Der Roller MUSS mit nach Kroatien...
Hallo Spezis,
ich habe wieder Hoffnung. Ich sehe es gibt HÄNGER-Spezialisten hier im Talk.
Meine nicht ganz unberechtigte Frage:
Wir möchten im Sommer mit Wohnmobil und Boot nach kroatien fahren.
Aber, der Roller muß mit ! 🙂
Ich kann ihn nicht ins Boot stellen, auch nicht ins oder aufs Womo.
Ich möchte ihn auf die Daichsel mit U-Schiene vors Boot schnallen.
Zur Technik:
Womo hat 2T Anh-Last.
Trailer hat 2T Max-Last. Soweit ales ok.
Boot hat momentan mit Trailer ca. 1800 Kg.
Roller so um die 70 kg.
Also, im Moment noch alles im LOT!
Das mit der drohenden Stützlastveränderung ist bei Booten auch kein Problem weil man Gott sei Dank das Boot ganz einfach nach hinten verschieben und fixieren kann.
Jetzt kommt aber die Knifflige Frage die mir noch keiner WIRKLICH einwanfrei beanteorten konnte. Nicht mal der TÜV.
Der Trailer hat ein grünes Nummernschild, somit Steuerfrei ! das bedeutet das man mit dem Trailer nur Sportgeräte, in dem Fall "BOOT" transportieren "d ü r f t e".
Sicher, den Spruch "...schreib SPORT auf deinen Roller..." hatt ich schon...😁
Aber, wie sieht es rechtlich aus? Kann mir die Rennleitung was? was könnte die Strafe sein??... Irgend wie ist das eine "grauzone". Oder?
Was wisst Ihr?
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pfisti
Wobei, ohne jemand nahe treten zu wollen, es ohnehin ein Unding ist, daß diese Trailer, auf denen Motorboote, welche ja auch einer Zulassung unterliegen, steuerfrei sind. Ein Transportanhänger für Autos und Motorräder erfährt schließlich auch keine Sonderbehandlung. Bei Segelbooten oder Segelflugzeugen würde ich das noch einsehen. Das wären dann auch Sportgeräte im Sinne von § 3 FZV.pfisti
Auch ein Anhänger für einen Rennwagen kann auf Sportzulassung angemeldet werden.
Ebenso die Sattelauflieger zb in der DTM ect...
Was ist ein Sportgerät und was nicht?
Geht zwar OffTopic aber .... 😉