Bussgeldkatalog Geschw.überschreitung ab 01.2005 Schweiz

Hallo,
mir ist da was unter die Finger gekommen was ich den Vielfahrern unter uns nicht vorenthalten möchte.
Ob das hier das richtige Forum ist - naja, hab halt kein besseres gefunden.
Ansonsten geb ich dazu mal keinen weiteren Kommentar ab.
Vielleicht könnte sich mal ein Schweizer ob der Richtigkeit dazu äussern - obwohl, meine Quelle eigentlich sicher ist.
Grüsse

14 Antworten

Das ist ein Fake, der in ähnlicher Form regelmässig praktisch jedes Jahr im Umlauf ist.

Die aktuellen Bussen in der Schweiz könnt Ihr unter:
Bussenkatalog Schweiz abrufen.

Oder unter Bussenliste bei admin.ch den detailierten Katalog mit allen Bussen.

Das einzige was in der Schweiz auf den 1.1.2005 ändert ist die Alkohollimite von 0.8 Promille auf 0.5 Promille und die Bussen für 40t-er

Gruss AcIvI

Weiß hier vielleicht einer, wann Geschwindigkeitsübertretungen eines Ausländers in der Schweiz verjähren?

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn es nur eine Ordnungsbusse ist, dann gibt's glaube ich keinen Eintrag ins Strafregister. Sonst weiss ich nicht.

Wie sieht denn das Vorgehen aus, wenn man als Ausländer im Anzeigenbereich landet? Muß man dann in der Schweiz vor den Verkehrsrichter, oder bekommt man einfach irgendwann das Strafmaß per Post zugestellt?

Gruß,
Jan

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Zitat:

Original geschrieben von AcIvI


Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn es nur eine Ordnungsbusse ist, dann gibt's glaube ich keinen Eintrag ins Strafregister. Sonst weiss ich nicht.

Bis zu welcher Geschwindigkeitsübertretung auf ner Autobahn bleibt es denn eine Ordnungsbuße?

Zitat:

Original geschrieben von viril


Bis zu welcher Geschwindigkeitsübertretung auf ner Autobahn bleibt es denn eine Ordnungsbuße?

Ich denke 25km/h. Das kostet einen Schweizer 260.-Fr. Was ein Ausländer bezahlen muss weiss ich nicht.

Aber in letzter Zeit werden die Massnahmen schärfer. In einigen Kantonen kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden und wird dann versteigert und den Ertrag behält Vater Staat. Auch wenn es nicht Dein Fahrzeug ist. Diese Massnahme wurde wenn ich mich recht entsinne in Basel letztens so angewandt bei einem Raser der aber massiv zu schnell unterwegs war.

Ich müsste mich mal erkundigen wie das mit den Bussen und Ausländischen Verkehrsteilnehmern ist.

verfolgung von gelbussen nach d-land

die schweiz kann das geld in deutschland nicht eintreiben. bei ein oder ausreise und einer kontrolle werden sie dich jedoch festhalten und auf bezahlung beharren. bei höheren geschwindikeitsübertretungen ist es keine ordnungswidrigkeit mehr sondern eine straftat...und das wird teuer, gleich zahlen ist immer besser als gerichtsverhandlung.

Daß die Schweizer Behörden das Geld nicht eintreiben können weiß ich. Die deutsche Polizei leistet nur insofern Amtshilfe, daß die Personalien des Fahrers festgestelle und übermittelt werden.

Aber fast jedes "Verbrechen" verjährt irgendwann mal. Das war ja die ursprüngliche Frage: Wann verjährt eine Ordnungwidrigkeit in der Schweiz?

Zitat:

Wann verjährt eine Ordnungwidrigkeit in der Schweiz?

bei offenen rechnungen ist es 10 jahre,ob das beim verkehrsamt auch so ist weiss ich nicht.

Ab einer gewissen geschwindigkeits überschreitung kann man weiterlaufen.

Zitat:

Original geschrieben von jsmr


Wie sieht denn das Vorgehen aus, wenn man als Ausländer im Anzeigenbereich landet? Muß man dann in der Schweiz vor den Verkehrsrichter, oder bekommt man einfach irgendwann das Strafmaß per Post zugestellt?

Gruß,
Jan

Also ich habe vor ca. 20 Jahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung auf der AB ca. 600DM bezahlen dürfen. Die Kontrolleure waren mit allem ausgerüstet womit man damals zahlen konnte, u.a. auch jegliche Art von Scheckkartenautomaten.

Auf meine Bemerkung hin, dass ich aus einem Rechtsstaat komme (Deutschland) und es dort die Möglichlkeit eines Einspruchs gäbe, versicherte man mir, dass es diese Möglichkeit auch in der Schweiz gäbe. Der Rechtsweg sei aber wie folgt: Es kassieren, dann prozessieren. Sollte meinem Einspruch stattgegeben werden, dann - Kohle zurück.

Wenn nicht gezahlt oder Zahlungsunfähig dann - Auto dableiben (in dr Schwizz).

Ja vom kassieren verstehen die eine Menge, odrrr?

Abrrrr, wir hier in Deutschland treiben es mit ausländischen Verkehrssündern ganz genau exakt so!

Zitat:

Original geschrieben von AcIvI


Ich bin mir nicht ganz sicher ... glaube ich ... Sonst weiss ich nicht.

Du weisst wohl nicht so viel ?!?

Zitat:

Original geschrieben von Sebs2


Du weisst wohl nicht so viel ?!?

Hallo Sebs2

Da hast Du Recht, ich weiss nicht so viel betreffend Schweizer Strafrecht in Verbindung mit ausländischen Verkehrsteilnehmern.

Wenn Du das als Spass gemeint hast, dann hast Du den Smiley vergessen, und ansonsten musst Du nicht persönlich werden.

Ich habe immerhin versucht zu helfen, Deine Bemerkung war völlig sinnlos (nur provozierend und beleidigend), und hilft der Themenstellung überhaupt nicht.

Und damit ist für mich das Thema (mein Wissen) gegessen.
Ich will mich hier nicht auf Diskussionen betreffend meines Wissens über unser Strafgesetz einlassen, da ich bisher praktisch keinen Kontakt hatte und kein Anwalt bin.

PS: Wenn Du ein Problem hast können wir das per PN ausdiskutieren.

Gruss AcIvI

strafverfahren

also, ich wurde in der schweiz mit fast 50km/h zu schnell auf der autobahn geblitzt, nach einigen wochen kam ein anruf meiner hiesigen polizei (amtshilfegesuch, zwecks halterermittlung), nach einer weitern zeit freundliches schreiben der schweizer behörden mit bitte um zahlung, natürlich habe ich ncht gezahlt, dann kams zu ner verhandlung, wo ich natürlich auch nicht hinging, dann kam wieder ne zahlunsaufforderung (um einges teurer), ich bezahlte wider nicht....das ging solange bis sie mich an der grenze rausgewunken haben haben und ich vor ort zahlen muße, verjährung is bei so ner straftat min. 10 jahre

Ja die Schweizer verstehen es zu dokumentieren und zu archivieren. Sonst kämen die ja auch nicht so gut zurecht mit den Nummernkonten die viele redliche Leute aus aller Welt den Genossen anvertrauen.
Aber zurück zu meinem speziellen Fall mit G.-ÜBertretung. Die blieb neben der Zahhlung nicht ohne weitere Folgen.
ICh bekam nach mehreren Monaten (ja sooo schnellll sind die Schweizer nicht) ein einmonatiges Fahrverbot für die Schweiz aufgebrummt. Die ausstellende Behörde war das Strassen- und Schifffahrtsamt ?!
Ich konnte damit leben, für einen Monat nicht in der Schweiz fahren zu dürfen.
War übrigens das erste und bis jetzt letzte Fahrverbot meines Lebens.

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