Dauercamping - Kündigung - Laub beseitigen
Hallo,
vielleicht kennt sich hier ja jemand mit den Rechten und Pflichten beim Dauercamping aus. 🙂
Meine Oma und mein Opa (beide fast 80 Jahre alt) haben jetzt (also in dieser Woche) beim Campingplatz gekündigt.
Morgen gehört der Wohnwagen jemand anderem, der ihn auch woanders hinstellt. Der alte Platz steht dann bis April leer.
Bis April gehört er noch meinen Großeltern.
Der Platzwart verlangt jetzt wohl, dass meine Großeltern den Platz im April vom Laub befreien, was ich übelst unverschämt finde.
Immerhin kriegt er für nichts Geld in den Rachen geschmissen und meine Großeltern sind ja wirklich nicht mehr die Jüngsten.
(An jemand anderen vermieten wird er ihn in der Zeit kaum, denn der Platz ist nicht mehr besonders gut besucht)
Wahrscheinlich ist das wohl ihre Pflicht, weil der Platz rein rechtlich ja noch ihnen gehört.
Kann man da wohl trotzdem irgendwie drum rum kommen?
Viele Grüße,
Nadine
14 Antworten
ich stehe auch auf so einem "sterbendem" campingplatz, wenn da ein dauercamper aufgibt, müssen doch normalerweise noch andere arbeiten erledigt werden (unterbau vorzelt entfernen, schuppen entfernen - und alles mögliche andere, es muss normalerweise der platz komplett geräumt werden...
wie ist das bei deinen grosseltern geregelt, wird das vom käufer erledigt?
falls das so ist, würde ich gelassen den april abwarten, wenn der platz geräumt ist, glaube ich kaum, das der platzwart deine grosseltern noch in anspruch nehmen kann.
ansonsten sollte etwas dazu im pachtvertrag stehen, da würde ich auch mal reinschauen.
etwas genauere angaben wären auch nicht schlecht.
Hallo,
danke für deine Antwort.
Meine Großeltern haben schon alles aufgeräumt. Den Wohnwagen und das Vorzelt nehmen die Käufer und den Holzboden nimmt jemand anderes. Es kommt also bis 1. Oktober alles weg.
Der Platzwart hat das wohl schon Bekannten meiner Großeltern erzählt, dass sie im April kommen müssen. Wenn sie nicht kommen würden, würden sie eine Rechnung bekommen.
Das finde ich einfach dermaßen unverschämt.
Den Pachtvertrag werde ich mir noch ansehen, den habe ich im Moment aber nicht da.
Was möchtest du denn an genaueren Angaben?
Hallo Nadine,
ich bin zwar kein Dauercamper, aber ich möchte kurz hierzu antworten.
Es ist zwar schade das Deine Großelten den Campingplatz schon verlassen haben.
Dennoch besteht ein Mietvertrag bis zum April nächsten Jahres. Somit haben rechtlich
gesehen alle Rechte und Pflichten weiter bestand. Sollte das mit dem Laub räumen
so geregelt sein, dann musst Du dies auch tun. Wenn nicht die Großeltern dann jemand anders.
Sonst gibt es eine Rechnung. Finde ich auch in Ordnung. Einfach umdrehen und gehen, dass
geht einfach nicht.
Gruss
Thomas
Ich würde diesen Fall notfalls von einem Fachanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.
Immerhin räumt der Vormieter dem Campingplatzbesitzer die Möglichkeit ein, den Platz vor dem regulären Ablauf des Pachtvertrages an einen Nachfolger zu verpachten.
Wenn der Campingplatzbesitzer diese Möglichkeit nicht wahrnimmt, dann darf dem Vormieter daraus kein Nachteil entstehen.
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Meiner Meinung nach ist das Geld für den Fachanwalt rausgeworfenes Geld. Ich bin da mit Thomas einer Meinung.
Etwas anderes wäre es, wenn der Platz weiter vermietet werden könnte, aber Nadine hat ja schon geschrieben, viele Plätze stehen leer.
Wenn ein neuer Mieter genau auf diesen Platz wollte, sähe die Sache schon wieder anders aus.
Verträge werden gemacht, um sie einzuhalten.
Gruß Klaus
Naja im Allgemeinen sehe ich das mit den Rechten und Pflichten schon genauso, aber der Platzwart hat ja sowieso schon einen Vorteil, weil er Geld bekommt, obwohl meine Großeltern nicht mehr campen. Er muss so viele Plätze selbst vom Laub befreien, dass er diesen nicht einfach mitmacht ist meiner Meinung nach einfach unverschämt.
Aber rauskommen werden wir wohl trotzdem nicht.
etwas genauere angaben zum pachtvertrag meinte ich, z. b. steht bei uns drin, das wir jederzeit im laufenden jahr aufhören können, der platz wird dann geräumt übergeben, das war es...
man wird wirklich im pachtvertrag nachlesen müssen. was kann im april schon laub harken kosten, das kann so teuer nicht sein - ich würde wahrscheinlich eine eventuelle Rechnung ignorieren und glaube auch nicht, das die juristisch beizutreiben wäre.
wenn dazu nicht ausdrücklich im vertrag steht, dass laub zu harken ist, worauf begründet der platzwart seine forderung?
Zitat:
Original geschrieben von tomold
wenn dazu nicht ausdrücklich im vertrag steht, dass laub zu harken ist, worauf begründet der platzwart seine forderung?
Dies würde mich auch mal interessieren. Ich hatte in meinem Vertrag einen solchen Passus jedenfalls
nichtstehen. Bei der Kündigung des Stellplatzes habe ich außerdem darauf bestanden, zum Zeitpunkt der Platzräumung aus
sämtlichenPflichten und Rechten entlassen zu werden.
Aber wie wäre es damit:
Nadine nimmt sich im April einen Laubrechen in die HAnd und recht das Laub zusammen?!?!?!
Nadine hat absolut keine Lust dazu, denn wie gesagt finde ich das unverschämt.
Wie ich auch schon sagte habe ich den Vertrag noch nicht zu Gesicht bekommen.
Vielen Dank für die Meinungen. Mal schauen, wie es rausgeht.
Informier uns dann auch, was nun genau bezüglich des geschilderten Problems im Pachtvertrag stand.
Zitat:
Original geschrieben von dauercampingfan
Wie ich auch schon sagte habe ich den Vertrag noch nicht zu Gesicht bekommen.
Davon wird es aber abhängen. Und unverschämt fände ich die Forderung nicht wenn das so im Vertrag geregelt ist. Offiziell mietet ihr doch bis April und habt demnach auch die Pflicht zur Instandhaltung/Pflege bis April - sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von dauercampingfan
Nadine hat absolut keine Lust dazu, denn wie gesagt finde ich das unverschämt.
Wie ich auch schon sagte habe ich den Vertrag noch nicht zu Gesicht bekommen.Vielen Dank für die Meinungen. Mal schauen, wie es rausgeht.
Dann könnte es auch von Nadine unverschämt sein, um einmal Deine Empfindungsmomente zu zitieren, dass Nadine trotz der Unkenntnis der Sachlage erst einmal hier das Forum anstrengt und von vorne herein, eben ohne die Sachlage zu kennen, aus Lustgründen es ablehnt einen Laubrechen in die Hand zu nehmen.
Was ein Glück, dass es neben Laubrechen noch das Internet gibt.
Im Pachtvertrag wird vermutlich stehen, das der Pächter den Platz zum vertragsende/zur übergabe zu räumen hat, und dieses wird vemutlich erst im April sein.... Weil bis April hätten die Pächter ja auch noch anspruch auf den Platz, und diesen zu nutzen.
Anders wäre es, wenn man das Vertragsende auf Oktober legt, und sich mit dem Vermieter darauf einigt, das man die restlichen monats/jahresmiete als ablöse zahlt. Dann würde den Pächtern der Platz nicht mehr gehören, und ihr müsstet im Oktober den Platz "übergeben"
Weil so wie es jetzt aussieht dürfte der campingplatzbesitzer jetzt selbst bei reger nachfrage den Platz nciht anderweitig verpachten oder nutzen... Insofern wäre diese Regelung schon rechtens, und begründet.