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Car-Fax Historie vor Gericht verwenden

Themenstarteram 31. Dezember 2011 um 10:06

Hallo,

weiß jemand ob man ein Car-Fax History vor Gericht als Beweis

verwenden kann???

Oder braucht man noch ein Gutachten.

Bin wahrscheinlich auf jemanden reingefallen, da ich die Car-Fax History daten vom Auto erst jetzt vor mir liegen habe.

Danke im voraus.

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12 Antworten

Grundsätzlich schon, Du solltest die allerdings durch einen gerichtlich anerkannten Übersetzer noch übersetzen lassen (gilt zumindest für die Klage vor einem deutschen Gericht). Gut wäre evtl. auch ein Gutachter (Konsulatsangehöriger) o.ä. der dem Gericht grundsätzlich was zu Carfax sagen kann, ich glaube kaum das ein deutsche Gericht das kennt.

Themenstarteram 31. Dezember 2011 um 14:13

Hallo, Danke für deine Antwort.

Wüsche noch einen guten Rutsch in das neue Jahr.

am 1. Januar 2012 um 13:46

Zuerst wirds mal einen Anwalt zur Beantragung eines Beweissicherungsverfahrens bedürfen - in dem zuge kann man auch ein Carfax mit heranziehen - evtl sind bei verschwiegenen Unfällen miest auch Bilder in der US Versicherungsdatenbank zu finden

am 1. Januar 2012 um 15:00

Wird nicht anerkannt da Carfax schon in den Geschäftsbedingungen schon darauf hinweist das die Einträgen nicht in jedem Fall richtig sein müssen. Es gibt eine Fehlerquote, wie hoch die ist müssten man mit Google versuchen rauszukriegen. Überprüfe als erstes ob der Eintrag stimmt oder nicht! Vorbesitzer kontaktieren u.s.w.!!

am 1. Januar 2012 um 15:50

Ein deutsches Gericht wird aber nicht prüfen ob die Angaben immer zu 100% zuverlässig sind. Maßgebend ist zunächst der Beweis des ersten Anscheins, demnach wäre dann auch Carfax grundsätzlich verwendbar. Um es dann wasserdicht zu machen, kann oder sollte aber auch den Vorbesitzer befragen. Inwieweit das bei einem Verfahren vor einem deutschen Gericht Sinn macht kann dahingestellt sein.

am 1. Januar 2012 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von Blue Ice Ultra

Ein deutsches Gericht wird aber nicht prüfen ob die Angaben immer zu 100% zuverlässig sind. Maßgebend ist zunächst der Beweis des ersten Anscheins, demnach wäre dann auch Carfax grundsätzlich verwendbar. Um es dann wasserdicht zu machen, kann oder sollte aber auch den Vorbesitzer befragen. Inwieweit das bei einem Verfahren vor einem deutschen Gericht Sinn macht kann dahingestellt sein.

Hast du das in einer Gerichtshow aufgeschnappt?

Informier dich bitte erstmal erstmal über die Begriffe mit denen du rumwirfst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

 

 

Moin,

Grundsätzlich kann jedes Dokument, sofern es nicht auf illegale angeeignet wurde, vor Gericht verwendet werden. Wie stark oder wichtig es gewertet wird obliegt dann dem Gericht.

Entscheidend ist allerdings - ob die Aussage dieses Dokuments überhaupt relevant ist - um jemandem Haftung oder Schuld zuzuschreiben.

Ob man solch ein Dokument verwendet - sollte daher dringend mit der Strategie des Anwalts besprochen werden.

MFG Kester

am 2. Januar 2012 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von derSyntax

Zitat:

Original geschrieben von Blue Ice Ultra

Ein deutsches Gericht wird aber nicht prüfen ob die Angaben immer zu 100% zuverlässig sind. Maßgebend ist zunächst der Beweis des ersten Anscheins, demnach wäre dann auch Carfax grundsätzlich verwendbar. Um es dann wasserdicht zu machen, kann oder sollte aber auch den Vorbesitzer befragen. Inwieweit das bei einem Verfahren vor einem deutschen Gericht Sinn macht kann dahingestellt sein.

Hast du das in einer Gerichtshow aufgeschnappt?

Informier dich bitte erstmal erstmal über die Begriffe mit denen du rumwirfst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Es ging nicht um den Carfax-Report für das einzelne Fahrzeug, sondern um die von Dir argumentierte Fehlerquote. Natürlich wird kein Gericht einen Carfax-Report als alleiniges Beweismittel akzeptieren. Nur liefert der Report schon mal erste Indizien und kann grundsätzlich "auch" als Beweismittel herhalten, nur darum ging es.

am 2. Januar 2012 um 18:14

Er hat gefragt ob ein carfax-Auszug vor Gericht als Beweis anerkannt wird, und das ist nunmal nicht der Fall. Auch nicht "ein wenig" oder was auch immer du damit meinst.

Bis jetzt gab es hier ja keine Rückmeldung aber wie gesagt, als erstes überprüfen ob der Eintrag den Tatsachen entspricht. Ich habe in einem anderen Forum schon von einem Wasser-Totalschaden gelesen der von einem Gutachter untersucht wurde und zweifelsfrei niemals einen Tropfen Wasser sah.

Also: Was steht drin? Stimmt das? Unfall? Unfallspuren vorhanden? Dann braucht er auch kein Carfax mehr um den Verkäufer dran zu kriegen!

am 2. Januar 2012 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von derSyntax

Er hat gefragt ob ein carfax-Auszug vor Gericht als Beweis anerkannt wird, und das ist nunmal nicht der Fall. Auch nicht "ein wenig" oder was auch immer du damit meinst.

Bis jetzt gab es hier ja keine Rückmeldung aber wie gesagt, als erstes überprüfen ob der Eintrag den Tatsachen entspricht. Ich habe in einem anderen Forum schon von einem Wasser-Totalschaden gelesen der von einem Gutachter untersucht wurde und zweifelsfrei niemals einen Tropfen Wasser sah.

Also: Was steht drin? Stimmt das? Unfall? Unfallspuren vorhanden? Dann braucht er auch kein Carfax mehr um den Verkäufer dran zu kriegen!

Naja, so schlecht scheint Carfax nicht zu sein, den ebay setzt es ja bei den Fahrzeugangeboten in den USA obligatorisch ein.

am 2. Januar 2012 um 18:42

Ist ja auch nicht schlecht, und meisstens stimmt das was eingetragen ist. Aber das ist ja nicht das Thema.

Moin,

Jedes Dokument kann von einem Gericht als Beweismittel verwendet werden - solange es nicht illegalerweise Beschafft worden ist. Niemand kann einem Gericht untersagen etwas als Beweismittel zu verwenden. Wäre deine Argumentation so korrekt - dürfte kein Gericht eine Zeugenaussage akzeptieren (immerhin die signifikant am häufigsten fehlerhafte Quelle).

Das ist das einzige einschränkende Rechtsmittel an dieser Stelle. Die Güte z.B. eines Car-Fax als Beweismittel ist ein anderes Thema.

Steht im Car-Fax drin, das das Fahrzeug z.B. ein Unfallfahrzeug ist - dann wird dies beachtet. Es ist ein Startpunkt für entsprechende Gedankengänge. Das ein Gutachten sehr viel hilfreicher ist liegt an einem ganz entscheidenden Unterschied: Der Gutachter ist ladbar und in D vereidigt. Hier liegt der qualitative Unterschied.

Hinzu kommt, dass Car-Fax allgemein ein schwaches "Mittel" darstellt. Denn niemand ist gezwungen Car-Fax zu verwenden. Habe ich als Importeur und Händler aufgrund meiner Erfahrung und Sachkunde keinen Anlass zu glauben, dass z.B. ein Unfall vorliegt ... kann man mir daraus nur relativ wenig drehen. Denn auch der Käufer hat Pflichten. Speziell bei "Risikogeschäften" wissen dies auch Gerichte - und Fahrzeugdirektimporte aus den USA fallen bekanntermaßen darunter. Hier sind Gerichte bei Mängeln sehr viel toleranter als z.B. bei Fahrzeugen mit Halterhistorie in D.

MFG Kester

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