Darf Leasinggeber erneut ein Gutachten in Auftrag geben, was zu höheren Kosten führt?

Hallo zusammen,

folgender Fall.
Leasing-KFZ wurde im April 23 zurückgegeben.
Am Tag der Rückgabe und in meinem Beisein wurde ein Rückgabe-Gutachten durch ein externes Unternehmen (GKK) erstellt.
Sagen wir exemplarisch, dass der Minderwert mit 1000€ beziffert wurde.

Im Juni 23 und im Rahmen der Reparaturen wurde durch selbige Firma ein weiteres Gutachten erstellt, der Minderwert stieg nun auf 1500€ an (exemplarisch).
Der Auftrag zum erneuten Gutachten kam vom Leasinggeber und ohne mein Wissen.

Stellungnahme des Gutachters:
"Ebenso wurden im 2. Auftrag die weiteren Schäden alle erneut betrachtet und aufgenommen. Da mittels
Auslegen und Polieren der Heckklappe keine ausreichende Reparatur für die Heckklappe möglich war,
wurde die Instandsetzungsmethode auf Lackieren abgeändert. Beim Ersetzen der Leichtmetallfelge vorne
rechts kam es zu einem Anstieg der Kosten, da im ersten Zustandsbericht keine Arbeitsleistung für die
Erneuerung der Felge berücksichtigt wurde. Diese ist nun im Preis mit enthalten."

} FRAGE: Ist es rechtmäßig, dass das ursprüngliche Gutachten (am Tag der Rückgabe) seine Gültigkeit verliert und im Rahmen der Reparatur mit einem neuen Gutachten "nachgeschärft" wird?

Viele Grüße
Christian

15 Antworten

Danke für die Rückmeldung, ich würde dennoch nur auf Basis des ersten Gutachten (1000 € netto) bezahlen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen