Brauche Hilfe....Zollgebühren!!!
Hi,
ich möchte mir ein Auto in Los Angeles kaufen und es nach deutschland importieren, jedoch weiß ich nicht, ob es sich lohnt, weil ich nicht weiß wie hoch die Zollgebühren sind. Außerdem hab ich mir überlegt, ob vielleicht der Cousin meiner Fraum, der in Los Angeles lebt, das Auto kauft und es als Geschenk nach Deutschland schickt. Ich weiß noch nicht was für ein Auto, aber der Preis sollte bei 18.000,00 USD - 25.000,00 USD liegen. Kann mir jemand weiterhelfen...muss man dann trotzdem Zollgebühren zahlen obwohl es als Geschenk verschifft wird und wie hoch werden die Zollgebühren sein, wenn man sie zahlen muss? Danke im voraus!!!
40 Antworten
@ buckdanny99:
und gebrauchte autos, z.B. ein audi aus usa...wie hoch sind dann in rotterdam die zollgebühren...kenne sie sich da aus?
@ Autofreak89
Ja aber der Cousin kann doch auch Geld vorher überweisen 😉
Bzgl. der Zollsätze in Rotterdam:
Die EU ist eine Zollunion, deshalb haben alle Mitgliedsstaaten einheitliche Außenzölle.
@ buckdanny99
Ja für normale Arbeitnehmer geht das. Das nennt sich aber Übersiedlungsgut (Artikel 2 ff. ZollbefreiungsVO). Aber das ist hier ja nicht der Fall. Man will ja nicht zum bescheißen anregen. Würde ich dir auch nicht raten Autofreak89!
Wir sollten bei dem Sachverhalt bleiben, der vorliegt!
Das mit den Oldtimern gilt auch in Deutschland, in ganz bestimmten Ausnahmefällen wie z.B. der Oldtimer von Ford "Henry´s Lady" 😉
Codenummer ist meines Wissens nach:
9705 0000 90 3
Diese sind dann in Deutschland zollfrei ...
Zitat:
Original geschrieben von urug
Das mit den Oldtimern gilt auch in Deutschland, in ganz bestimmten Ausnahmefällen wie z.B. der Oldtimer von Ford "Henry´s Lady" 😉
Codenummer ist meines Wissens nach:
9705 0000 90 3
Diese sind dann in Deutschland zollfrei ...
und wie ists dann mit einem "normalen" ami der mindestens 30 jahre alt ist? andere interessieren mich nämlich eh nicht...
@ DirtTRack
Müsste als gebrauchtes Fahrzeug eingereiht werden, also Zollsatz und EUSt ....
Pos. 9705, gilt auch nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn das Auto z.B. einen geschichtlichen Hintergrund hatte ....
s. dazu auch ErlKN Pos. 8703 (GE) RZ 23.0 bis 37.0
Auszug davon:
Zitat:
In seinem Urteil vom 3. Dezember 1998 (C-259/97) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur dahin auszulegen ist, dass ein historischer oder völkerkundlicher Wert bei Kraftfahrzeugen vermutet wird, die sich im Originalzustand - ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells, des Steuersystems oder Bremssystems des Motors usw. befinden, 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind jedoch nicht von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, wenn die zuständige Behörde nachweist, dass sie keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren. ... Darüber hinaus müssen die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickelten Kriterien in Bezug auf die Eigenschaften erfüllt sein, die für die Aufnahme eines Kraftfahrzeugs in eine Sammlung erforderlich sind. Danach muss das Fahrzeug Gegenstand des Spezialhandels sein, es darf normalerweise nicht gemäß dem ursprünglichen Verwendungszweck genutzt werden und es muss verhältnismäßig selten sowie von hohem Wert sein.
oh mann, bevor ich mich mit diesem geseiere auseinandersetze, zahle ich lieber zoll und steuern....wahrscheinlich ist das auch sinn und absicht dieses juristenkauderwelsches...
Ich zahl dem deutschen Staat keine viel zu hohen Zollabgaben und Steuern. Ich hol mein Auto über Rotterdam (ist zum Glück schon über 30 Jahre alt) und zahl den Holländern dann eben insgesamt 6% (Zoll und Steuer).
Es lebe der freie Güterverkehr innerhalb der EU.
Wenn der deutsche Staat zu blöd ist sich an die Richtlinien zu halten, bekommen die Holländer eben das Geld.
Zitat:
Wenn der deutsche Staat zu blöd ist sich an die Richtlinien zu halten, bekommen die Holländer eben das Geld.
tun sie nicht ... die Einnahmen des Zoll gehen (abzüglich einer kleinen Verwaltungsgebühr) direkt in die EU-Kasse
ich raffs immer noch nicht.....ist das also fakt dass ich für einen x-beliebigen ami über rotterdam nur 6% gesamt zahle (statt 10% +19%)? oder muss das ding von historischer bedeutung sein (was weiss ich...neil armstrong hat sich ins handschuhfach übergeben)...
Zitat:
Original geschrieben von DirtTRack
ich raffs immer noch nicht.....ist das also fakt dass ich für einen x-beliebigen ami über rotterdam nur 6% gesamt zahle (statt 10% +19%)? oder muss das ding von historischer bedeutung sein (was weiss ich...neil armstrong hat sich ins handschuhfach übergeben)...
Hallo
nochmal zum mitschreiben.
Fahrzeuge ab 30 Jahre mit oder ohne historischer Bedeutung gehen in Holland als Sammlungsstücke durch, die Warennummer ist 9705 0000 00 3.
das heisst Zollfrei und ermässigter Mehrwertateuersatz, zur Zeit in Holland wohl 6%
den Holländer ist dieses schon erwähnte Urteil des EUGH wohl schnuppe.
@ urug:
das ist kein beschiss...klar, könnte der cousin den gesamten betrag bezahlen, aber wieso sollte man das, wenn man doch auf eine legale art und weise versucht etwas zu verschenken. dann muss man schließlich paar tausend euro weniger zahlen und ich denke das wäre dem cousin auch ganz recht!!!ich bin mir sicher, wenn irgendein hohes tier sowas tun würde, dann würde das sicherlich auch durchgehen!!!
jo dann ist den Holländern dieses Urteil vom EUGH wohl vollkommen latte ....
Also in Deutschland (eigentlich müsste dies auch in der ganzen EU gelten) gilt das, was ich geschrieben habe ....
@ Autofreak89
War auch nicht so gemeint, sorry ...
Ich würde dann den Oldtimer über Rotterdam halt einführen, wenn es dort wirklich mit den ermäßigten Einfuhrabgaben in den freien Verkehr übergeführt werden kann ...
@ flix27
Der deutsche Staat hält sich an das Urteil des EUGHs (=Richterrecht). Dies ist keine Richtlinie ...
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
HalloZitat:
Original geschrieben von DirtTRack
ich raffs immer noch nicht.....ist das also fakt dass ich für einen x-beliebigen ami über rotterdam nur 6% gesamt zahle (statt 10% +19%)? oder muss das ding von historischer bedeutung sein (was weiss ich...neil armstrong hat sich ins handschuhfach übergeben)...nochmal zum mitschreiben.
Fahrzeuge ab 30 Jahre mit oder ohne historischer Bedeutung gehen in Holland als Sammlungsstücke durch, die Warennummer ist 9705 0000 00 3.
das heisst Zollfrei und ermässigter Mehrwertateuersatz, zur Zeit in Holland wohl 6%
den Holländer ist dieses schon erwähnte Urteil des EUGH wohl schnuppe.
D.h. = 0% Zollsatz (anstatt 10% in BRD) + 6% MwSt. Holland (statt 19% bei uns)
korrekt?
Kann mir jemand helfen bitte:
Soll ich über 40-jährigen Ami-Oldtimer den ich in der Schweiz kaufen will, erstmal nach Holland fahren, um ihn zu verzollen?? Am besten mit deutschem Kurzzeitkennzeichen druf ??!!
Der schweizer Verkäufer fährt iihn mir auch ganz unauffällig mit seinem praktischem CH-Wechselkennzeichen über die Grenze nach BRD.
Weil als Rechnungsbeispiel
Preis Fahrzeug CH:
Hier die Rechnung:
Import über NL:
Preis Kfz: EUR 10.000
Zoll NL: EUR 600
Mwst NL EUR - 0 -
ges. EUR 10.600,-
Import direkt nach BRD:
Preis Kfz: EUR 10.000
Zoll BRD: EUR 1.000
Mwst NL EUR 2.090
ges. EUR 13.600,-
Macht schlappe 3.000,- Teuro Mehrkosten!!
Funktioniert das mit den Holländern tatsächlich so? Oder muss ich da erstmal ein "Handling-Servicer" für ein paar Tausend Euro engagieren, der mir die Zollformalitäten abnimmt?
Nächste Frage: Wer stellt mir denn dann die "Unbedenklichkeitserklärung" aus??
Muss ich dann mit holländischen Zollpapieren zum deutschen Zoll - und bin vielleicht dann doch dran mit der 19% MwSt?
Wer kennt sich da genau aus??
Danke, Kristian