Danke! ---->> Für die Tipps & Ratschläge: Einstellung gem. § 46 OWiG und § 170 StPO
Ich denke, ich bin es einfach einmal der Forengemeinde noch schuldig, was aus dem Ordnungswirdrigkeitenverfahren
https://www.motor-talk.de/.../...izierbaren-biltzer-foto-t8102031.html
geworden ist!
Immerhin gab es ja auch sehr viele nette und hilfreiche Antworten / Tipps & Ratschläge, welche ich beherzigen konnte, und welche schlußendlich auch zum ERFOLG geführt haben!
17 Antworten
Das Schreiben ist ja vom Ordnungsamt soweit ich das sehe.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das die Führerscheinstelle (oder wer auch immer das anordnet) ein Fahrtenbuch verordnet?
Eher gering, da es nur ein Verwarngeldangebot war.
Einzig wenn es bereits mehrere solche dokumentierte Vorfälle gab, käme die Auflage in Betracht