brauche mal eure hilfe

hallo, ich bin ganz neu hier und hab da ein problem beim autokauf. wird ein bisschen länger.

also zu den fakten:

ich habe mir bei einem hyundai vertragshändler einen hyundai i20 bj. 2011 mit ca. 60.000 km für 6500 € ausgesucht. ursprünglich sollte er 6900 € kosten, aber ich habe ihn, weil ich die zulassung selbst machen wollte runter gehandelt. soweit so gut. ich habe einen vorvertrag bekommen in dem angekreuzt ist, unfallfrei.

also geld überwiesen und papiere zur anmeldung geholt. bei der zulassungsstelle fehlte dann ein schriftstück in dem von der dekra bestätigt ist das es sich um dieses auto handelt, weil der wagen ein import aus spanien sei. dieses schriftstück hatte ich nicht, also der autohaus angerufen und die haben mir gesagt, sie melden dann das auto an. also wieder zum Autohaus papiere abgeben.

dann wieder zum autohaus um den wagen abzuholen. Zwei wochen später bin ich zu meinem bruder in die werkstatt ( der hatte urlaub) und der sagte mir, dass das auto 2 unfallschäden hat. er ist dann mit mir zum hyundaihändler und hat dort dem werkstattmeister die schäden gezeigt. der ist dann zum chef und es wurde gesagt die nehmen das auto zurück. weil ich aber dringend ein auto brauchte, hab ich mir in diesem autohaus einen anderen hyundai i20 angeguckt und mein bruder hat gleich an ort und stelle das auto auf die bühne genommen und eine probefahrt gemacht. dieser hyundai sollte 5800 € kosten, bj. 2010 mit ca. 80.000 km.

mein bruder hat dann dem werkstattmeister gesagt: es klappert hinterm amaturenbrett und aus einer dichtung unterm auto läuft so grüne flüssigkeit aus ( sorry, bin ne frau ). diese beiden sachen sollen sie bitte in ordnung bringen, dann würde ich das auto nehmen. ich fragte dann och wie es mit einer funkfernbedienung sei, weil der andere das auch hatte. es wurde gesagt, die bauen mir die fernbedienung kostenlos ein und nehmen dann den anderen hyundai zurück, über die gefahrenen km soll ich mir keinen kopf machen, sind ja nicht zu viele. diese absprachen wurden nicht schriftlich festgehalten.

also hab ich den ersten hyundai nochmal mit nach hause genommen und darauf gewartet, das der zweite hyundai fertig wird, wollt in den urlaub fahren.

der anruf kam, auto ist fertig. ich also zum autohaus um meinen ausweis für die zulassung abzugeben und der meister erzählte mir: also die dichtung haben wir gemacht und das klappern hinter der amatur geht nicht weg, weil das klappern aus einem modul der servolenkung kommt und da kommt man nicht ran. auf meine frage was das bedeutet sagte man mir, ja das muss dann gewechselt werden. würde um die 1800 € kosten, aber es ist ja noch nicht kaputt und sie als autohaus machen es nicht.
ich also wieder meinen bruder angerufen und der hat dann mit dem meister gesprochen und verlangt das man das modul austauscht. der meister meinete, ist ja noch nicht kaputt und wann es kaputt geht steht in den sternen. mein bruder hat dann gesagt unter diesen umständen wollen wir das auto nicht, und ich war natürlich ganz seiner meinung.

also am nächsten tag noch mal mit der verkäufer telefoniert und der meinte: ich soll mich mal nicht so haben, ist halt ein gebrauchtwagen. ich sagt dann unter diesen umständen geben ich den ersten ( mit den unfallschäden) zurück und möchte mein geld wieder haben. ( ich habe einen ankaufvertrag unterschrieben vom autohaus) .

nun habe ich mir, weil ich dringend ein auto brauche geld von meinem vater geliehen und einen corsa gekauft.

den hyundai habe ich, wie mit dem verkäufer des autohauses abgesprochen, stillgelegt und das auto beim autohaus abgestellt. gestern habe ich mit dem chef des autohauses telefoniert und er sagt das er kulanter weise den ersten hyundai wieder zurück nimmt , mir aber nur 6150 € auszahlt. er will jetzt 200 € für die funkfernbedienung für das auto was nie in meinem besitz war und 150 € nutzungskosten + aufbereitung der fahrzeugs. ich bin mit dem fahrzeug in den 6 wochen ca. 700 km gefahren. er habe sich das auto mal angeguckt und die unfallschäden sind nicht relevant, die darf ein gebrauchtwagen haben und es wurde ja auch gespachtelt und überlackiert. lt. meines bruders und dem kollegen bei der dekra der sich das auto angeguckt hat, schäden von 3500 € wenn das fachmännig gemacht wird.

so nun ihr (falls ihr netterweise bis zum ende gelesen habt). leider brauch ich das geld wieder. mein bruder meinte ich soll das auto dort wieder abholen und es zu meinem vater aufs grundstück stellen. er lässt dann ein gutachten von der dekra machen und wir verklagen den Händler wegen betrug. aber das hilft mir ja nicht weiter. bis das durch ist können ein paar monate vergehen und die anwaltskosten muss ich ja auch erstmal legen.

hoffe hier hat

jemand einen rat für mich, soll ich mich darauf einlassen das ich die fernbedienung für das auto zahle???? der händler wird die ja bestimt mit raufschlagen bei dem preis für´s auto beim nächsten käufer.

Danke schonmal und liebe grüsse

13 Antworten

Die Funkfernbedienung wie auch die Aufbereitung waren für dich sinnlos, da du wirksam vom Vertrag zurück getreten bist.
Für gefahrene 700 km kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung velangen, grob 0,5 % des Kaufpreises je 1.000 km. Gäbe in deinem Falle rund 23,- €.
Dass Gebrauchtwagen Unfallschäden haben dürfen, stimmt. Allerdings dürfen die nicht beim Verkauf verschwiegen werden.
Fordere den Händler unter Fristsetzung von einer Woche zur Erstattung des Kaufpreises abzgl. der Nutzungsentschädigung auf und weise freundlich darauf hin, dass ein Anwalt gerne bereit ist, die Klage gegen das Autohaus zu übernehmen. Würde rund 3.000,- € Kosten verursachen.
Es reicht ein kurzes Schreiben
...
fordere ich Sie auf, den Kaufpreis von 6.500,- € abzgl. der Nutzungsentschädigung für die von mir gefahrenen 700 km in Höhe von 23,- € bis zum 10.11.2015 auf mein Konto zu erstatten und weise vorsorglich darauf hin, dass ich nach Fristablauf ohne weitere Mahnung Zahlungsklage gegen Sie erheben werde. Es entstehen dann rund 3.000,- € Verfahrenskosten, die letztlich zu Ihren Lasten gehen.
Ausweislich meines Kaufvertrages sollte das Fahrzeug unfallfrei sein, tatsächlich wurden mir jedoch zwei Unfälle verschwiegen.
Freundliche Grüße
ein ehemaliger Käufer

darf man fragen, wie du auf 3000 EUR Verfahrenskosten kommst?

Danke für die schnelle antwort, der händler will mir ja am freitag 6150 € geben, aber halt mit anzug für die fernbedienung und die aufbereitung. papiere vom auto hab ich noch. geht natürlich bei dem beschiss von dem nur papiere gegen bares.

aber was mach ich mit den kosten von 200 € für die fernbedienung, bin eigendlich nicht bereit diese zu tragen. aber wenn ich mich nicht darauf einlasse, nimmt der das auto nicht zurück. dann steh ich hier mit 2 autos und zu dem preis den ich bezahlt habe werde ich den ja nicht wieder los. weil ich verschweige die unfallschäden nicht.

soll ich das geld erstmal nehmen mir aber eine rechnung für die fernbedienung geben lassen und ihn dann wegen betrug anzeigen? hab ja von der fernbedienung gar nichts und er hat nichts unterschriebens für mich.

3.346,43 € wären es genau genommen als Prozessrisiko, wenn ein Anwalt außergerichtlich tätig wird, die Sache dann vor Gericht geht, jeder einen Anwalt hat und die Sache in erster Intanz durch Urteil beendet wird. Ohne Rechtsschutzversicherung .... naja, wenn man im Recht ist, muss man eben auch mal in Vorkasse gehen.

Das mit der Fernbedienung hast du bestellt und solltest du auch zahlen...
Wenn ich X Bestelle aber Z doch nicht haben will oder kann...habe ich es nachwievor bestellt...

Außergerichtlich muss er ja nicht mehr, das Schreiben hatte ich ja schon fertig gemacht. Und beim Gegner kannst du die MwSt. von der Anwaltsrechnung abziehen.
Die 200 würd ich auch nicht akzeptieren, ist doch sein Auto (der 2. I20), bei dem er den Mangel entgegen der Zusagen nicht beseitigt hat, deshalb platzte der Kauf. Und was hast du von der Aufbereitung? Nichts.
Kannst natürlich 6.150,- € annehmen, dir aber die Geltendmachung des Rests vorbehalten. Und dann einklagen - reduziert die Kosten und du kannst dir schon ein anderes Auto kaufen. Nimm diesmal aber deinen Bruder gleich mit.

Zitat:

@rambonaut schrieb am 28. Oktober 2015 um 19:14:52 Uhr:


Das mit der Fernbedienung hast du bestellt und solltest du auch zahlen...
Wenn ich X Bestelle aber Z doch nicht haben will oder kann...habe ich es nachwievor bestellt...

Warum? Das Auto, welches gekauft werden sollte und bei dem die FB eingebaut wurde, hatte einen Mangel, der behoben werden sollte, aber nicht behoben wurde. Deshalb platzte der Kaufvertrag. Gibt also keinen Grund, den Einbau der FB zu bezahlen.

Du kaufst ein Auto....du willst das Firma X ein Radio einbaut.....über Nacht brennt das Auto ab...
Auch wenn das Auto nicht mehr da ist, hat das Radio Geld gekostet und der Mechaniker auch

So sehe ich das,aber man kann es trotzdem probieren ob er die 200 rausrückt...

Das 2. Auto, in das die FB eingebaut wurde, war ja noch nicht gekauft worden, wegen des Klapperns aus der Lenkung. Also keine Grundlage, da 200,- € von der TE zu verlangen, wenn der Händler in - zu diesem Zeitpunkt noch - sein Auto was einbaut. Auch kann der Händler durch die eingebaute FB wohl einen etwas höheren Kaufpreis erzielen, wenn jemand das Auto kauft. Schaden im eigentlichen Sinne hat der Händler daher nicht und falls doch, dann hat er den selbst zu vertreten (Auto mit klappernder Lenkung ... ähm, fällt einem eigentlich nichts zu ein).

wie ist die Rechtslage ?

Zitat:

@rambonaut schrieb am 29. Oktober 2015 um 00:16:54 Uhr:


wie ist die Rechtslage ?

Unklar, weil keiner alle Details und Absprachen kennt.

Ich denke die beste Lösung wäre ein Vergleich, zB dass du die FB bezahlst und die 23€, ansonsten aber ncihts.

nimm das Geld und sei froh, dass Du so gut aus der Sache rauskommst.

Deine Antwort