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  7. da kann mann sich nur aufregen

da kann mann sich nur aufregen

Themenstarteram 11. Januar 2006 um 18:14

heute komm ich an mein auto was vor der haustüre steht was sehe ein knick ham hinteren radlauf der die seiten wan hochgeht mit schleifspuren an der heckstosstange das regt einen so auf nicht mal ein zettel garnichts mann kann heutzutage nicht mal sein auto vorm haus parken das ist so beschissen. wenn mann schon was kaputt macht sollte amnn es melden das übernimmt ja so oder so die versicherung dafür sind ja versicherngen da und die polzei bei denn war ich auch da die meinten was erwarten sie von uns die wollten es nicht mal aufnehmen nicht merh normal für was zahlt mann noch steueren

mfg cilli

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16 Antworten

Moin!

Hol bitte erst einmal Luft und beruhige Dich.

Dann kauf ein paar Satzzeichen und Großbuchstaben!

Vandalismusschäden werden durch keine Versicherung abgedeckt. Aber durch die Wahl eines entsprechenden Parkplatz kann so etwas vermieden werden.

Gruß Inge

Themenstarteram 11. Januar 2006 um 19:10

hi sorry

mit denn satzzweichen und großbuchstaben das wird nichts bei mir

klar mann kann sich aber denn parkplatz vorm haus nicht auszuchen der gehört nun mal zum haus kann ja nicht sagen will ihn nicht haben

Zitat:

Original geschrieben von inge-k

Vandalismusschäden werden durch keine Versicherung abgedeckt.

????

Vollkasko!!!

am 11. Januar 2006 um 20:38

Na, das will ich aber wohl auch mal meinen!

Kleiner Auszug aus der Vollkasko-Beschreibung meiner Versicherung:

Für den Fall, dass Sie einmal einen Unfall selbst verschuldet haben, ist der Schaden am eigenen Fahrzeug über die Vollkaskoversicherung gedeckt. Auch bei mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen tritt diese Deckung ein.

am 12. Januar 2006 um 5:52

kleiner tip,bau dir ne garage.

am 12. Januar 2006 um 7:57

Und damit man sowas bei der Versicherung einreichen kann, wäre eine polizeiliche Aktenzeichnung net schlecht... !

Vor Jahren wurde an meinem T 3 das Frontnummernschild zerbeult, es fand sich auch rote Farbe auf dem Schild. Um nicht selbst als "Fahrerflüchtiger" ins Visier zu geraten, hatte ich die neben dem Parkplatz liegende Polizeiwache informiert... dachte ich!

Die nahmen nämlich gleich die Ermittlungen (wegen besagter Fahrerflucht) auf, schossen Fotos, nahmen Proben der roten Farbe ("wir bekommen 'raus, was das für ein Auto ist...") und waren ganz freudig bei der Sache. Für mich schon langsam unheimlich. Das Verfahren wurde allerdings irgendwann "eingestellt", ich hatte schon fest mit einer bundesweiten Überprüfung eines durch die Lackprobe bestimmten Autotyps gerechnet.... :)

Resümee: Strafantrag wegen "Fahrerflucht" stellen, aber letztendlich herauskommen wird nix! :(

die verkehrsopferhilfe tritt in ähnlich gelagerten fahrerfluchtfällen für schäden ein.

ich weiß nicht ob du im konkreten fall was zu erwarten hättest aber dukannst dich ja mal schlau machen.

hier is der link:

http://www.verkehrsopferhilfe.de/

am 12. Januar 2006 um 16:18

Hallo? Gehts noch???

Er ist doch kein VERKEHRSOPFER! Leute, Leute. So was würde greifen, wenn ihn einer anfährt und dann abhaut. Also Personenschaden entsteht.

Es handelt sich hierbei um einen (zugegeben sehr ärgerlichen) Bagatellschaden, nicht mehr.

Also bitte die Kirche im Dorf lassen. Zur Polizei gehen (obs was bringt oder nicht) und wenn sich nichts tut, dann muss man es halt bezahlen (bzw. die Versicherung, falls Vollkasko).

auch wenn du es nicht glauben kannst - grundsätzlich fällt dieser fall unter den geltungsbereich.

ich weiß nur nicht mehr, ob die eintreten wenn eine vollkasko besteht - vermutlich nicht...

aber dazu muss man einfach nur die bedingungen genau lesen dann weiß mans genau und muss sich nicht auf sein gefühl verlassen, gelle dowczek ;)

Zitat:

Original geschrieben von abiraffe

aber dazu muss man einfach nur die bedingungen genau lesen dann weiß mans genau und muss sich nicht auf sein gefühl verlassen, gelle dowczek ;)

und wenn man weitergelesen hätte, bevor man postet, findet man das:

Für Sachschäden am Fahrzeug des Ersatzberechtigten besteht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 keine Leistungspflicht des Entschädigungsfonds

Und Absatz 1 Nr. 1 ist....

wenn das Fahrzeug, durch dessen Gebrauch der Schaden verursacht worden ist, nicht ermittelt werden kann,

Und was haben wir hier?

hatte bis eben noch gar nicht gelesen. sind von früher noch ein paar fetzen in meinem kopf (ausbildung zum versicherungskaufmann)

hast recht mit dem zu ende lesen denn noch einen satz später steht dann noch ...

"Für sonstige Sachschäden beschränkt sich in diesen Fällen die Leistungspflicht des Entschädigungsfonds auf den Betrag, der 500 Euro übersteigt."

das bedeutet, dass man quasi eine sb von 500 für den schaden hat.

der knackpunkt, den ich noch im kopf hatte ist einen absatz davor:

"Das gilt nur, soweit der Ersatzberechtigte in den Fällen der Nummern 1 bis 3 weder von dem Halter, dem Eigentümer oder dem Fahrer des Fahrzeugs noch in allen Fällen nach Satz 1 von einem Schadensversicherer oder eine..."

mit schadenversicherer ist die eigene vollkasko gemeint, meine ich.

wenn es mich erwischt hätte, würde ich einfach mal dort anfragen.

vergeßt die sonstige sahschäden - das ist nich der fahrzeugschaden!

nachfragen würd ich dennoch empfehlen denn ich hab vor jahren nen fall mitbekommen da war es genau das selbe.

geparktes auto - streifschaden an der seite (teuer) - verursacher abgehauen - konnte nicht ermittelt werden - der laden hat den schaden gezahlt (voll oder teilweise weiß ich nicht mehr)

mehr krieg ich icht mehr zusammen, sorry

am 13. Januar 2006 um 8:07

@abiraffe

Keine Sorge, ich hab Dich immernoch lieb ;)

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