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Camaro 1973 - H Kennzeichen vs. Normale Anmeldung

Themenstarteram 10. August 2010 um 19:26

Hallo zusammen,

ich habe einen 73er Camaro an der Hand, warte allerdings noch auf die genauen Angaben zu Motor und Getriebe um ein H kennzeichen in erwägun zu ziehen. Da ich den Camaro aber ziemlich genial finde wollte ich mich vorab schonmal informieren wie das aussieht wenn ich ihn normal anmelde, besonders bezüglich Versicherung und Steuern.

Da die meisten Versicherung auf ihren Seiten für das Baujahr keinen Rechner anbieten wollte ich eure Erfahrungswerte wissen wenn mann so ein Auto als normales KfZ anmeldet. Motor ist 5,7L 350ci, HP noch unbekannt. Und dazu im Vergleich die Oldtimer versicherung.

Der zweite grosse Punkt ist der Umbau da amerikanisch und nie in Deutschland zugelassen. Aus verschiedenen Foren habe ich nun verschiedene Angaben bez. H Zulassung und Umbau. Z.B. Meilentacho soll zum Teil einfach so abgenommen werden, einige Verlangen KMH Tacho, andere wieder nur eine Markierung bei 30 und 50 kmh. Wie sieht es mit anderen umbauten aus wenn H Kennzeichen ?

Ich vermute wenn ich ihn als normales KfZ anmelde habe mehr umzubauen um ihn auf deutschen Strassen zugelassen zu bekommen. Leuchtweite, roter Blinker etc. oder gibt es hier ausnahmen für ältere Fahrzeuge.

Ich weiss ist ziemlich viel auf einmal aber ich hoffe auf eure Erfahrung und besten Dank im voraus.

Alex

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11 Antworten

Keiner verlangt einen Meilentacho, das wäre Wahnsinn.

Eine Markierung mit den wichtigsten Geschwindigkeiten für 30,50,70, 100 und 130 km/h reicht vollkommen aus.

Soviel Intelligenz traut der TÜV uns dann doch noch zu.

Versicherung auf jedenfalls als Oldtimer. Macht ca 100 Goldtaler im jahr.

Die Kilometer sind zwar meistens beschränkt, aber wohl keiner wird mit seinem Oldie mehr als 5000 Kilometer im Jahr abreißen (oder was auch immer das Versicherungsmaximum ist).

Anmelden dann mit H-Zulassung für 191 Goldtaler und ein paar Zerquetschte.

Normale Zulassung ist Mumpitz bei einem so alten Autos.

(Ausnahme Autos welche einen so kleinen Hubraum haben, das sie weniger als 191€ Steuern kosten würden wie z.b. die BMW Isetta)

Lampen müssen auf H4 umgebaut werden, gibs z.b. bei Limora.de (die US Sealed Beams sind nicht erlaubt).

Standlicht darf auch nicht Gelb sein, könnte ja Tante Erma im vorbeifahrenden "Wagen des Volkes" verwirren.

Man kann dann fürn Tüff-Termin einfach Golf3-Kennzeichen-Beleuchtungen ankleben und wenn man von Hof fährt nimmt man sie wieder ab, legt sie vorm losfahren vor die Reifen und klemmt die originalen Standlichter wieder dran.

Rote Blinker sind bei der H-Zulassung kein Problem, nur bei der regulären Zulassung.

Chevy Caprice besitzer der 80er und 90er können da ein Lied von singen...Ausnahmegenehmigung gibs kaum noch.

Am besten mal beim Tüv-Menschen anrufen, die freuen sich immer wenn man vorher mit ihnen spricht und sind dann nicht mehr ganz so von der Socke wenn du mit deiner blechernden Jenna Jameson aus einer fernen Galaxis bei ihnen aufs Gelände rollst.

Ach herje, viel halbwissen, und tschuldigung dass ich das sage, wenig informiert oder zumindest gegooglet.

Aber gut ich bin mal nicht so ;-)

Normale Zulassung:

TÜV und AU. das bedeutet, der Wagen muss haben: Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen, Warnblinkanlage, eingetragene Rad/Reifenkombinationen bzw alle baulichen veränderungen müssen TüV konform und eingetragen sein. Darf aber baulich verändert sein. Es kann gefordert werden dass der Meilentacho, in Km/h umgeändert werden muss, bzw wie du schon sagtest mit "wichtigen" Zahlen ausgestattet werden muss.

Steuern: 5,7l Hubraum ohne G-Kat werden mit 25,"schlachmichtot" je angefangene 100ccm abgerechnet: also grob 1425€ Steuern jährlich. Versicherung wird dir nichts anderes übrig bleiben, als deinen Versicherungsmann/frau zu fragen bzw verschiedene Versicherungen anzufragen. die Prämien sind je nach Lebensumständen individuell unterschiedlich!

H-Zulassung:

TÜV und auch hier AU:, auch hier gilt, der Wagen muss eben auch für den deutschen Strassenverkehr verkehrssicher gemacht werden. E-Prüfzeichen an den Scheinwerfern, Warnblinkanlage, usw. usw. DENN die H-Zulassung entspricht der normalen Zulassung, nur dass sie halt unter bestimmten vorraussetzungen Erteilt werden kann: das Fahrzeug muss min. 30 Jahre alt sein, Gutachten Note 3 haben, Veränderungen dürfen die Originalität nicht verändern. (Sprich ein BigBlock in einem Fahrzeugmodell was nur mit 6-zylinder zu bekommen war) ausgenommen ist zeitgenössisches Zubehör, oder der Umbau ist mehr als 20 Jahre alt.

Steuern: pauschal 191€, ALLERDINGS ist die Hürde in diesem Fall die Versicherung, eine sogenannte Oldtimerversicherung (richtet sich fast ausschliesslich nach dem Alter des Fahzeugs) schreibt i.d.R sehr starke Einschränkungen vor: Fahrer min. 25 Jahre alt, max jährliche Laufleistung 5000 km, ein Alltagsfahrzeug wird vorrausgesetzt. etc etc. wenn das alles erfüllt ist, dann kostet die irgendwas um 250€ Haftpflicht und Teilkasko.

Btw, rote Blinker sollten noch kein Problem sein, allerdings brauchst du für einiges Ausnahmegenehmigungen, bei meinem T-Bird bin ich quasi aus dem Container direkt zum TÜV gefahren und habe mir nen Mängelbericht abgeholt. und damit zur Werkstatt. (mein Meilentacho ist im übrigen unberührt!)

 

ah Zin du warst schneller!!!!

Rote Blinker sind ein Problem, für Fahrzeuge ab Bj 70 darf keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Chevycoupe

Ach herje, viel halbwissen, und tschuldigung dass ich das sage, wenig informiert oder zumindest gegooglet.

Aber gut ich bin mal nicht so ;-)

[...]

 

ah Zin du warst schneller!!!!

Also beziehst du dich mit dem Halbwissen nicht auf mich ?

Themenstarteram 11. August 2010 um 5:26

Hi,

natürlich habe ich halbwissen, sonst könnte ich mir den Eintrag ja eigentlich auch sparen oder ? Gegoogelt habe ich schon allerdings wie erwähnt gibt es so viele widersprüchliche Aussagen das ich einfach die Erfahrungen anderer wissen wollte. Ich hatte schon den Katalog vom TüV Süd gelesen der ist aber auch ziemlich allgemein gehalten.

Sollte die Jenna Jameson Blechbüchse in Serie gehen sag mir bitte Bescheid. Will auch eine.

Und besten Dank für eure Antworten. Das mit dem Mängelbericht hatte ich mir auch schon überlegt

am 11. August 2010 um 7:27

Was je nach Wohnort auch interessant ist zu wissen:

Mit H-Kennzeichen erwirbt man automatisch einen Freifahrschein für die Umweltzonen.

Ansonsten heißt es für den Camaro: Draussen bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von pacechris

Rote Blinker sind ein Problem, für Fahrzeuge ab Bj 70 darf keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Ich habe für meinen 71er Cadillac (in 2003) problemlos eine Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker bekommen.

Problemlos heißt: 25,- Euro. Dafür ist es dann aber auch im Brief eingetragen.

Moin

Lese hier , das rote Blinker hinten bei Amis ein Problem sein sollten ?

Bei meinem ein - ein '73 C3 gab es keine Probleme - sind aber auch eingetragen. :-)

Außerdem gibt es ja auch Werkstätten , wo auch TÜV stattfindet , die dieses Problem weniger haben?

Die Frage ist doch aber - wenn es sich um eine H - Zulassung dreht und die Blinker in gelb umgebaut werden - was wohl bei Amis sehr aufwendig sein müsste/könnte - bei meinem jedenfalls ... dann ist der Zustand nicht mehr original (?).... also kein H- Kennzeichen ?

LG somewhere

Was gemacht wird und was darf sein ist natürlich nicht immer das gleiche.

Die Regelung laut §54stvzo besagt das "vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig" sind.

Mit einer Ausnahmeregelung bzw. Einzelgenehmigung konnte offiziell bis 1997 rote Blinker regulär eingetragen werden.

Danach wurde noch fast 10 Jahre lang mit Einzelgutachten rote Blinker

ermöglicht, das ist nun aber seit ca. 2-3 Jahren gesetzlich verboten.

Eintragung von früher haben natürlich Bestandsschutz, und wenn es heute noch eine einträgt und sich keiner daran stört...........warum nicht.

Man muß nur den Passenden TÜV-Man finden und darf keine Gluckscheißenden Polizisten treffen ;)

Hei

Sein und dürfen - ja ein großes Thema.

Folgendes gehört zwar nicht zum Thema - ist doch für die Deutschen Behörden und TÜV Demagogen typisch.

Bei einem Treffen kam ein Ehepaar mit einer C2 - Bj '61- frisch aus den USA importiert , das Auto im perfekten original Zustand - Wert 80.000 € - denen wurde in Deutschland beim TÜV tatsächlich abverlangt , die Zentralverschlüsse der Räder auf Schrauben abzuändern - Sonnenblenden anzubringen und die Stoßstange so abzuändern , das ein Norm Nummernschild passt.

Begründung : Die Zentralverschlüsse stehen zu weit heraus - könnten jemanden verletzen - Sonnen blenden seien Pflicht und beim Nummernschild .. es gäbe ein Gesetz , das besagt , bei einer Oldtimer Zulassung sei es zulässig - wenn nötig - bis zu 10% der Fahrzeug Wertes für " Anpassungen" zu sorgen - um der deutschen Norm zu entsprechen.

Was daraus wurde entzieht meiner Kenntnis - sie meinten nur , es würde wohl vor Gericht gehen.

So viel zu den Deutschen Prüf - Polemikern .... zum Glück gibt es auch viele , die über echtes Interesse und sehr viel Fachwissen verfügen - und mit denen man auch Fachlich diskutieren kann !!!

Nur kann man dies vorher schlecht erkennen :-(

hallo, frage nur aus interesse, weil ich selber mal so einen hatte, ist er orange, hat ein schwarzes vinildach und weisses interieur, type LT?

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