Darf ich jmd suchen der meinen Kaufvertrag abschließt und das Auto statt mir nimmt?

Moin ich habe ein Auto angezahlt, der Kaufvertrag und das Auto was ich dann bekommen sollten waren so nicht abgesprochen.

Der Käufer weigert sich mir meine Anzahlung zurückzuzahlen und will mir nur das Auto verkaufen. So einen Kaufvertrag werde ich aber definitv nicht unterschreiben.

Darf ich das Auto auf ebay kleinanzeigen ausschreiben um jmd zu finden der das Auto kaufen würde und den Kaufvertrag nicht mit mir sondern dem Händler vor mir abschließt?(Falls ich sojemanden finden sollte)
und diese Person kauft das Auto und gibt mir meine Anzahlung wieder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bluarp schrieb am 20. August 2019 um 10:38:46 Uhr:


Ja ich war echt dumm.

Ich habe nur eine Quittung wo drin steht wer ich bin und welches Auto ich kaufe, wie viel ich angezahlt habe, sowie das es Tüv und au neu hat. Keine Km anzeige und keine Mängel stehen drin

ja, war dumm vom Verkäufer/Händler ...

... Dir hiermit ein Auto mit den kraft BGB vorgesehenen vollen 2 Jahren Gewährleistung zu verkaufen 😉

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Wenn der Schaden vorher schon da war 0 pech gehabt, hättest Dus ehen müssen, hast Du nicht also dein Problem
Kaufvertrag = Scheint wohl abgeschlossen zu sein (Mangel lag VOR abschluß schon vor)

Ohne Anwalt kommst du da nicht so ohne weiteres raus.

wenn Du ADAC Mitglied bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast: geh zum (vertrags) Anwalt und erklär ihm den sachverhalt.

Bist Du weder Mitglied noch hast du eine RV: Frag VORHEr beim anwalt wegen einer sog. Prozsskostenbeihilfe. Dann kommen auf dich keine oder nur sehr geringe Kosten auf dich zu. die kosten richten sich übrigens nach dem so. streitwert und der liegt hier ja nicht so hoch.

@bluarp

Deine Überlegung würde doch darauf hinaus laufen das du dich an den Kauf gebunden fühlst.
Der Händler sucht ganz offensichtlich einen Dummen dem er das Fahrzeug andrehen möchte. Du willst den Wagen aber nicht, da er zu viele gravierende Mängel hat.
Möchtest du das sich nun ein Anderer damit unglücklich macht?

Das Verhalten des Händlers ist arglistig. Deshalb solltest du auch nichts unterschreiben und deine Anzahlung zurück fordern.
Bleibe diesbezüglich hartnäckig, zur Not auch mit Anwalt.
Im ersten Schritt solltest du dich aber an die KFZ Innung wenden und dort gegen die Vorgehensweise ihres Mitgliedes Beschwerde einlegen.

Die Vorgehensweise des Händlers ist, so wie du es geschildert hast, sittenwidrig und erfüllt ggf. auch den Tatbestand der arglistige Täuschung.
In dem Fall gibt es für dich kein Prozeßrisiko. Das wird dir jedoch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sagen können. Ggf. solltest du dich auch an eine Verbraucherberatung wenden, welche dir zumindest bei der Wegfindung helfen kann.

Jemanden zu suchen der nun für dich in die Grube springt, halte ich für falsch.

Moin,

Was ist denn arglistig? Der Blechschaden kann es nicht sein - der ist so gut sichtbar, wenn der da war - dann ist es eine Kunst den zu übersehen. Ist er nicht da gewesen, haben wir ein anderes Problem. Die anderen Mängel sind ja offenbar/mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht da - also wurde auch nicht getäuscht. Hier soll offenbar die Gewährleistung unterlaufen werden durch Angabe NICHT vorhandener Mängel. Das ist bestenfalls wettbewerbswidrig, weil er sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen würde. Bestenfalls/mit viel Fantasie könnte man hier mit käuferseitigem Irrtum argumentieren, da man davon ausgegangen ist, dass der Händler sich seriöserweise an seine Verkäuferpflichten hält. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird bei solch einer privatrechtlichen Vertragsstreitigkeit wohl eher der falsche Ansprechpartner sein.

LG Kester

Zitat:

@bluarp schrieb am 20. August 2019 um 09:51:24 Uhr:


ja, ich kann mir keinen Anwalt leisten. und der Händler stellt sich quer mit der Einstellung "Nicht mein Problem" und "wenn sie das so sagen...ist mir aber egal". Ich bin Studentin... ich habe nicht viel Geld.

Dann beantrage doch einfach Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Schon kannst du dir kompetenten Rat anstelle irgendwelcher Forenbeiträge einholen und ersparst dir auch irgendwelche "Tricks", die im Zweifel auch nicht klappen.

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@bluarp

Was studierst du?

Was spricht denn dagegen, den restlichen Betrag zu bezahlen und die Kiste einfach zu fahren? Ein windiger Kaufvertrag macht das Auto nicht schlechter, und - let's face it - ein paar krumme Spaltmaße auch nicht.

mich würde auch mal interessieren wie es jetzt ausgegangen ist

2 weitergehende Überlegungen ...

Zitat:

@bluarp schrieb am 20. August 2019 um 09:38:14 Uhr:


Darf ich das Auto auf ebay kleinanzeigen ausschreiben um jmd zu finden der das Auto kaufen würde und den Kaufvertrag nicht mit mir sondern dem Händler vor mir abschließt?(Falls ich sojemanden finden sollte)

theoretisch nein

praktisch wird dem Händler egal sein, wer ihm die 850 Euro zahlt ...

Problem:
wie findest Du jemanden, der genau DIESES Auto sucht und dafür 850 Euro zahlt???
(wenn der Händler Dir nicht fünfmal seine rote NUmmer ausleiht, damit Deine Interessenten eine Probefahrt machen können!)

und was dann?
willst Du weiterhin Rad oder ÖPNV fahren?

oder nimmst Du beim nächsten Versuch 5.000 Euro in die Hand, um einen jungen Corsa/Karl/Panda/usw. mit "richtigem" Kaufvertrag direkt vom Vertragsautohaus zu kaufen???

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