Bußgeldbescheid wegen geringer Profiltiefe
Guten Tag mein Auto wurde letze Woche stillgelegt und ich habe ein mahnbescheid bekommen das meine reifen auch unter der zulässigen profiltiefe liegen, habe jetzt mit einem messschieber nachgemessen, ja sie sind abgefahren aber 2.1mm haben die noch drauf, bringt es etwas dagegen zu klagen oder soll ich den punkt akzeptieren und es sein lassen ?
34 Antworten
7mm sind besser als 6. Dann sicherheitshalber schon da wechseln
Mist, was mach ich denn beim Roller/Motorrad? Die Reifen haben neu nicht einmal 6 oder 7 mm...
Mein Negativrekord bei Sommerreifen 6,25mm im Mittel ... mit einem Pirellisatz.
Aber auch ein Michelnsatz hat mit 6,8 nicht den Höhenrekord aufgestellt.
Geringererer Laufleistungsverschleiß wird wohl auch mit weniger Profiltiefe "kompensiert".
... mist, dafür gibt es kein Bußgeldbescheid ... nur ein Sternchen weniger bei den Rezensionen.
Aus dem Autobild-Artikel: "Starkregen, wie wir es in letzter Zeit immer häufiger erleben. Der Scheibenwischer arbeitet auf vollen Touren ..."
Natürlich kommt so etwas vor. Aber was der Artikel nicht wirklich beschreibt, sind die Umstände, die zu Aquaplaning führen und das sind die Wassermenge auf der Straße, die gefahrene Geschwindigkeit und die Profiltiefe. Wassermenge und Profiltiefe kann man nur zur Kenntnis nehmen. Daraus folgern sollte man die eigene gefahrene Geschwindigkeit. Die dort im Fazit genannten 3mm werden genauso überfordert, man muss nur Wassermenge und/oder Geschwindigkeit etwas anheben.
Wenn es so stark regnet, dann gibt es nur eines, langsam machen. Das muss in die Köpfe vor allem rein und nicht Sprüche, dass 2mm oder 2,5mm unverantwortlich sind.
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und auch hier ist jetzt Ende.