Das Ortsschild - eine Posse
Das ist das Ergebnis von langer Weile und Paragraphenreiterei:
Zitat:
Das Ortsschild von Winsen stand jahrelang etwa 100 Meter vor dem Ortseingang. Die Behörde hat es nun gemäß der StVO näher an den Ortsrand versetzt. Die Bürger protestieren.
http://www.ndr.de/.../shmag23613.html
Das ist doch grotesk. Weil es gesetzlich so geregelt ist. 🙄
Wie sehr Ihr das?
Muß man wirklich sklavisch jede, im vorliegenden Fall unsinnige, Vorschrift befolgen, auf Paragraphen pochen oder sich hinter OLG-Urteilen verschanzen?
Gesunder Menschenverstand schein für Regelfanatiker keine Option mehr zu sein.🙁
Beste Antwort im Thema
Hallo, Swallow,
die anordnende Behörde hat hier vollkommen recht mit dem Umsetzen des Schildes, denn gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten.
Würde dagegen verstoßen, würden andere, die z. B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert werden sollten, vorbringen, dass das Ortsschild falsch angebracht ist und dass die Geschwindigkeitsbeschränkung somit nicht rechtmäßig ist.
Wenn die Winsener Bürger wollen, dass auch schon vor dem tatsächlichen Ortseingang eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, haben sie die Möglichkeit, diese über das zuständige Landratsamt oder wie auch immer die dortige Behörde genannt wird, anzuregen.
Je nach Sachlage ist es durchaus möglich, dass dort dann recht schnell rechts und links zwei 50er - Schilder stehen und somit wäre die ganze Aufregung umsonst.
Warum aber einfach, wenn man es auch kompliziert machen kann.
Viele Grüße,
Uhu110
43 Antworten
Dem Autofahrer ist kein Freiraum zur Interpretation der StVO eingeräumt. Warum sollte den eine Behörde haben? Wenn die Anwohner wollen, dass langsam gefahren werden soll, dann müssen sie halt einen Trichter anfordern.
Wenn jedes Dorf sein Ortsschild hinstellen würde, wo es ihm gefällt, wo kämen wir denn da hin? Wahrscheinlich würde dann auf deutschen Landstraßen nur noch Tempo 50 gelten, da das gesamte Landstraßennetz innerhalb geschlossener Ortschaften liegt. Es grenzen dann nur noch Ortsschilder an Ortsschilder...😰
Zitat:
Original geschrieben von andreasbrn5
Wenn ..., wo kämen wir denn da hin?
Wo habe ich das schon mal gehört? 😕
🙄
Zitat:
Original geschrieben von eugain
ehrlich ? ein thema, das die welt nicht interessiert.... 😁Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das ist das Ergebnis von langer Weile und Paragraphenreiterei:
wie sehr Ihr das?
Daher ist dies in meinen Augen die größte Posse, die jetzt hier läuft.
Durch die Maßnahme wurde doch die Tempolimitzone 50 verkürzt.
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Zitat:
Original geschrieben von wazzup
Das ist wieder mal ein schönes Beispiel dafür in was für einem völlig bescheuerten "Rechtsstaat" wir doch leben. Nachdenken strengstens verboten, wer nicht denken kann der kann wenigstens das tun was schwarz auf weiss in einem Buch steht.
Das machen andere genauso, die verurteilt man aber hierzulande als terrosisten. Eigentlich unverständlich, denn das deutsche Beamtentum sollte das doch bestens nachvolliehen können wie es ist wenn man nur das befolgt was einem direkt gesagt wird... 🙄
Arbeitest Du mit Textbausteinen oder fällt Dir so ein Blödsinn immer wieder neu ein?
Hallo, Swallow,
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Obwohl wahrscheinlich nie ein "Temposünder" auf die Idee käme, den Standort des Ortschildes anzuzweifeln.
die Temposünder vielleicht nicht, aber deren Anwälte.
Beispiele gibt es genug.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Also ich dachte zuerst das Satiremagazin Extra 3 hat das gesendet, ich glaube aber den Behördenmitarbeitern langweilig gewesen sein muss.Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Da würde ich mich als Bürger doch fragen, ob da nicht eine Behörde überbesetzt ist.
Bei uns ist genau das Gegenteil passiert Ortseingangsschild ist 500 m weiter aus dem Ort aufgestellt worden, und da sind garkeine Häuser.
Einfach mal in den amtlichen Unterlagen nachsehen, wo genau der Ort beginnt. Kann ja sein, daß diese Gemeinde auch die 500m Feld mit in den Ort eingebunden hat.
Wobei die Position des Ortsschildes eh nicht so viel aussagt:
Zitat:
BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51
Amtlicher Leitsatz:1) Die Anbringung der gelben Ortstafel ist nicht entscheidend für den Beginn der geschlossenen Ortschaft. Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Die in der Dienstanweisung zur Durchführung der StVZO und StVO zu § 9 StVO und in dem Runderlaß des Chefs der Deutschen Polizei vom 30. Mai 1939 (RMinBl Innere Verwaltung 1227) unter I getroffene Anordnung, daß für die Anwendung der Vorschriften über Höchstgeschwindigkeiten die geschlossene Ortschaft an der auf der rechten Seite aufgestellten Ortstafel beginnt, ist für die Gerichte nicht bindend.
Oder auch etwas neuer:
Zitat:
OLG Frankfurt (M), Aktenzeichen III ZR 284/52 fest: "Die Anbringung der gelben Ortstafel ist nicht entscheidend für den Beginn der geschlossenen Ortschaft. Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse."
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Wo habe ich das schon mal gehört? 😕Zitat:
Original geschrieben von andreasbrn5
Wenn ..., wo kämen wir denn da hin?🙄
... von Deinen Eltern, dem Chef und Politikern aus der 3. Reihe 😁 !
😮 Offenbar sehen die Uni(n)formierten Staatstruppen das Ganze weniger als Posse denn als Straftat an, denn die Polizei ermittelt:
www.presseportal.de/.../...n-mehreren-faellen-von-ortsschildversetzung
www.presseportal.de/.../...n-mehreren-faellen-von-ortsschildversetzung
... offensichtlich war eine zu Fahndungszwecken zwischnzeitlich montierte Kamera von jemandem "gefunden" worden. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Blue346L
Wobei die Position des Ortsschildes eh nicht so viel aussagt:
Zitat:
Original geschrieben von Blue346L
Oder auch etwas neuer:Zitat:
BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51
Amtlicher Leitsatz:1) Die Anbringung der gelben Ortstafel ist nicht entscheidend für den Beginn der geschlossenen Ortschaft. Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Die in der Dienstanweisung zur Durchführung der StVZO und StVO zu § 9 StVO und in dem Runderlaß des Chefs der Deutschen Polizei vom 30. Mai 1939 (RMinBl Innere Verwaltung 1227) unter I getroffene Anordnung, daß für die Anwendung der Vorschriften über Höchstgeschwindigkeiten die geschlossene Ortschaft an der auf der rechten Seite aufgestellten Ortstafel beginnt, ist für die Gerichte nicht bindend.
Zitat:
Original geschrieben von Blue346L
Zitat:
OLG Frankfurt (M), Aktenzeichen III ZR 284/52 fest: "Die Anbringung der gelben Ortstafel ist nicht entscheidend für den Beginn der geschlossenen Ortschaft. Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse."
Gibt es da noch was neues, also zumindest "etwas" aktueller als rund 60 Jahre?
Klar, hat die zhG auch immer die Komponente "tatsächliche Verhältnisse". Wenn sich aufgrund von (übertrieben gesagt) "metertiefen" Kratern auf der Straße eben nur Tempo 30 empfiehlt und man mit 50 da lang kachelt, verständlich.
Aber aufgrund dessen sind dann auch Blitzerfotos wirksam, wenn VOR dem eigentlichen Ortsschild/gelb geblitzt wird? Man mag es sich kaum vorstellen können ... aber wenn dem so wäre, hätte ich wieder was dazu gelernt.
Das 2. Urteil ist von 2010. Aus dem Urteil geht hervor, dass das Ortsschild eigentlich keine Bedeutung hat. Es muss laut StVO zwar am Beginn der geschlossenen Ortschaft stehen, definiert diese aber nicht.
Alle weiteren Vorschriften beziehen sich aber auf die geschlossene Ortschaft, nicht auf die Schilder. Im Gegensatz zu Geschwindigkeitsbegrenzungen per Schild, die auch dann beachtet werden müssen, wenn sie rechtswidrig angeordnet sind, spielt hier die korrekte Platzierung des Schilds bei einer Anfechtung eines Bußgeldbescheids eine zentrale Rolle.
Edit:
Zitat:
Aber aufgrund dessen sind dann auch Blitzerfotos wirksam, wenn VOR dem eigentlichen Ortsschild/gelb geblitzt wird? Man mag es sich kaum vorstellen können ... aber wenn dem so wäre, hätte ich wieder was dazu gelernt.
Nur wenn das Ortsschild hinter dem Beginn der geschlossenen Ortschaft steht. Im 2. Urteil ging es darum, dass die Ortsschilder gestohlen wurden. In diesem Fall gilt aber weiterhin am Beginn der geschlossenen Ortschaft, definiert durch die Bebauung, Tempo 50.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Da würde ich mich als Bürger doch fragen, ob da nicht eine Behörde überbesetzt ist.
Hallo
Jep, darin sehe ich das Größte Problem. Das Leute von u.a meinen Steuergeldern bezahlt werden damit sie sich die Gegend ankucken um so einen Scheißdreck festzustellen!!!😠
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Swallow,
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
die Temposünder vielleicht nicht, aber deren Anwälte.Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Obwohl wahrscheinlich nie ein "Temposünder" auf die Idee käme, den Standort des Ortschildes anzuzweifeln.Beispiele gibt es genug.
Viele Grüße,
Uhu110
Im vorliegenden Fall hat das aber offensichtlich in
54 Jahrennie einer gemacht.
Oder hat die Verwaltung den Schritt mit der Notwendigkeit begründet, Temposünder hätten (zu oft) erfolgreich geklagt?
Nein!
Das Ganze mutet eher wie Beschäftigungstherapie für gelangweilte Beamte an.
Grüße
Na ja, vielleicht hat sich ja ein Autofahrer beschwert. Die Behörde muss dem dann nachgehen.