Brauche schnellen Rat zu einem Angebot
Hallo Benz-Gemeinde,
brauche mal eure Hilfe.
Habe mir diesen Wagen
http://suchen.mobile.de/.../details.html?...
gerade angesehen und er macht einen guten Eindruck. Werde nachher mit dem Verkäufer telefonieren und eine Probefahrt vereinbaren.
Was sagt ihr zu diesem Angebot und auf welche Sachen sollte ich achten?
Hoffe auf schnelle Antworten und ich hoffe bald bei euch sein zu dürfen 😁
Gruss
Krebs
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Unverwuestlich
Händler hat eine gesetzliche Garantie für 24 Monate. Er kann sie auf 12 Mon reduzieren, aber das muss schriftlich festgehalten werden......Zitat:
Original geschrieben von krebs306
Kurzer Zwischenstand:War am Freitag da um eine Probefahrt zu machen. Auto von außen angeschaut, machte einen guten Eindruck. Motor angelassen, da er noch vom Verkäufer vom Schnee befreit werden musste, sofort gekommen und schnurrt wie ein Kätzchen. Hinten die Heckklappe geöffnet und siehe da, leichter Rostbefall an der Griffmulde. Scheckheft ist lückenlos geführt (leider nicht komplett bei Mercedes), der Verkäufer hat eine eigene Werkstatt mit dran, in der alle Autos erst gecheckt werden bevor sie zum Verkauf rausgehen. Zum Verkäufer ins Büro und wegen Rostschutzkulanz geschaut, wurde natürlich nicht gemacht. Darufhin hat mich der Händler gefragt wie wir uns da einig werden können und ich sagt frech 500 weniger, er willigte ein. Dann fragte ich nach Garantie und er sagte das diese nicht automatisch gegeben wird, ich sie aber für €350 erwerben könnte. Daruf sagt ich ihm das er das auch noch übernehmen sollte. Das war ihm zu heftig und er meinte das wir so nicht ins Geschäft kommen, worauf ich aufstand, mir meine Jacke anzog und mich freundlich für den Kaffee bedankte, um mich dann zu verabschieden.
So, jetzt erstmal ein paar Tage ins Land gehen lassen und dann mal schauen ob er noch da steht.
Abwarten der verkauft sich nicht von alleine.
Absoluter Blödsinn, ein Händler muss KEINE Garantie geben, sondern eine Gewährleistung, das ist ein riesen Unterschied, desweiteren gilt in diesen Fällen das Umgekehrte Beweisrecht, heißt das der Käufer beweisen muss dass der Mangel schon bei Kauf vorgelegen hat und nicht erst später aufgetreten ist. Desweiteren ist diese auch nicht 24 Monate, sondern nur 12, und jetzt aufgepasst, diese Regel gilt auch bei NEUWAGEN! So gibt zum Beispiel BMW nur eine Gewährleistung auf Neuwagen und keine Garantie. Den genauen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie müsst ihr mal googln, ist mir zu viel hier aufzuschreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Sigumit
Absoluter Blödsinn, ein Händler muss KEINE Garantie geben, sondern eine Gewährleistung, das ist ein riesen Unterschied, desweiteren gilt in diesen Fällen das Umgekehrte Beweisrecht, heißt das der Käufer beweisen muss dass der Mangel schon bei Kauf vorgelegen hat und nicht erst später aufgetreten ist. Desweiteren ist diese auch nicht 24 Monate, sondern nur 12, und jetzt aufgepasst, diese Regel gilt auch bei NEUWAGEN! So gibt zum Beispiel BMW nur eine Gewährleistung auf Neuwagen und keine Garantie. Den genauen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie müsst ihr mal googln, ist mir zu viel hier aufzuschreiben.
Hi Sigumit. Wikipedia, google, jura light u.ä. sind ganz nett, aber: es ging dem Gesetzgeber in der letzten Reform darum die Position des KÄUFERS zu stärken, mithin genau die angesprochene Beweislastumkehr zu negieren. Dies, da es m.E. für den Käufer gewöhnlich unmöglich war das Vorliegen eines Mangels schon zum Zeitpunkt des rechtsgültigen Erwerbs zu beweisen. Die vielschichtigen Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie sind mir weitgehend bekannt. Ebenfalls, dass Garantie nicht gleich Garantie ist. Im täglichen Leben verwischt sich die Realität häufig mit den gesetzlichen Regelungen. Auch der VAG-Konzern hat sich weitgehend von Garantien verabschiedet. In Brüssel wird der Käuferschutz gerade umfangreich diskutiert, auch um den freien Handel und Warenverkehr im Binnenmarkt im Hinblick auf den Verbraucherschutz und Produkthaftung zu vereinheitlichen.
Bevor Du mir "absoluten Blödsinn" attestierst, setz Dich gefälligst in die Bibliothek des nächstgelegenen juristischen Seminars und arbeite Dich durch mindestens 24 Meter Literatur und Rechtsprechung. Dann kannst eine Diskussion mit mir anfangen. 😎
Kraftstoffverbr. innerorts:
ca. 17,4 l/100km
na dann viel glück!!!!!!!1🙂
Zitat:
Original geschrieben von Unverwuestlich
Hi Sigumit. Wikipedia, google, jura light u.ä. sind ganz nett, aber: es ging dem Gesetzgeber in der letzten Reform darum die Position des KÄUFERS zu stärken, mithin genau die angesprochene Beweislastumkehr zu negieren. Dies, da es m.E. für den Käufer gewöhnlich unmöglich war das Vorliegen eines Mangels schon zum Zeitpunkt des rechtsgültigen Erwerbs zu beweisen. Die vielschichtigen Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie sind mir weitgehend bekannt. Ebenfalls, dass Garantie nicht gleich Garantie ist. Im täglichen Leben verwischt sich die Realität häufig mit den gesetzlichen Regelungen. Auch der VAG-Konzern hat sich weitgehend von Garantien verabschiedet. In Brüssel wird der Käuferschutz gerade umfangreich diskutiert, auch um den freien Handel und Warenverkehr im Binnenmarkt im Hinblick auf den Verbraucherschutz und Produkthaftung zu vereinheitlichen.Zitat:
Original geschrieben von Sigumit
Absoluter Blödsinn, ein Händler muss KEINE Garantie geben, sondern eine Gewährleistung, das ist ein riesen Unterschied, desweiteren gilt in diesen Fällen das Umgekehrte Beweisrecht, heißt das der Käufer beweisen muss dass der Mangel schon bei Kauf vorgelegen hat und nicht erst später aufgetreten ist. Desweiteren ist diese auch nicht 24 Monate, sondern nur 12, und jetzt aufgepasst, diese Regel gilt auch bei NEUWAGEN! So gibt zum Beispiel BMW nur eine Gewährleistung auf Neuwagen und keine Garantie. Den genauen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie müsst ihr mal googln, ist mir zu viel hier aufzuschreiben.Bevor Du mir "absoluten Blödsinn" attestierst, setz Dich gefälligst in die Bibliothek des nächstgelegenen juristischen Seminars und arbeite Dich durch mindestens 24 Meter Literatur und Rechtsprechung. Dann kannst eine Diskussion mit mir anfangen. 😎
Im Hinblick auf meine Selbstständigkeit und meinen daraus resultierenden Verkauf von neuen und gebrauchten Artikeln an Privat und Gewerbe sind mir die aktuellen Richtlinien bekannt.
Auch ist mir bekannt das in Brüssel an diesen Richtlinien ständig gearbeitet wird um Sie so regelmäßig zur allgemeinen Verwirrung zu ändern. Trotzdem gilt immer noch das kein Händler verpflichtet ist eine Garantie zu geben und die gesetzliche Verpflichtung sich nur auf 12 Monate Gewährleistung beläuft.
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Hi
ein händler gibt bei solch ein Fahrzeug eine Gewerleistung.
viele verwechseln das mit eine Garantie.
ein beispiel :nach kurzer zeit ein Motorschaden.was dann?
man geht zu den händler und beschwerrt sich,der händler beruhigt einen und sagt ,ok ich las mal schauen wieso der Motorschaden zustande kam.der hacken dabei ist das der käufer nicht das recht hat das auto iergendwo anders es checken zu lassen.
im 99% aller fälle komt dan ein eigenverschulden raus.
der verkäufer bringt genau dahin das auto,wen er keine eigene werkstat hat,wo er mit den mechaniker unter eine decke steckt.
ist der motor einmal auf ist ein beweis das man nix dafür konnte gleich 0.
und die buben wissen wie sie es anstellen sollen.
in meisten fällen gehts vor gericht weiter,nach 1 jahr hat man das ergebnis 30% trägt der verkäufer der rest der käufer,es sind genau die 30% ,die die gerichtskosten umfassen und was hat man davon?🙂 also stress pur und am ende bezahlt man trotztem den motor alleine🙂
ergo gewerleistung ist echt so gut wie wen man ein auto von Privat kauft ,der einzigste unterschied beim provat bezahlt man für das selbe auto ca 1500.-oder mehr wenniger.
gruß djidjo