Brauche Hilfe was kann ich machen ?!
Am 7.1.2009 Sind wir (Frau und Ich) um ca. 15.30 bei dem Händler gewesen um ein Auto anzuschauen, weil es schon dunkel war haben wir mit den Händler gesprochen dass wir eine Anzahlung leisten bis am 8.1.2009 das wir das Auto tagsüber so lange es hell ist anschauen können und eine Probefahrt zumachen.
Wir haben die Anzahlung bezahlt, und im auch gleich dazu gesagt das wen wir das Auto nicht nehmen das wir unsere Anzahlung zurückbekommen das beantwortete er auch mit ja deswegen steht das auch nicht auf den Anzahlungszettel das ist ja klar. Dann sind wir gegangen.
Am nächsten tag waren wir auch zum ausgemachten zeitpunt dort
Meine Frau und Ich guckten uns das Auto an nach dem wir etliche schwerwiegende Mängel entdeckt haben sagten wir im das wir das Auto nicht nehmen weil es zu unsicher ist.
Da sagte er ja ist kein Problem aber das Geld von der Anzahlung bekommen sie nicht mehr zurück.
Ich Sagt was heißt ich bekomme mein Geld von der Anzahlung nicht zurück das war gestern so ausgemacht.
Er sagte ist mir egal
Ich sagte so geht das aber nicht Wir haben einen mündlichen Vertrag das die Anzahlung bei nicht kauf zurück gegeben wird!
So nun meine Frage !
Und zwar ist es rechtens dass er mir das geld nicht zurück gibt ?!
Was kann ich machen das ich mein Geld wieder bekomme ?!
Habe Nichts Unterschrieben das ich das Auto kaufe oder dergleichen habe nur die Anzahlungsbestätigung
Danke im Vorraus für eure hilfe
ach vielleicht ist das auch noch wichtig sollte österreichisches rechtssystem sein ! in Deutschland wirds sicher anders ( auch besser ) sein glaub ich
10 Antworten
nicht boese sein, aber rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden...
grade dadurch, dass es sich auch noch um oesterreichisches recht handelt, wuerde ich eine erstberatung bei einem anwalt vorschlagen.
evtl gibt es ja auch einschlägige juristenforen in AT, die sogar kostenlos einen ersten tipp geben koennen und duerfen.
die chance, dass das auto innerhalb von 24h verkauft ist, wäre eh gering gewesen.
war da eine anzahlung noetig? und um welchen betrag (gesamtsumme und anzahlung) reden wir eigentlich?
mfg
Harry
Moin Moin!
TE. Deine Anzahlung,wäre auch in Deutschland in den Wind geschossen.
Mit einer Anzahlung erklärt sich der Käufer bereit die Ware zu übernehmen.
Überlegt sich der Käufer das anders,darf der Verkäufer die Anzahlung
einbehalten.(Im Prinzip)
Die Anzahlung von Dir bedeutet für den Verkäufer ,
das er die Ware bis zum Termin xy(schriftliche Vereinbarung/Abholtermin)
für Dich bereithalten muß !
In diesem Fall vermute ich allerdigs,das der Verkäufer auf Deine Unwissenheit
spekuliert hat.
Eine Anzahlung leisten ist normal,aber nur wenn Du (TE.)
dir 100% sicher bist,das Du die Ware abnimmst = bezahlst !
Und nun noch ein wichtiger Gesichtspunkt,der Verkaufer der eine Anzahlung erhält,muß
Dir eine Quittung ausstellen uber die Summe und die angezahlte Ware.
(z.B.Auto ,mit Fahrgestellnr.=Fin.)
Eine Anzahlung ist also eine Reservierung , bzw. eine Absichtserklärung
zum kauf der Ware,gegenüber dem Verkäufer.
MfG.alrock01
Guten Morgen,
der Auffassung von alrock01 schließe ich mich an.
Warum überhaupt diese Anzahlung, wenn ich fragen darf? Hattet ihr Panik, dass das Auto einen halben Tag später nicht mehr vakant ist?
Gruß
traumzauber
Hab mich bei meiner Rechtschutz Versicherung und beim Konsumentenschutz schlau gemacht.
Der Verkäufer hat nicht das Recht die volle Anzahlung zu behalten er kann eine Aufwandendschädigung von der Anzahlung abziehen aber auch nur dann wen es auf der Anzahlungsbestätigung oder den A.G.B steht. (mündlich geht auch aber ist so eine Sache was dann nur gerichtlich geklärt werden kann wegen Aussage gegen Aussage).
Kurz gesagt aus jeden Vertrag (Vereinbarung) kann man zurücktreten Aufwandentschädigung kann verlangt werden
So aber zurück zu meinen fall
war heute beim Händler und hab im die Rechtslage gesagt, seine Antwort war nur das ist mir egal wen sie es nicht nehmen bekommen sie die Anzahlung auch nicht zurück wen sie wollen können wir das gerne vor Gericht ausfechten.
nach kurzer Überlegung sagte ich im ok ich nehme es (bevor ich dann lange Vorgericht herum streite steck ich halt noch ein paar Euro rein fertig)
Er setzte den Vertrag auf und gab im mir zum lesen.
aber bevor ich unterzeichne gehen wir zum Auto das ich die fahrgestellnr. und die Motornr. vergleichen kann ob die mit den Kaufvertrag und den Typenschein übereinstimmt.
So ich guckte Fahrgestellnr. richtig !
dann suchte ich unter den öl verschmierten Motor die Motornr. Stimmt nicht überein sagte ich im !? er guckte nach und würde auf einmal Knallrot und verstummte darauf hin sagte ich im so kaufe ich das Auto sicher nicht, und jetzt will ich meine Anzahlung zurück sonst ruf ich die Polizei und das können wir dann gerne vor Gericht klären.
So schnell konnte ich nicht mal gucken gab er mir meine Anzahlung zurück plus 50€ als Entschuldigung sagt er.
Das wars Ende
Moin Moin !
Sehr geehrter TE. ?!
Wenn wir Dir deinen Ausführungen glauben sollen,müßten wir alle im Wald wohnen.
Mit welchen Papieren,hast Du die Motornummer verglichen ?
Von einem Vertrag zurüchtreten,kann jeder Vertragspartner,
die Folgen trägt der, der den Vertrag gebrochen hat.
In diesem Fall hast Du scheinbar,mit deiner Anzahlung einen Vertrag
abgeschlossen.
Wie würdest Du TE. denken,wenn Du TE. ,der Verkäufer des Fahrzeugs bist ?
MfG.alrock01
hallo !
1)
Fahrgestellen. und Motornr. steht wie oben schon geschrieben im Typenschein (Vieleicht heist das in Deutschland anderes ich umschreibe es mal das es auch alle verstehen was gemeint ist! die Autopapiere).
2)
Das Auto hat 3000€ gekostet
3)
Anzahlung hab ich 1000€ gegeben
100 ggf 150 wären angemessen gewesen , fuer 24 stunden UNsicherheit.
es ist passiert, und lt. oben ja eh geregelt.
aber wie kann man 1/3 des preises anzahlen? *kopfschuettel*
Harry
Moin Moin !
Sehr geehrter TE.,ich habe Dich auch vorher schon verstanden.
Wenn Du TE.mir(uns) erklärst,"Der Händler hat einen roten Kopf bekommen usw.,
dann stelle ich mir nur eine Frage,wer hat wirklich den roten Kopf bekommen ?
Das schöne an MT. ist auch,das die Händler von den Usern
weitergebildet werden !?
Wer lesen und schweigen kann,ist klar im Vorteil.
Hiermit habe ich meinen kleinen Vorteil verspielt.🙁
MfG.alrock01
PS. Ich hätte Dir TE. (würdest Du mein Kunde sein)
800€ von deiner Anzahlung zurückgegeben,wenn Du
in einer netten Art und Weise bei mir auftreten würdest.
Bei einer glaubhaften menschlichen Begründung gebe ich,
auch die volle Anzahlung zurück.
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
PS. Ich hätte Dir TE. (würdest Du mein Kunde sein)
800€ von deiner Anzahlung zurückgegeben,wenn Du
in einer netten Art und Weise bei mir auftreten würdest.
Ex-Kunde meinst Du...
Unabhängig von der rechtlichen Würdigung würde ich bei einem Händler, bei dem ein Geschäft von Anfang an schon so schief geht, keinen Hosenknopf mehr kaufen.
Schon gar nicht in wirtschaftlich schlechten Zeiten, wo Autos rumstehen wie verschimmeltes Weißbrot...
Schöne Grüße
Hafi
Moin Moin!
@ Hafi,die guten Angebote stehen eben nicht wie verschimmeltes Brot rum.
Für viele Menschen ist es sehr schwer,ein Angebot im Internet
(in Bezug auf Fahrzeuge,z.B.der Schreibweise)
zu selektieren.
Ich habe in Bezug auf den TE. nur meinen Eindruck,aus dem von mir
gelesenem,und meiner Erfahrung kommentiert
Ohne Kritik an Dir,glaube mir Bitte,ich sitze/stehe in allen Bereichen
rund ums Auto an der Front!
Ich bin Dumm 😁 !
MfG.alrock01