Bußgeld Umweltplakete trotz angebrachter Plakette!

Hallo Zusammen.

Ich habe ein Bußgeld erhalten wegen fehlender Umweltplakette an der Windschutzscheibe.
Die Plakette ist vorschriftsgemäß angebracht. Auf dem Beweisfoto der Bußgeldstelle ist mein Auto mit komplett vereister Windschutzscheibe zu sehen, wodurch man auch die Plakette nicht sehen kann. Habe Widerspruch eingelegt. Was meint Ihr? Wird das eingestellt? Hat das jemand von euch auch schon mal gehabt?

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21 Antworten

Mich würde vielmehr der Gedankengang der Dame oder des Herrn vom Ordnungsamt interessieren.

„OK. Die Scheibe ist vereist und ich kann nicht sehen, ob eine Plakette vorhanden ist oder nicht. Da ich aber keine Plakette sehen kann, ist da auch keine“

Im Zweifel gegen den Beschuldigten. Oder so ähnlich.

Die Ordnungsämter mit ihren (An-)Sichten über Nachweise sind eine Sache für sich.
Ich hatte vor einem KrH geparkt, alle Autos standen dort dicht zusammen. Parkschein gezogen. Da ich wegen der Enge nicht richtig an die Tür kam, habe ich den Parkschein durch die Heckklappe auf die Heckablage gelegt, und zwar so, dass er jedem auffallen müsste, auch von der Seite.
Sonst lag da nichts auf der Ablage. die Heckscheibe war groß und sauber..

Nach ein paar Tagen hatte ich dann auch die Kostenaufforderung im Postkasten. An meinem Auto war kein Hinweis angebracht gewesen, wahrscheinlich war der oder die vom OA wegen der Enge auch nicht an den Scheibenwischer gelangt.

Den Parkschein hatte ich noch, ich hab den fotografiert und das Foto zum OA geschickt. Auf dem Schein ging eindeutig hervor, dass er während des angeblichen Verstosses gültig war.
Das Verfahren wurde eingestellt, und natürlich ohne irgendeine Benachrichtigung an mich, einfach so, ich hab jedenfalls seit ein paar Jahren nichts mehr von dem OA gehört, Anstand ist auch nicht deren Stärke.

Im Schreiben finde ich keine anderen Nummern bezgl Tatbestant.

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Der Vorwurf sollte lauten
TBNR 141621: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.

Also ich sehe die Plakette. Haben die Langeweile? Unglaublich, wer kommt auf die Idee da ein Knöllchen auszustellen!!!

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 16. Februar 2025 um 19:57:33 Uhr:


Also ich sehe die Plakette. Haben die Langeweile? Unglaublich, wer kommt auf die Idee da ein Knöllchen auszustellen!!!

Passiert ganz oft, auch ohne Eis oder Schnee , auch mit Parkschein über EasyPark.

Habe da schon 20 knöllchen bekommen obwohl easypark Aufkleber vorhanden war und richtig gebucht wurde 😉

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