Das Ortsschild - eine Posse
Das ist das Ergebnis von langer Weile und Paragraphenreiterei:
Zitat:
Das Ortsschild von Winsen stand jahrelang etwa 100 Meter vor dem Ortseingang. Die Behörde hat es nun gemäß der StVO näher an den Ortsrand versetzt. Die Bürger protestieren.
http://www.ndr.de/.../shmag23613.html
Das ist doch grotesk. Weil es gesetzlich so geregelt ist. 🙄
Wie sehr Ihr das?
Muß man wirklich sklavisch jede, im vorliegenden Fall unsinnige, Vorschrift befolgen, auf Paragraphen pochen oder sich hinter OLG-Urteilen verschanzen?
Gesunder Menschenverstand schein für Regelfanatiker keine Option mehr zu sein.🙁
Beste Antwort im Thema
Hallo, Swallow,
die anordnende Behörde hat hier vollkommen recht mit dem Umsetzen des Schildes, denn gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten.
Würde dagegen verstoßen, würden andere, die z. B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert werden sollten, vorbringen, dass das Ortsschild falsch angebracht ist und dass die Geschwindigkeitsbeschränkung somit nicht rechtmäßig ist.
Wenn die Winsener Bürger wollen, dass auch schon vor dem tatsächlichen Ortseingang eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, haben sie die Möglichkeit, diese über das zuständige Landratsamt oder wie auch immer die dortige Behörde genannt wird, anzuregen.
Je nach Sachlage ist es durchaus möglich, dass dort dann recht schnell rechts und links zwei 50er - Schilder stehen und somit wäre die ganze Aufregung umsonst.
Warum aber einfach, wenn man es auch kompliziert machen kann.
Viele Grüße,
Uhu110
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Muß man wirklich sklavisch jede, im vorliegenden Fall unsinnige, Vorschrift befolgen, auf Paragraphen pochen oder sich hinter OLG-Urteilen verschanzen?
Das ist die eine Seite. Die andere Seite sind Dorfbewohner, die sonst wohl keine Probleme haben. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
...
Das ist die eine Seite. Die andere Seite sind Dorfbewohner, die sonst wohl keine Probleme haben. 😉
Eben - endlich ist da mal was los, so richtig Stimmung in der Bude... und da kommen dann einige Spielverderber und behaupten schlicht und einfach, das
müsseso sein, von Gesetzes wegen. Wie gemein.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Wie sehr Ihr das?Muß man wirklich sklavisch jede, im vorliegenden Fall unsinnige, Vorschrift befolgen, auf Paragraphen pochen oder sich hinter OLG-Urteilen verschanzen?
Gesunder Menschenverstand schein für Regelfanatiker keine Option mehr zu sein.🙁
Och menno, nun diskutieren wir gerade in einem anderen Thema bereits auf Seite 31 was bereits auf der 2. Seite beantwortet ist und nun kommst du mit neuem Zündstoff um die Ecke. Dabei sprichst du doch selbst vom "Gesunden Menschenverstand" ...
Siehe es doch mal so, vielleicht hatten die Leute vom Bauhof gerade nicht viel zu tun und dann kann man auch schon mal Schilder eben versetzen. HIER hat man es genau umgekehrt gemacht ... Und? Regt sich darüber jemand auf? Nööö ... Ok, Unterschied: WINSEN ist ... Norddeutschland? WIR sind RHEINLAND!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
...Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Wie sehr Ihr das?
Siehe es doch mal so, vielleicht hatten die Leute vom Bauhof gerade nicht viel zu tun ...
Da würde ich mich als Bürger doch fragen, ob da nicht eine Behörde überbesetzt ist.
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Ok, ich habe vergessen das Wort IRONIE zu benutzen. 😁 Manche Dinge werden wir auch mit mehr oder weniger gesundem Menschenverstand nicht lösen können, egal wo die Wanze sitzt.
Da sind also schon Gebäude, aber diese sind nicht direkt der Straße zugewandt...
Na wenn das so ist, dann muss das so sein. 🙄
Das ist doch ein Pfarrer, oder? Kamera an der Friedhofsmauer? 😁
Das ist wieder mal ein schönes Beispiel dafür in was für einem völlig bescheuerten "Rechtsstaat" wir doch leben. Nachdenken strengstens verboten, wer nicht denken kann der kann wenigstens das tun was schwarz auf weiss in einem Buch steht.
Das machen andere genauso, die verurteilt man aber hierzulande als terrosisten. Eigentlich unverständlich, denn das deutsche Beamtentum sollte das doch bestens nachvolliehen können wie es ist wenn man nur das befolgt was einem direkt gesagt wird... 🙄
Ist es wirklich festgelegt, dass ein Ortsschild am Ortsrand stehen muss? Für die Absteckung der physischen (nicht straßenverkehrsrechtlichen) Ortsgrenzen sind doch eh die Grenzsteine etc. maßgeblich und nicht irgendwelche Schilder.
Ortsschild und Ortseingangsschild (im Sinne der StVO zur Kennzeichnung "innerörtlicher" Maßgaben) sind doch auch zwei Paar Schuhe, oder?
Lustig, Provinzposse.
Hallo, Swallow,
die anordnende Behörde hat hier vollkommen recht mit dem Umsetzen des Schildes, denn gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten.
Würde dagegen verstoßen, würden andere, die z. B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert werden sollten, vorbringen, dass das Ortsschild falsch angebracht ist und dass die Geschwindigkeitsbeschränkung somit nicht rechtmäßig ist.
Wenn die Winsener Bürger wollen, dass auch schon vor dem tatsächlichen Ortseingang eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, haben sie die Möglichkeit, diese über das zuständige Landratsamt oder wie auch immer die dortige Behörde genannt wird, anzuregen.
Je nach Sachlage ist es durchaus möglich, dass dort dann recht schnell rechts und links zwei 50er - Schilder stehen und somit wäre die ganze Aufregung umsonst.
Warum aber einfach, wenn man es auch kompliziert machen kann.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das ist das Ergebnis von langer Weile und Paragraphenreiterei:
wie sehr Ihr das?
ehrlich ? ein thema, das die welt nicht interessiert.... 😁
Zitat:
Original geschrieben von eugain
ehrlich ? ein thema, das die welt nicht interessiert.... 😁Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das ist das Ergebnis von langer Weile und Paragraphenreiterei:
wie sehr Ihr das?
Immerhin war der Titel interessant genug für DICH. 😁
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Swallow,die anordnende Behörde hat hier vollkommen recht mit dem Umsetzen des Schildes, denn gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten.
Würde dagegen verstoßen, würden andere, die z. B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert werden sollten, vorbringen, dass das Ortsschild falsch angebracht ist und dass die Geschwindigkeitsbeschränkung somit nicht rechtmäßig ist.
Gut, das wäre plausibel.
Obwohl wahrscheinlich nie ein "Temposünder" auf die Idee käme, den Standort des Ortschildes anzuzweifeln.
Bis jetzt ...
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Je nach Sachlage ist es durchaus möglich, dass dort dann recht schnell rechts und links zwei 50er - Schilder stehen und somit wäre die ganze Aufregung umsonst.Warum aber einfach, wenn man es auch kompliziert machen kann.
Komplizierter finde ich ja die Variante mit Schild umsetzen, Antrag stellen und 2 weitere Schilder dazu. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Immerhin war der Titel interessant genug für DICH. 😁Zitat:
Original geschrieben von eugain
ehrlich ? ein thema, das die welt nicht interessiert.... 😁
wenn du was schreibst, lese ich es IMMER 😉
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Da würde ich mich als Bürger doch fragen, ob da nicht eine Behörde überbesetzt ist.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
...
Siehe es doch mal so, vielleicht hatten die Leute vom Bauhof gerade nicht viel zu tun ...
Also ich dachte zuerst das Satiremagazin Extra 3 hat das gesendet, ich glaube aber den Behördenmitarbeitern langweilig gewesen sein muss.
Bei uns ist genau das Gegenteil passiert Ortseingangsschild ist 500 m weiter aus dem Ort aufgestellt worden, und da sind garkeine Häuser.