Bußgeldbescheid verjährt? Könnte gut sein!

Hallo liebe Motortalkler,

wurde am 26.09. in einer auswärtigen Stadt geblitzt und das Schreiben trägt den 17.11. als Datum, war allerdings an meinen Vater adressiert, da ich mit seinem Auto unterwegs war.
Soweit ich weiß verjährt ein Bussgeldbescheid nach 3 Monaten. Mein vater hat den Bescheid erst gestern aus dem briefkasten geholt weil er nicht zu hause war und mir dann bescheid gesagt.

WEnn er jetzt antwortet und mich als Fahrer angibt dann würde mich ja der Bescheid erst nach dem Verstreichen der 3-Monats-Frist erreichen und er wäre hinfällig.
Oder habe ich da was übersehen?

Danke und Gruß!

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 29. November 2016 um 07:54:01 Uhr:


Oder habe ich da was übersehen?

Ja hast du.

26.9. plus 3 Monate = 26.12. und nicht 26.11.

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Da haste deinen §:
Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO
Und den Link:
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldbescheid-fahrtenbuch/

Das bestreitet ja niemand.

Es kommt auf die Mithilfe des Halters an. Wenn der Halter den Namen des Fahrers statt nach 14 Tagen erst nach 30 Tagen weiter gibt, noch dazu vergisst, die Adresse mit anzugeben, kann man ihm deswegen keinen Vorwurf machen - Nobodys perfect.
Es kommt auch beim zweiten Anhörungsbogen keine Verwaltungsgebühr dazu - erst beim Bußgeldbescheid und bevor der kommt, muss der Fahrer erst ermittelt sein.

Es gibt Mittel und Wege, die Vollzugsverjährung auszureizen, ohne dass man dafür belangt werden kann. Ich kenne da einen sehr gewieften Verkehrsrechtsanwalt, der mir schon einige Tipps gegeben hat, die ich hier im Forum der perfekten, allwissenden und unfehlbaren Autofahrer, die vor jedem Satz ihren Heiligenschein polieren, besser nicht schreibe.

Schon klar.🙂🙂🙂

Ich kenne da einen sehr gewieften Verkehrsrechtsanwalt,.......
Unser Fuhrparkverantwortlicher.........

Nee führt zu nichts mehr.(Ist ja eh schon alles zigmal geschrieben).
Gute Nacht

Danke für die Tipps. Werde ich fürs nächste mal im hinterkoopf behalten.

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Zitat:

@martinb71 schrieb am 29. November 2016 um 20:51:49 Uhr:


Wegen 25 Euronen würde ich nicht nachdenken und zahlen. TE nimm es als Lehrgeld und gut.

Da hast du völlig recht.
Zudem sollte noch erwähnt werden, daß die Anordnung eines Fahrtenbuches alleine schon mit Kosten versehen ist.
Ich meine da werden rund 50€ fällig. Das sind die anfallenden kosten für die Behörde. Die Fahrtenbuchauflage wird wohl in Flensburg eingetragen.
Lohnen tut das wohl nicht bei der aufgerufenen Summe.
Moorteufelchen

wenn es kein punktebewehrter Verstoß ist gibt es auch keine Fahrtenbuchauflage.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. November 2016 um 22:15:33 Uhr:


Hat er doch schon gesagt. Die nächsten 7 Seiten in diesem Thread werden wieder müßige Motor-talk Spekulation sein.

Spätestens auf Seite 3 gehts dann darum ob man im Rhein wieder schwimmen kann.

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