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Darf ich am Steuer ein Walkie-Talkie / Funkgerät bedienen?

Themenstarteram 1. August 2020 um 19:37

servus ich würde gerne wissen ob ich am steuer ein funkgerät bedienen / in der hand halten darf. ich fahre nämlich oft zusammen mit einem weiteren fahrzeug längere strecken und da ist es einfacher mit einem walkytalky zu kommunizieren als jedes Mal anzurufen. eigentlich sollte es ja erlaubt seinda ja auch lkw und bußfahrer ständig so ein teil benutzen.

 

Beste Antwort im Thema

Währenddessen in Deutschland: Immer mehr Neuwagenkäufer touchen sich im 100%-Blindflug durch die Menüs ihrer knopflosen KFZ ;)

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am 1. August 2020 um 19:41

Paragraph 23 StVO:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1.

hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2.

entweder

a)

nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b)

zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

@thommi6081 hat die richtige Grundlage zitiert, aus der sich ergibt, dass es nicht grundsätzlich verboten ist, als Führer eines Kfz ein Walkie-Talkie zu benutzen.

Der Link zum Handelsblatt von @zille1976 ist dagegen unbrauchbar. Die Entscheidung des AG Sonthofen war früher mal interessant, weil sie ein Walkie-Talkie unter den Begriff eines "Mobil- oder Autotelefons" (aus der damals gültigen Fassung des § 23 Ia) StVO) subsumierte. Zweifelhaft, wie ich meine. Auch das OLG Köln hat es anders gesehen, wenn man dem Bericht im Handelsblatt Glauben schenkt. Heute ist das aber völlig irrelevant, weil der Normtext für die Nutzungsverbote nicht länger an einer begrifflichen Eingrenzung bestimmter Geräte festhält, sondern auf die Nutzung oder Nutzbarkeit abstellt.

Hier kann man das in einer Gegenüberstellung schön erkennen: https://www.buzer.de/gesetz/10526/al0-61142.htm

am 1. August 2020 um 20:55

Zitat:

@NOMON schrieb am 1. August 2020 um 22:48:09 Uhr:

dass es nicht grundsätzlich verboten ist

Genau das Gegenteil steht im Gesetz.

Ein Walkie Talkie muss ich aufnehmen um es zu nutzen.

Beim CB Funk ist es nur das Mikrofon.

Also Walkie Talkie verboten, CB Funk erlaubt.

Eindeutiger kann der Gesetzgeber es nicht schreiben.

Daraus ein "grundsätzlich Nichtverbot" draus zu machen ist schon abenteuerlich. Aber wenn man selber die Strafe nicht zahlen muss, ist dummes Zeug schreiben ja einfach.

Seit 1. Juli ist doch auch die Bedienung/Nutzung von CB-Funk-Mikrofonen in der Hand verboten?!

Bis 31. Jan '21 soll das laut einer Bitte des BMVI aber nicht kontrolliert werden.

Für jede Kommunikation über technische Geräte, gleich welcher Art, gilt die oben zitierte Norm.

Sie verbietet keine Nutzung irgendeiner Technik grundsätzlich. Das hat der Gesetzgeber sehr deutlich formuliert, auch wenn es manchen Leser im Eifer so überfordern kann, dass er Gegenteiliges versteht.

Allerdings ist die Nutzung an Bedingungen geknüpft, die beim CB-Funk in der bisher bekannten Form üblicherweise nicht erfüllt wurden. Gleiches gilt für Walkie-Talkie.

Das BMVI hat aufgrund entsprechender Äußerungen von Transportverbänden die (für den Vollzug zuständigen) Länder gebeten, momentan die Einhaltung der Bedingungen nach § 23 Ia) bei der Nutzung von CB-Funk nicht zu überwachen, weil die Produktion von Zubehör, das die legale Nutzung ermöglicht, pandemiebedingt verzögert sei.

am 1. August 2020 um 23:23

Völlig unnötiges BlaBla.

Die Antwortet lautet: Walkie Talkies benutzen ist verboten.

Zitat:

1.

hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2.

......

Ab 2. alles uninteressant weil 1. schon nicht erfüllt ist.

@zille1976 fehlt die Fantasie, sich eine Halterung vorzustellen, die ein Walkie-Talkie tragen kann. Das mit dem Leseverständnis wird aber sicherlich wieder besser.

Themenstarteram 2. August 2020 um 1:13

ok, also offensichtlich verboten. Dann nutzen wir eben unsere Telefonflat und bauen eine Standleitung für 4 Stunden Fahrt auf (Mikro ist bei beiden Telefonen stumm, es sei denn, jemand will etwas sagen). Dann soll der Gesetzgeber aber auch nicht meckern, wenn die Internetverbindung so lahm ist, weil wir gezwungen sind, so viel Traffic zu produzieren.

Nein, es ist nicht verboten. Lies doch einfach § 23 Ia) StVO. Der ist doch nicht so schwer zu verstehen, wenn man nicht Zille1976 ist.

Wichtig ist nur, dass man das jeweilige Gerät nicht aufnehmen oder halten darf. Also befestige es irgendwo mit einer Halterung. So etwas gibt es auch für Walkie-Talkie. Oder verwende ein Headset.

am 2. August 2020 um 6:43

Zitat:

@Satansohn schrieb am 2. August 2020 um 03:13:24 Uhr:

ok, also offensichtlich verboten. Dann nutzen wir eben unsere Telefonflat und bauen eine Standleitung für 4 Stunden Fahrt auf (Mikro ist bei beiden Telefonen stumm, es sei denn, jemand will etwas sagen). Dann soll der Gesetzgeber aber auch nicht meckern, wenn die Internetverbindung so lahm ist, weil wir gezwungen sind, so viel Traffic zu produzieren.

Ich denke mal, dass ein zur gleichen Zeit irgendwo gestreamter Film das bisschen Trafik das ihr da erzeugt, bei weitem in den Schatten stellt. Und die Backbones verkraften Millionen solcher Streams. Also, haut rein.

Nicht umsonst haben alle Fahrschulen, die ja für die Motorradausbildung Funk benutzen, zähneknirschend auf Headsets umgerüstet, weil das "Aufnehmen" des Mikrofons mit der Hand eben nicht mehr zulässig ist.

am 2. August 2020 um 7:42

Zitat:

@NOMON schrieb am 2. August 2020 um 08:41:44 Uhr:

Nein, es ist nicht verboten. Lies doch einfach § 23 Ia) StVO. Der ist doch nicht so schwer zu verstehen, wenn man nicht Zille1976 ist.

Wenn du eine Leseschwäche hast kann ich dir nicht helfen.

Hier nochmal die Eingangsfrage:

Zitat:

@Satansohn schrieb am 1. August 2020 um 21:37:18 Uhr:

servus ich würde gerne wissen ob ich am steuer ein funkgerät bedienen / in der hand halten darf.

Korrekte Antwort auf diese Frage: Nein ist verboten.

Da hilft dir auch den Dummgeschwätz von Halterungen und Headsets nicht. Darf man es in der Hand halten? Nein!

Jetzt verstanden?

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