bußgeldkatalog offenbart zumindest schon einmal, als wie schwerwiegend Vorfahrtsverstöße angesehen werden:

- Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein anderer wesentlich behindert wurde. 25 Euro

- Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde. 100 Euro, 1 Punkt

Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. 120 Euro, 3 Punkte

 

Im Kontext des Bußgeldkatalogs nimmt die Unfallursache Nr. 2 im deutschen Straßenverkehr also im Vergleich zu Geschwindigkeitsüberschreitungen eine deutlich untergeordnete Rolle ein, wird trotz Gefährdung und selbst bei Unfall oft niedriger bestraft als diese. Ein ähnliches Bild bietet sich bei der Kontrolle.

Während Geschwindigkeitskontrollen allgegenwärtig sind, Abstandskontrollen zumindest stellenweise anzutreffen sind, erfolgt eine Ahndung von Vorfahrtsmissachtungen in der Regel nur im Zusammenhang mit Unfällen (also nicht-präventiv) oder nach Anzeigen durch Privatpersonen (was meist im Sande verläuft).

Interessant ist natürlich, dass Rotlichtverstöße, also potentielle Vorfahrtsmissachtungen wiederum sehr rigide geahndet werden und teilweise sogar automatisch kontrolliert. Die Befolgung durch ampelgeregelte Vorfahrtsrechte ist, so wird es hier jeder bestätigen können, schon aus diesem Grunde ungleich höher.

Eine weitere „Stufe“ ist das STOP-Schild. Dieses soll dafür sorgen, dass der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer seine Aufgabe, den vorfahrtsberechtigten Verkehr auch zu beobachten ernst nimmt, also nicht „auf gut Glück“ in den Kreuzungsbereich einfährt. Die Befolgungshäufigkeit liegt hier erfahrungsgemäß unter der einer Ampel, generell scheinen STOP-Schilder aber geeignet, gefährliche Kreuzungen zu entschärfen.

Generell scheint die Häufigkeit von Vorfahrtsmissachtungen in folgender Reihenfolge zunehmend zu sein:

1. Ampelgeregelte Kreuzungen

2. Kreuzungen mit STOP-Schild

3. Kreuzungen mit Vorfahrt-achten-Schild

4. Spurwechsel innerorts

5. Spurwechsel BAB

6. Spurwechsel Beschleunigungsstreifen > Hauptfahrbahn BAB

 

Daher stellt sich natürlich die Frage, wie man dem Problem entgegnen kann. Als Ursachen für Vorfahrtsmissachtungen kann man meiner Meinung nach grob folgende Punkte abgrenzen:

1. Keine ausreichende Fokussierung auf das Verkehrsgeschehen

2. Fehleinschätzung von Geschwindigkeiten/Geschwindigkeitsdifferenzen

3. Abwälzung von Verantwortung und Materialverschleiß auf andere (andere bremsen lassen statt Vollgas zu geben)

4. Erzwingen der Vorfahrt / Aufzwingen der eigenen Wunschgeschwindigkeit

Schon heute werden viele dieser Situationen entschärft, indem man beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kreuzungsbereichen reduziert oder den Fahrstreifenwechsel von der mittleren auf die rechte Spur im Bereich von Beschleunigungsstreifen untersagt. Generell scheint die Verlockung groß, die Verantwortung offiziell wie moralisch auf die Vorfahrtsberechtigten abzuwälzen. Was prinzipiell nachvollziehbar ist (mit den Fehlern anderer rechnen), nimmt teils aber absurde Züge an (Teilschuld bei Geschwindigkeiten über 130 km/h auf BAB trotz Vorfahrt) und kann häufig als Symptombekämpfung angesehen werden.

 

Meine Fragen zur Diskussion daher:

- Wie kann man dem Problem der Vorfahrtsmissachtungen nach dem Verursacherprinzip begegnen (also ohne Vorfahrtsberechtigte weiter in ihren Rechten einzuschränken und ihnen zusätzliche Pflichten aufzuerlegen)? Was haltet ihr von Lösungen, wie z.B. Beschleunigungsstreifen auf den ersten 50% mit einer durchgezogenen Linie zu versehen?

- Wie lässt sich spezifisch auf die verschiedenen Ursachen (s.o.) eingehen? Fehlt es Verkehrsteilnehmern eher an der Übersicht und Fähigkeit, Situationen einzuschätzen oder ist eine "Oberlehrer"-Mentalität und die Gewohnheit, Verantwortung auf andere abzuwälzen (Beispiel Beschleunigungsstreifen) vielleicht das größere Problem?

- Sind Vorfahrtsmissachtungen typische „Versehensverstöße“, die von „schwächeren Verkehrsteilnehmern“ (Wenigfahrer, ältere Menschen) begangen werden? Erklärt dass die Zurückhaltung von Politik und Medien bei diesem Thema? Gibt es hier vielleicht spezielle Ansätze in der Verkehrserziehung?

- Wie sind Vorfahrtsmissachtungen eurer Meinung nach definiert, d.h. wo fängt die Behinderung an und wo die Gefährdung? Anders gefragt: Welche Lücke ist eigentlich groß genug zum Einfädeln?

- Welche Rolle spielt die Geschwindigkeit für die Vorfahrt? Haltet ihr es für fair, dass manche Gerichte Vorfahrtsberechtigten eine Teilschuld geben, weil diese zu schnell waren, als ihnen die Vorfahrt genommen wurde? Führt das vielleicht gerade erst zu Trotzreaktionen und Vorfahrtsmissachtungen ("den Raser brems ich jetzt mal aus")? Sollte das Sichtfahrgebot gelten und wartepflichtiger Verkehr auch mit Schnellfahrern rechnen müssen (wenn sie sie sehen können)?

- Wie ließen sich Kontrollen des Vorfahrtsrechts gestalten? Würden Videofahrzeuge, die Autobahnen auf und ab fahren und gefährliche Spurwechsler rausziehen, helfen? Welche Rolle spielen die Medien (Stichwort: Fixierung auf „Raser und Drängler“, Dokumentationen über die Autobahnpolizei)?

 

Ich hoffe auch eine faire und sachliche Diskussion - und bevor hier die Gemüter hochkochen: Denkt immer daran, mal hat man Vorfahrt und mal nicht, daher sollte eigentlich jeder beide Seiten kennen. ;)

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

So ist das immer wenn ein gewisser zille1976 hier seinen geistigen Abfall entsorgt :rolleyes:

Hab da mal was verbessert - duckundschnellwech - :D

am 26. März 2012 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Hab da mal was verbessert - duckundschnellwech - :D

:D:D

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Die meisten Radfahrer haben leider keine Ahnung davon und/oder glauben das die meisten Regln nur für Kraftfahrzeuge gelten...

Na gut, dafür haben Autofahrer ein halbes Jahr nach der Prüfung mindestens die Hälfte wieder vergessen. ;)

am 26. März 2012 um 16:23

Das nehmen der Vorfahrt ist ein Problem. Was mich aber auch nervt sind Leute die erst im letzten Moment kräftig bremsen. Das führt zumindest bei mir immer dazu, dass ich selber auch langsamer werde, weil ich nicht weiß ob der Andere warten wird oder nicht.

Egal ob mit dem Rad oder im Auto, dieses schnelle an Kreuzungen ran fahren von Wartepflichtgen sehe ich als eine Form der Verkehrsbehinderung an.

Nicht nur du, auch der Gesetzgeber sieht das so:

§ 8 Abs. 2 Satz 1 StVO

Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird.

Der Regelsatz dafür beträgt nach der BKatV 10 €.

Radwege verbieten, bzw. wirklich nur dort anlegen wo sie nach VwV StVO erlaubt sind.

Und so anlegen wie vorgeschrieben. :rolleyes:

Schon hat man ne Menge Abbiege/Vorfahrtunfälle weg.

Denn wer aus nem Grundstück rausfährt der achtet auf - die Straße.

Denn wer aus ner Nebenstraße abbiegt der achtet auf - die Straße.

Denn wer in eine Nebenstraße abbiegt der achtet auf - die Straße.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Radwege verbieten, bzw. wirklich nur dort anlegen wo sie nach VwV StVO erlaubt sind.

Und so anlegen wie vorgeschrieben. :rolleyes:

Weisst du was das kosten würde? :eek:

Hauptsache die sch... Radfahrer sind von der Straße, was anderes interessiert doch nicht :rolleyes:

am 27. März 2012 um 9:14

Aber nicht auf Fußwege!

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