ForumLeichtkrafträder
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Leichtkrafträder
  5. Darf Polizei mit meiner DT 50 fahren???

Darf Polizei mit meiner DT 50 fahren???

Themenstarteram 5. April 2003 um 8:46

Hi,

mal angenommen, ich werde angehalten, und sie ist nich gedrosselt (bin erst 15), und die Polizei möchte mal ne Runde drehen, dürfen die das überhaupt??? Ist doch eigentlich MEIN Eigentum??? Oder?!?!

Vielleicht kennt sich ja einer aus.

 

Danke

-------Thorsten

----------------Jahn

Ähnliche Themen
43 Antworten
am 19. Mai 2003 um 21:48

Also Leute ich sehe das so:

1. Die Bullerei darf nicht mit deinem Roller ohne deine erlaubniss fahren denn z.b mein Cousin wurde mit seinem Speedfight 2 erwischt, und da hatten sie ihn gefragt ob sie fahren sollen, da wollte er es denen nicht erlauben.. da sagte die Polizei das man zum prüfstand muss und das das 350 Euro kosten würde plus Abschlepper gerechnet.

Da sagte mein cousin sofort das die fahren dürfen.

Sie haben ihn gepackt und er bekam 24 sozies im Tierheim.

Damit ist die Geschichte Beendet, ich wollte nur noch etwas fragen :

KANN MAN EINE 50GER CROSS WIE Z:B YAMAHA DT ODER SACHS ZX AUF 25GER DROSSELN?? Bitte Antwortet wenn möglich auf meine email adresse Marcelcabanski@web.de

am 20. Mai 2003 um 11:26

Servus!

Ob man die ZX drosseln kann, weis ich nicht... Aber die DT (zumindest die neueren...) kann man auf jeden Fall drosseln... Da wird glaub der größte Gang gesperrt und kommt ne andre CDI rein oder so... Ist hier schon öfters disskutiert worden. Musst mal mit der "Such"funktion probieren... *g* Oder den nächsten Yamahahändler fragen...

am 20. Mai 2003 um 12:05

Drossel

 

Tag,..

Also bei der DT sperren sie den 4. und den 5. Gang.

Hinzu kommt die erwähnte CDI.

MFG André

am 20. Mai 2003 um 16:02

Neben der Tatsache, dass die netten Herren von der Schnittlauchgang keinen Moppedfahrer (und sei es noch so getuned) um 12 Uh nachts dazu zwingen einen Werkzeugkoffer aus dem Kofferraum zu holen und das komplette Mopped auseinanderbasteln lassen (dürfen sie auch nicht), was für einen Sinn macht es, dass er seinen Auspuff abmontieren musste?? Gar keinen, denn ohne Auspuff darf die Karre erst recht nicht fahren (Emissionsschutzgesetz, Ruhestörung).

So nun zur Sache mit dem Probefahren: Fahren dürfen die Herren nur, wenn sie die nötige Schutzausrüstung haben (also Helm, haben aber nur die Herren auf den Moppeds dabei). Außerdem brauchen auch die Polizisten die passende Fahrerlaubnis für das Gefährt. Wer also von einer normalen Kfz-Streife angehalten wird mit seiner 34PS-Maschine (also die A-Maschinen), dann darf der polizist auch nur dann fahren, wenn er einen Helm hat (deinen ausgenommen) und auch den Führerschein besitzt (du dürftest sogar danach fragen, denn du bist laut StVO dafür verantwortlich, dass niemand mit deinem Mopped fährt, der nicht die nötige Ausbildung und Schutzausrüstung besitzt). Aber fang nicht an die Herren auf der 1200 BMW R nach ihrem Führerschein für deine 25 Töff zu fragen, denn für die BMW brauchst du schon A direkt.

am 20. Mai 2003 um 17:03

Servus!

Wenn denen was an deinem Fahrzeug nicht passt, fährst du keinen Meter mehr damit! Die fahren dich mit samt Fahrzeug heim! En Kumpel von mir hats selber erfahren... die haben ihm sogar geholfen, das Ding hinters Haus zu schieben, damit er ja nicht mehr damit fährt!! :D:D

@dragonlord

 

Zitat:

Original geschrieben von dragonloard

Ihr müsst immer denke, dass die am längeren Hebel sitzen. Bei nem Freund mit nem Roller war es so: ER darf 25 fahrn, Roller fuhr so 65. Um 12 Nachts kamen ihm die Grünen entgegen, er war nicht schnell oder aggresiv gefahren, sondern ganz normal. Der Roller war auch net getuned, sondern nur offen. Gut, sie haben dann gedreht und haben ihn überholt mit "Bitte folgen", dann sin se angelhalten und haben ihn nach WErkzeug gefragt, hatte er net dabei. Also musste er ans Bullereiauto und hinten einen Werkzeugkasten rausholen. Komplette verkleidung ab, Auspuff ab(Sportauspuff aber mit ABE). Dann sind die mit der Karre gefahren, fuhr halt 65-70. Nach Führerschein gefragt und er hatte ihn nicht dabei, hatte aber gesagt, er hätte einen 50er. Dann haben sie ihn nochmal den Auspuff abschrauben lassen und sind ihm bis an sein Haus hinterhergefahren, damit er ihnen den Führerschein geben konnte. Hat er dann auch gemacht, sie haben ihm gesagt, dass er doch einen 25Schein hätte und er sagte, er dachte es wäre ein 50er. Hatten sie geglaubt, aber glauben allein hilft da net. Also Anzeige(n) auch wegen falschen Blinker und sonstigen Kleinigkeiten. Jetzt wird die Anzeige fallengelassen, er muss die Drossel wieder einbauen und zum Tüv. Schwein gehabt.

Also erstens darf kein Bulle verlangen das Du deinen Bock auseinanderschraubst, immer schön die Bullen machen lassen und genau hinschauen ob auch alles ganz bleibt, denn wenn Dir der Bulle was schrottet muss er blechen. das einzigste was Dir passieren kann ist das wenn Sie was finden das Du ihn selber zusammenbauen must.

Und die Bullen können Dich jederzeit anhalten, und wenn ein Bulle probefahren will macht er das auch ohne Helm falls es Diskusionen um den Bock giebt.

Also am besten so Tunen das man immer locker abhauen kann!

Re: @dragonlord

 

Zitat:

Original geschrieben von dezumi

Also am besten so Tunen das man immer locker abhauen kann!

Hä ????

Wie soll das gehen ? Wieviel PS willst du dafür 'reinpacken ?

hi also freund mit prima hats geschafft!! in sonen engen fusgängerweg gefahn ohne dass die bullen schild gesehen haben!!

anderer freund hat erst gar net schild dran mit seinem rollklo(über 30ps)!!:)

gruß roland

Re: Re: @dragonlord

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hä ????

Wie soll das gehen ? Wieviel PS willst du dafür 'reinpacken ?

brauchst doch nicht allzuviel, auf meinem Zenith Mofaroller hatte ich am Schluss knappe 5 Ps und 130 Kmh Spitze, aber wenn man gut Fahren kann , dann hängt man sie auch mit 80 Kmh ab. Man muss sich halt schleichwege suchen wo Die Grünen nicht reinkommen, bei Motorradbullen wirds halt stressig aber auch die sind zu schaffen, da sie um einiges breiter sind mit ihren Koffern als Du mit deinem Roller oder so.

am 29. Juli 2003 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von Groovemonkey

So nun zur Sache mit dem Probefahren: Fahren dürfen die Herren nur, wenn sie die nötige Schutzausrüstung haben (also Helm, haben aber nur die Herren auf den Moppeds dabei). Außerdem brauchen auch die Polizisten die passende Fahrerlaubnis für das Gefährt. Wer also von einer normalen Kfz-Streife angehalten wird mit seiner 34PS-Maschine (also die A-Maschinen), dann darf der polizist auch nur dann fahren, wenn er einen Helm hat (deinen ausgenommen) und auch den Führerschein besitzt (du dürftest sogar danach fragen, denn du bist laut StVO dafür verantwortlich, dass niemand mit deinem Mopped fährt, der nicht die nötige Ausbildung und Schutzausrüstung besitzt)..

also zum thema helm die bullen die mich mit ihrem tollen zivilen golf aufgehalten haben hatten sehr wohl nen helm dabei und wenn sie nicht fahren dürften würden sie ja kaum danach fragen sei lieber froh wenn sie fahren wenn du glück hast und es keinen geeigneten platz zum vollen ausfahren gibt und der bulle schwerer ist als du und du dein gefährt nich allzu krass getuned hast kann es dir gut passieren dass sie wegen 10 - 20km/h nich rumscheißen was sie auf dem prüfstand sehr wohl tun

am 13. Mai 2004 um 19:24

ich denke auch das man sie fahren lassen sollte wenn sie fragen...

wenn du glück hast lassen sie dich trotz zu hoher höchstgeschwindigkeit weiterfahren, war bei nem bekannten von mir auch so..

un das mim abhaun is so ne sache :D

wenn die dann doch dein nummernschild aufschreiben biste doch gewiss noch schlimmer dranne oder :)

Also bei mir hatten die das Kennzeichen auch schon aufgeschrieben, aber was bringt den das, wenn das ein neu lackiertes 2 Jahre altest ist?:D

am 13. Mai 2004 um 19:47

Also ich hab auch noch gehört, dass Kennzeichen von Rollern nur schwer zurückzuverfolgen sind... versicherungstechnisch...

MfG Goha

Zitat:

Original geschrieben von Goha

Also ich hab auch noch gehört, dass Kennzeichen von Rollern nur schwer zurückzuverfolgen sind... versicherungstechnisch...

MfG Goha

Vergiss es!

Die sind genauso registriert wie die großen Kennzeichen z.B. am PKW.

Kann höchstens sein, dass die etwas länger fragen müsse, wenn das Kennzeichen z.B: auf ein Elternteil registriert ist...

am 13. Mai 2004 um 21:22

richtig!

polizeiliches kennzeichen heisst nur das es direkt in der schnittlauch kartei ist!

aber das ist wie als wenn du ohne perso rumläufst :

idntifizieren können die dich immer!

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Leichtkrafträder
  5. Darf Polizei mit meiner DT 50 fahren???