Definition von behindern und gefährden am Schutzweg!
Hallo Leute!
Im Hinblick auf die Rechtsordnung und auf Bussgeldeintreibung möchte ich gerne wissen in wie fern eine Abgrenzung zwischen
1.) .... wenn er jemanden behindert
2.) .... wenn er jemanden gefährdet
macht.
Beispiel letzens passiert:
An einer Ampelgeregelten Kreuzung habe ich das Rotlicht übersehen. Fussgänger war keiner am Schutzweg. Autos waren keine in der Kreuzung.
Gilt jetzt das Passus "Am Schutzweg jemanden behindert..." oder am Schutzweg jemanden gefährdet.
Weil da gibts ja unterschiedliche Strafen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@aldideutschland schrieb am 1. Dezember 2015 um 08:52:35 Uhr:
....
An einer Ampelgeregelten Kreuzung habe ich das Rotlicht übersehen. Fussgänger war keiner am Schutzweg. Autos waren keine in der Kreuzung.
In Deinem Fall wäre das dann wohl lediglich Rotlichtverstoß mit 90 Euro Bußgeld und einem Punkt oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot (wenn bereits länger als 1 Sekunde Rot).
16 Antworten
Und bei Differenzen bei der Auslegung muss dann ein Richter entscheiden. Genaue Zuordnungen wird man wahrscheinlich noch nicht mal treffen können, wenn einem die Umstände eines Streitfalls bekannt sind. Irgendwie müssen die Gerichte halt auch beschäftigt werden.
Ist nmM aber gar nicht so schwierig.
Auf Grund einer zum Stillstand gekommenen Kolonne kommt ein Fahrzeug auf dem Zebrastreifen zum Stillstand.
Das ist eine Behinderung.
Du hältst vor dem Zebrastreifen. Der Fußgänger ist bereits deinem Fahrzeug vorbei.
Da der entgegenkommende Fahrer beachtet den Fußgänger nicht - der Fußgänger muss stehenbleiben - sonst würde er überfahren werden - ist dann eine Gefährdung.