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Darf man KFZ-Brief zum verschicken knicken

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 16:45

Hallo,

ich möchte mir nach dem Kauf meinen KFZ-Brief (und KFZ-Schein).

Zusammen in einem gewöhnlichen Standardbrief=20 gramm (DL-Lang) zusenden lassen.

Ich fände es schon äußerst merkwürdig mir ein Stück Papier in einem Hermes-Paket (oder mit irgend einem anderen Versender zusenden zu lassen).

Also mal eine ganz einfache Frage:

Darf ein KFZ-Brief 2 x gefaltet werden (wie man einen normalen Geschäftsbrief auch faltet).

Sind vielleicht ziemlich merkwürdig meine Fragen:

Aber vielleicht stellen die sicher ja bei der Zulassungsstelle dumm an wenn ein KFZ-Brief geknickt ist und weigern sich dann meinen Namen (als neuen Besitzer) draufzudrucken (weils dann vielleicht der Drucker nicht einzieht).

Unversicherter Versand:

Ich weiß zwar, daß die Wiederbeschaffungskosten bei einem Brief so bei 70 EUR liegen dürften. Trotzdem halte ich es für sinnvoll das unversichert zu schicken, daß das Verlustrisiko bei der Post < 1/1000 wäre. Den unversicherten Versand halte ich deshalb (auch bei den relativ hohen Ersatzbeschaffungskosten für die Papiere) als die angemessenste Versandmethode. Ich weiß auch nicht ob der Versender eines versicherten Paketes überhaupt bei Verlust die Kosten für die Eidesstattliche Versicherung (die für die Ersatzbeschaffung des Briefes notwendig wäre) bezahlen würde weils sich ja nicht um einen materiellen Gegenstand handelt der beschädigt wurde.

Also das Problem sehe ich weniger in Versicherter und unversicherter Versand sondern darf mans Dokument knicken (wie ein normales Schriftdokument) oder sollte/darf mans nicht knicken.

Beste Antwort im Thema

Gerüchteweise soll es auch Umschläge A5,B5,C5 A4,B4,C4, Versandtaschen ... ... ... geben.

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Hallo,

sicherlich gut gemeint, aber...... manche Antworten sind schlicht falsch. Das kommt dabei heraus, wenn man sich als Laie in schwieriges juristisches Fahrwasser begibt. Man sollte diese Antworten besser knicken.

§ 76 Kraftfahrzeugbrief-Transport Strafgesetzbuch:

Wer Kraftfahrzeugbriefe knickt oder beschmutzt, oder geknickte oder beschmutzte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 15 Jahren bestraft.

Also eine ganz eindeutige Sache. Es gibt nur eine sichere Möglichkeit für den Transport: Brieftauben mit spezieller Zusatzausbildung. Bei Interesse kann man sich bei dem Verband der deutschen Brieftaubenzüchter in Oer-Erkenschwick erkundigen.

Damit dürfte ich alle Fragen hinreichend beantwortet haben.

Mit postalischen Grüßen

Schwatzmaul

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier

@ Drahkke was machst du denn mit dem KFZ Brief wenn du den im Handschuhfach zerknittert hast?

Ich pflege meine KFZ-Briefe nicht im Handschuhfach aufzubewahren. Wie kommst du darauf, daß ich dies tun könnte?

Hallo Drahkke

In der Schweiz muss man den Fahrzeugausweis immer dabei haben!

Oder hast du ihn woanders verstaut?

Bei mir stapeln sich sämtliche Dokumente welche zum Auto gehören im Handschuhfach + ein wenig Kleingeld um zu Tanken.

Gruss Howard

am 12. Juni 2009 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier

In der Schweiz muss man den Fahrzeugausweis immer dabei haben!

Gruss Howard

Bei uns in Deutschland auch. Nur heißt das bei uns Kraftfahrzeugschein. Der Kraftfahrzeugbrief bleibt daheim. Oder bei der Bank. :D

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier

In der Schweiz muss man den Fahrzeugausweis immer dabei haben!

Gruss Howard

Bei uns in Deutschland auch. Nur heißt das bei uns Kraftfahrzeugschein. Der Kraftfahrzeugbrief bleibt daheim. Oder bei der Bank. :D

Gruß

Frank

Hallo Frank128

KFZB? - Haben wir in der Schweiz nicht.

Was unterscheidet die beiden denn?

Ah ja, genau, ihr habt ja die Fixen Autonummern zu den Autes. (Ich habe mein Eigenes;):p (BE 652 457:D).)

Gruss Howard

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