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Command Com Diebstahl, Alt für Neu bei Vollkasko ??

Themenstarteram 17. April 2008 um 19:51

Vor meiner Haustür wurde bei meinem 5 Jahre alten DB 320 CDI das Navi mit Steuergerät (Command Com) gestohlen, Schaden laut Werkstatt ca. 6.000 EUR.

Das Auto ist in der Werkstatt und die Versicherung hat zu vorgestern einen Gutachter geschickt. Nach einem Telefonat "heute" bei der Werkstatt was denn nun los ist, sagt mir der Meister, "ist alles o.K., Auto ist morgen abholbereit, ich solle ca. 2.600 EUR Selbstkostenbeitrag mitbringen, denn laut Gutachter zahlt meine VS nur den Wiederbeschaffungswert des Gerätes". Nun meine Frage: dies habe ich nun heute erfahren, der Gutachter hatte gestern der Werkstatt die Kostenübernahme erteilt (mit der Einschränkung) und ich erfahre erst heute von dieser Größenordnung der Selbstkosten (die SB für die Vollkasko von 150 EUR ist ja o.K.).

Wer gibt Auskunft?? Wie soll ich mich verhalten ???

Wer legt fest, Alt gegen Neu ??? Bekomme ich denn überhaupt gebrauchte Command Com Geräte...?

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

kdefinitiv Neupreis bei gerauchten werksseitig verbauten Navis wie z.B. dem Command.

Aha.. also nur wenn sie aufgeraucht, also kaputt sind, nicht wenn sie gestohlen wurden :D:D:D

 

ps.: sorry für OT ;)

1:0 für Dich

chicko,

so wie ich Dir glaube kannst Du mir glauben.

Es gibt Klauseln die Leistungen festschreiben, aber keine Geschenke.

Dein Laden verzichtet bei Ersatzteilen auf den Abzug Alt für Neu.

Ist ein Klausel und kein Geschenk. :D

natürlich glaub ich dir, freiwillig verteilen die keine Almosen. Da wird wohl jemand mal intensiv nachgebohrt haben, daß die zu dem Ergebnis gekommen sind, daß es für diese Geräte keinen Gebrauchtmarkt gibt und somit der Wiederbeschaffungswert dem Neupreis gleichzusetzen ist.

@Dellenzaehler: diesmal extra nochmal gelesen, nicht daß wieder Fehler drin sind :p

Ich habe mal eine Frage in diesem Zusammenhang: Ist das Aufbrechen eines Autos und damit verbundenem Diebstahl des Navis ein Teil- oder Vollkaskoschaden? Ich hatte gedacht, dass wird durch die Teilkasko schon abgedeckt. Ich meinem Fall wurden mir 300 Euro Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt, obwohl ich die nur bei Vollkasko habe. Kann mir das jemand erklären?

Würde mich gerne vorher informieren, bevor ich mit der Versicherung spreche.

am 19. Mai 2008 um 11:38

(Einbruch)Diebstahl ist Teilkasko. zu finden unter A2 in deinen Bedingungen

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