CLK240 (2003) – Kühlwasser im Getriebe / Gewährleistung / Rücktritt?
Hallo zusammen,
ich hoffe, hier sind ein paar Leute mit technischer oder juristischer Erfahrung unterwegs – ich habe ein echtes Problem mit meinem CLK und würde mich über eure Einschätzung freuen:
Ich habe im November 2024 bei einem Händler (nicht MB Händler) einen gebrauchten Mercedes CLK240 W209, Baujahr 2003, 51.000 km Laufleistung gekauft.
Mittlerweile (Stand: Mai 2025) hat der Wagen ca. 61.000 km, und es ist folgendes Problem aufgetreten:
Bei Teillast (v. a. zwischen 60–80 km/h) ruckelt das Auto spürbar beim Beschleunigen.
Ich bin damit zur Werkstatt – dort wurde festgestellt, dass Kühlwasser ins Automatikgetriebe gelangt ist. Die Ursache soll wohl ein defekter Ölkühler (Valeo) sein – ein bekanntes Problem bei diesem Modell, wie ich inzwischen gelesen habe.
Der Händler (gleichzeitig Werkstatt) hat das Problem bestätigt, will die Reparatur (Kühler + Spülung) aber nur gegen meine Kostenbeteiligung durchführen.
Ich habe mich daraufhin rechtlich informiert:
Der Schaden ist innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 12 Monaten aufgetreten.
Da das Problem innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf sichtbar wurde, greift § 477 BGB (Beweislastumkehr):
Es wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen (was er bisher nicht getan hat).
Der Einwand, es handle sich um ein „Verschleißteil“, schließt die Gewährleistung nicht automatisch aus – gerade bei einem technischen Defekt mit großem Schadenpotenzial, wie hier.
Meine Fragen an euch:
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem CLK240 oder Valeo-Getriebekühler und Gewährleistung?
Wie schätzt ihr meine Chancen ein, rechtlich durchzukommen?
Sollte ich direkt auf Rücktritt setzen oder erstmal formell nachbessern lassen?
Ich hänge sehr an dem Auto, aber die Unsicherheit mit dem Getriebe stresst mich. Ich will’s einfach ordentlich und fair geklärt haben.
Danke euch vorab für eure Einschätzung!
5 Antworten
Du brauchst eine juristische und keine technische Beratung. Die wirst du hier kaum bekommen, schon gar nicht verbindlich und nur das zählt.
Juristischer Rat in MT ist gegen die NUB wenn ich mich recht erinnere. Ist schon 15 Jahre her dass ich mir diese vor Anmeldung komplett durchgelesen hatte.
Zitat:
@Robintamino schrieb am 12. Mai 2025 um 21:42:51 Uhr:
Ok ich danke euch für die Info!
Ich glaube, deine Chancen stehen ziemlich gut, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst. Wenn Du Rechtsschutz hast, würde ich gar nicht lange überlegen. Ansonsten kannst Du ja auch erst einmal einen Brief (mit Rückschein) senden, dem Händler eine "Mängelrüge" erteilen, auf Nachbesserung bestehen und ein ganz genaues Datum als Frist bis zur Behebung des Schadens setzen. Wenn das nicht funkt, dann Anwalt oder eben gleich Anwalt.
Übrigens 2003 und nur 51.000km ? ...und dann auch noch defekt nach so wenig Kilometern ? Selbst die VALEO-Kühler gehen nach so wenigen Kilometern nicht kaputt. Also ich wäre angesichts dieser Kilometerleistung sehr skeptisch. Wurde Dir die komplette Historie des Wagens mitgeteilt ? Kennst Du die ?
P.S.: Was mir noch einfällt. Wo Du den Wagen gekauft hast, hat er sicherlich nicht geruckelt, richtig ? Vielleicht hat der Händler kurz vor dem Verkauf das Automatikgetriebeöl gewechselt, aber den defekten Kühler nicht ? Dann schaltet das Auto eine gewisse Zeit (bei Dir also ca. 10.000km) erstmal relativ gut, bis wieder so viel Kühlflüssigkeit im Getriebeöl ist, dass er wieder zu ruckeln anfängt.
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@kandesbunzler Danke für deine Antwort!
Ich würde jetzt auch erst einmal eine Frist setzen für die Reparatur. Die Werkstatt stellt sich gerade krumm und möchte, dass ich mich beteilige an den Kosten, da es sich wohl um ein Verschleißteil handeln soll.
Ich habe das Serviceheft geprüft und da passt alles bzgl. den Kilometern. Mich wundert es aber auch, dass der Kühler bei so wenig Kilometern schon brüchig wird. Die Werkstatt ist aber vertrauenswürdig, dennoch möchte ich auf mein Recht bestehen und bin mir auch sicher, dass ich rechtlich gut positioniert bin mit dem Schaden. Vor allem habe ich das Auto erst seit November, sprich nach 5 Monaten hat sich der defekte Kühler bemerkbar gemacht.
Beim Kauf hat der Wagen keinerlei Probleme gemacht, das kam tatsächlich erst nach ca. 8-9K km und dann schleichend, ist dann immer schlimmer geworden. Ich habe es dann gleich prüfen lassen bei der Werkstatt, beim ersten Besuch wurde dieses Problem ausgeschlossen. Eine Woche später sollte ich nochmal kommen und dann wurde festgestellt, dass Kühlflüssigkeit im Getriebe ist...