Deutscher geblitzt in ausgeborgtem Fahrzeug mit Österreicher Kennzeichen
Hallo zusammen,
hoffe es liest hier jemand vom Fach mit (idealerweise ein Bediensteter einer Bußgeldstelle).
Mir ist mit einem geliehenen Auto aus Österreich (als deutscher Fahrer) auf der Autobahn ein kleines zehn Euro Missgeschick (8 km/h zu schnell nach Abzug der Toleranz) passiert.
So jetzt bitte keiner denken ich suche einen Weg mich um das Bußgeld zu drücken, nein vielmehr würde ich die Sache aus der Welt schaffen wollen ohne das der Halter des Fahrzeugs in Österreich Post von einer deutschen Ordnungsbehörde bekommt. Wäre mir lieber wenn er es nicht mitbekommt.
Von daher die Frage ob generell die Möglichkeit besteht sich bei der Behörde in dessen Gebiet der Autobahnabschitt auf welchem ich gepennt und den Tacho nicht im Auge hatte als Fahrer des betreffenden Fahrzeugs und Begeher der Verkersordnungswiedrigkeit vorab anzuzeigen und so dann das Knöllchen direkt an mich gehen zu lassen.
Der Bussgeldstelle dürfte dies doch eigentlich recht sein, es erspart die Ermittlung Halters über die Österreicher Behörden um dann mich als Fahrer ermittelt zu bekommen.
Was mich dann auch zu abschließenden Frage bringt ob die Gemeide überhaupt für die Blitzer auf Bundesautobahnen zuständig ist oder ob ich mich dann bei einer Landesbehörde melden müsste.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 25. Feb 2018 um 16:44:22 Uhr:
OK, peinlich, aber doch nicht schlimm.
Außer der Halter weiß nicht, dass der TE sich das Auto "geborgt" hat. 😛
16 Antworten
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Februar 2018 um 20:16:07 Uhr:
Die Kommunen haben auf Bundesautobahnen nichts zu sagen, die dürfen da auch nicht blitzen. Das ist Sache der Landespolizei, und viele Bundesländer unterhalten dazu extra eine "Zentrale Bußgeldstelle".https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Bu%C3%9Fgeldstelle
Kommt also drauf an, auf welchem Territorium du geblitzt wurdest,
Das ist so aber nicht ganz korrekt. In einigen Bundesländern wird das sehr wohl von der Kommune bearbeitet - und zwar von der, in der die Messanlage auf der Autobahn steht. Beispielsweise in NRW ist das so.....
http://www.westfalen-blatt.de/.../...d-kassiert-die-meisten-Bussgelder
Zitat:
@Amen schrieb am 1. März 2018 um 12:03:41 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2018 um 20:58:23 Uhr:
... evtl. ist das ein zollrechtliches Problem ...Ich würde auch die Füsse stillhalten, wenn der Wagen denn in D geblitzt wurde. Das ist mindestens eine Steuerhinterziehung. Die meisten Sachbearbeiter wissen das zwar nicht, aber wehe, du erwischst den, der es doch weiss. Die Wahrscheinlichkeit, dass die in AT nach dem Halter suchen, ist eher gering.
Wie schon oft bemerkt: Man darf kein Auto dessen Kennzeichen nicht aus dem Land des Hauptwohnsitzes ist im Land des Hauptwohnsitzes fahren. Ausnahmen gibt es, wenn im dem Land des Hauptwohnsitzes KFZ-Steuer bezahlt wurde, aber die treffen hier nicht zu.
Amen
Dieser Ansicht steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entgegen (EuGH vom 2.7.2002 (C-115/00)) das auch für Deutsche Behörden verbindlich ist.
§ 20 FZV läßt die vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in D zu, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Nach § 2 (5) KraftStG wäre nur Steuerpflichtig wenn gegen § 20 FZV verstoßen würde.
Fazit: der TE durfte das in A zugelassene Fahrzeug in D fahren.