DEKRA Stellungnahme HUK Schaden
Grüß euch,
Ich habe bei der Abwicklung eines Vollkasko Schadens von der HUK eine Stellungnahme über die DEKRA angeordnet bekommen. Soweit ich verstanden habe, hat die Versicherung ja Weisungsbefugnis für einen Gutachter - jedoch hab ich mehrmals von naja geschönten Gutachten durch die DEKRA gelesen, mein Golf 5 wird wenig Restwert haben, auch wenn einiges an Geld reingeflossen ist (s..Signatur)
Die Werkstatt bei der er repariert werden soll, meinte ich solle lieber einen unabhängigen Gutachter beauftragen als die DEKRA ans Auto zu lassen
Habt ihr hier Erfahrungen wie man vorgeht, DEKRA ja/nein oder gibt's best practices?
95 Antworten
Wozu hast du denn eine Vollkasko wenn du jetzt alles abblasen willst?
Ich will nicht wieder drauf rumreiten. Aber: du hast ein altes Auto mit wenig Wert. Isso. Wenn du die Rabatte nicht fürs nächste Auto aufsparen möchtest, dann nimm die VK in Anspruch, andernfalls würde ich sie kündigen. Wozu denn behalten, wenn du sie im Schadenfall nicht in Anspruch nehmen möchtest. Und so ein Eintrag im HIS ist bei dem Fahrzeug alter doch auch egal. Ich habe auch einen Eintrag bei unserem Golf 6 bekommen. Und? Das heißt ja nicht, dass man leer ausgeht beim nächsten mal. Wenn der Schaden behoben ist, dann kann’s etwas schwierig werden aber bei Null kommt man sicherlich nie raus
Denk nochmal darüber nach. Das Auto ist mit Sicherheit ein wirtschaftlicher Totalschaden. Du bekommst da nicht viel - viel weniger als eine Reparatur kosten würde. Dafür wirst du zurückgestuft und hast eine HiS-Eintrag. Eventuell kündigt dir auch die HUK und du muß dir einen neuen Versicherer suchen, der dann wohl teurer ist.
Jeder Euro, den du in die Reparatur steckst ist bei einem künftigen Unfall verbranntes Geld - du bekommst es nicht wieder. Also mußt du das Auto beschädigt weiterfahren wenn du das nicht riskieren willst.
Du solltst dir mal eine realistische Rechnung aufmachen: Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert eines 16 Jahre alten Golfs mit unglaublichen 80PS und Rostreparaturen? Was ist wohl der Restwert in einer Restwertbörse?
Was meinst du, was die Differnz ist?
Wenn er den selber weiter fährt muss er nach spätestens einem halben Jahr auch den Restwert von der Versicherung bekommen. Wenn nicht sogar gleich den gesamten WBW. So zumindest wurde das hier schon mehrfach geschrieben.
Oder bezieht sich das nicht auch auf Kaskoschäden?
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Zitat:
@Pauliese schrieb am 12. Oktober 2024 um 15:57:30 Uhr:
Wenn er den selber weiter fährt muss er nach spätestens einem halben Jahr auch den Restwert von der Versicherung bekommen.
Schön wärs! Man bekommt natürlich immer nur den WBA (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) - sonst würde man ja durch den Schaden einen Gewinn erzielen.
Das halbe Jahr bezieht bei Haftpflichtschäden auf höhere Restwertangebote als der im Gutachten im lokalen KFZ-Handel ermittelte Restwert. Versicherungen stellen Totalschäden gern in Restwertbörsen ein und da wird meist ein höheres Gebot erzielt als vom Gutachter im lokalen KFZ-Handel. Das muß man sich aber nur anrechnen lassen, wenn man das Auto innerhalb von 6 Monaten verkauft, ansonsten gilt der Restwert laut Gutachten.
So war es auch bei mir bei meinem kürzlichen Totalschaden. In der Restwertbörse ist mehr als der doppelte Wert geboten worden als im Gutachten ermittelt. Da ich aber das Auto weiter nutze, war das höhere Restwertangebot nicht maßgeblich.
Bei Kaskoschäden gelten die Regeln, die mit der Versicherung vereinbart sind. Vermutlich wird da drin stehen, daß Restwertbörsen zu berücksichtigen sind.
Hmmh naja, da habe ich hier halt schon mehrfach andere Meinungen dazu gelesen, u.a. Von Berlin-Paul, mit nachfolgenden kontroversen Diskussionen, die dann leider z.Teil schon in Streit ausarteten und Moderativ behandelt werden mussten. aber da ging es immer um reine Haftpflicht Schäden… vielleicht hier wirklich anders.
Ich denke mal dass man da je nach Anwalt oder Richter u.U. tatsächlich den einbehaltenen Restwert noch geltend machen kann. Aber wie hesagt: je nach talentiertem fähigen Anwalt und Gusto des Richters.
"Das halbe Jahr bezieht bei Haftpflichtschäden" - sich auf das berechtigte Interesse des Geschädigten, sein Fahrzeug zu reparieren und weiter zu nutzen (Stichwort 130%). Davon wird ausgegangen, wenn er es mind. 6 Monate weiter nutzt. Ist übrigens keine Fälligkeitsvoraussetzung.
HP-Fall
Wenn der RW nicht durch Verkauf binnen 6 Monaten realisiert wird, so zieht ihn der BGH nicht als schadensmindernd ab. Es entsteht auch kein Gewinn durch diese Regelung, weil die Totalschadenabrechnung ihrer Struktur nach die geschuldete Vollinstandsetzumg des Unfallers durch den billigeren Ersatzbetrag eines gebrauchten anderen Fahrzeugs ersetzt und dem Geschädigten hiermit das Integritätsinteresse absägt, was eigentlich eine illegale Belohnung des Schädigers für die rechtswidrige Beschädigung des Autos darstellt.
Kasko-Fall
Da der Schadensbegriff derselbe ist, gilt das auch hier soweit es den Sachschaden am Auto betrifft. Mietwagen und Wertminderung und ein paar andere Dinge sind aber meistens vertraglich in den AKB abbedungen.
@berlin-paul Gibt es dazu ein BGH-Urteil? Mein Anwalt hat mir davon nichts gesagt. Bei mir sind die 6 Monate dieses Monat um. Ist zwar keine große Summe, aber wenn sie mir zusteht...
Sofern die Weiternutzung belegt ist, fordere es einfach selbst bei der Versicherung nach. Den Rest habe ich oben bereits zur Richtigstellung dargestellt. Weiterungen dazu würden die thread-Kaperung unterstützen und das liegt mir nun wirklich absolut fern.
@berlin-paul : die einfache Angabe einer BGH-Entscheidung würde keine Kaperung sein, sondern dem TE eventuell helfen.
DEKRA Begutachtung war heute. Ich hab den Herren begleiten dürfen - so alle anderen Schäden am Fahrzeug, kleinste Kratzer am Spiegel, ein Rempler hinten von vor 10 Jahren, der Motorraum, die Achsen sind fotografiert. Die Sitze und Innenraum auch - vom eigentlichen Schaden gibt es dann auch Mal genau ein Bild.
Sehr redselig war er nicht, morgen weiß ich mehr. Zumindest die Achse und das Fahrwerk wurde penibelst inspiziert. Der Innenraum auch, würde mich für mein Fotoalbum freuen, wenn ich die Detailaufnahmen haben kann
Alles in allem, puh. Von 20 Minuten waren 19 auf der anderen Seite oder am Heck, nicht im Schadensbereich. Das macht mir Grad nicht allzu viel Hoffnung, dass es da um überhaupt die Schadenssumme geht sondern eher um die Restwertbewertung.
Die abschließende Frage war dann ob ich das überhaupt reparieren wolle, oder gleich die Auszahlung haben will
Ich bin von der suggestivfrage doch etwas abgeschreckt und melde mich morgen mit der Info von der HUK
Meine Nachrüstungen wie Nebelscheinwerfer und die anderen grob 12000euro Investionen (s. Signatur) seien alle irrelevant, wenn ich das richtig verstanden habe.. egal.
Hab noch Hoffnung - aber ich glaub an keine Wunder
Lustigerweise kamen 2 Prüfingenieure und haben sich den Golf auch angeschaut - beide im O ton - krass der steht ja gut da, rostfreie Schweller seien selten. Fahrzeug Zustand wohl sehr gepflegt und sowohl Fahrwerk als auch Bremsanlage (neu) sind beiden gleich aufgefallen. Dem "Gutachter" allerdings egal, keine Regung
Entschuldige daß ich zart schmunzele, aber wo stehen Dinge in der Signatur die auf die enormen 12.000€ hinweisen sollen.
Ich gebe Recht, Investitionen bzw Nachrüstungen ist ein unpassender Begriff
Etwas verwundert bin ich über diese generelle "Anti" Haltung, hier im Forum. Ich glaub da hab ich eine andere Überzeugung was Wartung und Fahrzeug angeht - ist aber auch ok! Jeder ist da anders
Also schmunzeln Darfst du gern - ich Versuche mal auch für mich selbst zusammenzufassen
5000€ Seitenteile + Schweller
Unterbodenkonservierung mit Eisstrahlen
Neue Heckklappe
PDC die es so nie gab im 5er
Fahrwerk vorn hinten samt Gummis (nur Teile) sowie Gangschaltung / Hebelwerk
Motoranbauteile wie Lichtmaschine, Saugrohr, Einspritzdüsen, Ölwanne, Abgasanlage bis auf Kats
Getriebe überholen lassen bei Etrag, dabei alle Lager und Diff erneuert
Komplette Klimaanlage (zugegeben kein neuer verdampfer)
Bremsanlage vorn hinten samt BKV neu
Nebelscheinwerfer, daher Highline Bordnetzsteuergerät, Regenlicht Sensor, neues KI MFA+
Sämtliche Verkleidungsteile Kofferraum und Türverkleidungen
Da kommt was zusammen - es ist halt kein 2008er mit Altteilen, Bauchgefühl hatte ich alles schonmal in der Hand und hab's erneuert
Vermutlich vergesse ich was, aber Investitionen der letzten 5 Jahre - Wartungen wie Öl-Wechsel und co sind rausgerechnet
Zitat:
@homefs schrieb am 17. Oktober 2024 um 18:41:06 Uhr:
Fahrzeug Zustand wohl sehr gepflegt und sowohl Fahrwerk als auch Bremsanlage (neu) sind beiden gleich aufgefallen. Dem "Gutachter" allerdings egal, keine Regung
Das ist bei der Bewertung so - sehr gepflegter Zustand gibt ein paar Prozent Aufschlag.
Wenn du ein altes Auto in gutem Zustand hast, bist du bei einem Unfall der Gearschte - wirkt sich nicht groß wertsteigernd aus, andererseits findet man vergleichbare Fahrzeuge kaum im Handel.