Dauercamping Widerrufsrecht

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage ich habe gestern einen Pachtvertrag als Dauercamper abgeschlossen, kann man den auch widerrufen, denn es sind einige dinge die mir nicht so gefallen die mir der Pächter nicht mitgeteilt hat.
ich hoffe mir kann jemand helfen.
lg Heike

Beste Antwort im Thema

Ich wäre mit diesen ganzen Halbwahrheiten hier vorsichtig. Es steht so viel Blödsinn hier im Beitrag, da kannst du dich schnell in die Nesseln setzen. Zum einen gibt es gar kein Gewohnheitsrecht, ein "wiederrufsrecht" hast du auch nicht. Das der Vermieter dir nach 2 Monaten kündigen muss wenn du nicht zahlst ist genau so Blödsinnig, der kann auch von dir die Pacht einfordern, darüber entscheidet dann ein Gericht nach 10, 15 oder 20 Monaten, wenn er arsch ist meldet er sich erstmal 2 Jahre garnicht und zieht die Nummer dann durch und dann zahlst du mit Anwalt und Gerichtsgebühren, etc. 4 Jahre nach, kein Problem. Aus dem Pachtvertrag bist du damit immer noch nicht raus.

Der VM wird im Zweifelsfalle anführen, dass man sich die Parzelle ansehen konnte, auch eventuelle Tore hätte sehen können, etc. Weiterhin solltest du auf der anderen Seite bedenken, dass wenn die Tore niemand gebraucht hat, wahrscheinlich auch weiterhin keiner da durchlaufen wird...

Das sich irgend ein kleingärtnerischer Nachbar dazu sofort zu Wort meldet ist so, wird auf keinem anderen Campingplatz anders sein, so ist das einfach auf Campingplätzen und der Platzbetreiber ist grundsätzlich immer und überall aus Sicht der Camper ein Halsabschneiderisches faules A****loch. Komischerweise sind die Plätze idr. trotzdem gut besucht...

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Oh was hat unser Mark wieder falsch gegockelt.

Herr wirf Hirn vom Himmel!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ganz viel bitte!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich bin selbst gewerblicher Vermieter und weiß was es alles gibt.

Steht im Mietvertrag keine Tiere und ich schaue 6 Wochen zu, dann bleibt der Dackel.

Lasse ich meinen Nachbarn x Zeit über mein Grundstück fahren und verkaufe das dann, bleibt das Gewohnheitsrecht.
Egal ob es das in der Gesetzgebung gibt, die Richter wenden dies an.

Stelle ich meine Forderungen (Pacht) nicht fristgerecht und unmittelbar, verliere ich u.U. diese.
Zwischen Gewerbetreibenden ist das was anderes. Trifft Privat auf Gewerbe ist Privat immer besser gestellt.

Als Gewerblicher einen Privaten extra auflaufen lassen geht immer nach hinten los.

Besonders dann, wenn unsere Te schriftlich mit Nachweis (später bei der evtl. Verhandlung) geschrieben hat das sie nicht zahle, weil sie sich z.B. getäuscht fühlt.

Aber mir ist das schon länger zu dumm mit die hier rum zu kaspern.😁

Zitat:

Ich bin selbst gewerblicher Vermieter und weiß was es alles gibt.

Ich auch, aber ich wette, wir können beide unser Wissen in einen Topf schmeißen und trotzdem bleibt mit Mietern jeder Tag ein neues Erlebnis 😉

Zitat:

Steht im Mietvertrag keine Tiere und ich schaue 6 Wochen zu, dann bleibt der Dackel.

Bei nem Dackel gibt es da im Bezug auf Kleintiere unterschiedliche Rechtssprechungen, die in die Richtung gehen, "so lange es keinen stört"... Stört das Viech auf einmal, oder jemand anderes hat Angst vor Hunden, dann gibt sich das ganz schnell...

Zitat:

Lasse ich meinen Nachbarn x Zeit über mein Grundstück fahren und verkaufe das dann, bleibt das Gewohnheitsrecht.

Ne, n Gewohnheitsrecht gibt es immer noch nicht und alle Rechte die Grundstücke betreffen, insbesondere solcher Wegerechte, spätestens wenn es weiterverkauft wird, zählen nur so sie ordentlich im Grundbuch eingetragen sind. Ist da kein Wegerecht eingetragen, hat niemand eines.

Im Innenverhältnis können Dinge anders geregelt werden, dem nächsten Grundstückseigentümer ist das jedoch dann wurscht...

Zitat:

Egal ob es das in der Gesetzgebung gibt, die Richter wenden dies an.

Vor Gericht und auf hoher See sind alle Leute in Gottes Hand, das müsstest du doch wissen. Weiterhin sind Amtsgerichte idr. wie n türkischer Basar, nur, vorm LG / OLG klärt sich dass dann recht deutlich, wenn auch nicht immer in die gewünschte Richtung...

Zitat:

Stelle ich meine Forderungen (Pacht) nicht fristgerecht und unmittelbar, verliere ich u.U. diese.

3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres hast du Zeit. Eine Pacht ist eine Bringschuld, der andere ist grundsätzlich dazu verpflichtet, diese ab zu liefern !

Zitat:

zählen nur so sie ordentlich im Grundbuch eingetragen sind.

Das ist nicht korrekt, außer in Bayern und Brandenburg stehen diese im Baulastenverzeichnis.

Bin aus NRW: Grundbuch, imho III. Abteilung!

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Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.

Geh einfach zum Vermieter und sage ihm freundlich, dass du fristlos zurücktreten willst von dem Vertrag, weil der Vertrag nicht der Realität entspricht...wie Übergangsrecht. Behaupte einfach, dass dies in einem Vertrag enthalten sein muß.
Entweder er akzeptiert und wenn nicht, setze noch einen drauf und deute ihm an, dass es an arglistige Täuschung grenzt und dass du damit vor jedem Gericht recht bekommen wirst. (Ob das juristisch letztlich geht ist eine andere Sache)
Aber ich nehme an, dass er und du sich einen rechtstreit ersparen werden und sich gütlich einigen werden.

Was ist jetzt eigentlich aus der Problematik geworden?

Die TE nutzt die Tür jetzt selbst und entsorgt den Grünschnitt beim Nachbarn.
Problem gelöst.😁

OK...den Grünschnitt muss sie zwar jetzt knapp bekleidet rüberbringen, aber irgendwas ist ja immer.😉😛

Oder hab ich was überlesen?😕
Hat sich die Dame nach der ersten Seite überhaupt nochmal gemeldet?🙁

Sie hat Bier - Udo verlassen und ist mit Feinripp - Lothar zusammen.😁😁

Problem gelöst. 😛😉

Tja, damit sollte sich dieses Thema geschlossen haben. Heike hat sich mit Ihrer Sprachlosigkeit wohl mit dem Gruengut selbst entsorgt.

Aber auch mal Hand aufs Herz, bei solch einem Thema wird es kritisch in solch einem Foum mit all den Rechtsanwaelten, Vermietern, Mietern usw. Schwierig, da alle ein unterschiedliches Interesse haben und somit auch unterschiedliche Aussagen treffen. Mal egal ob richtig oder falsch.

Zu bewerten ist in diesem Fall nur, das die TE sich nicht mehr aeussert um ein Ergebnis zu liefern. Wahrscheinlich war alles halb so wild wie beschrieben.

Gruß
Andreas

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