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Brandschaden - wer zahlt?

Themenstarteram 27. Juni 2006 um 9:21

Hallo, ich bin neu im Forum und habe auch gleich eine Frage:

Mein Wohnmobil wurde durch die Hitzeentwicklung eines vor meinem Wohnmobil geparkten, abbrennenden Wohnwagen stark beschädigt.

Nun denke ich, dass die Haftpflichtversicherung des Wohnwagens für die Schadensregulierung haftet, auch wenn die Brandursache durch Brandstiftung (Täter sind mittlerweile bekannt) gesetzt wurde.

Die Versicherung wollte zwar ein Gutachten über den Schaden, hat sich aber bislang nicht schriftlich zur Schadensregulierung geäußert. Die Reparatur wird diese Woche wohl erledit sein, und die Werkstatt will Geld sehen, was soll ich machen?

Gruß Günter

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2006 um 20:55

Unsinnig ist ohne Gutachten (sprich ohne Beweissicherung) dazustehen, wenn das Fahrzeug bereits repariert ist. Am besten ist, wenn man dann noch nicht mal Fotos des beschädigten Fahrzeuges gemacht hat.

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am 27. Juni 2006 um 23:49

Re: Brandschaden - wer zahlt?

 

Zitat:

Original geschrieben von Toddy01

Die Versicherung wollte zwar ein Gutachten über den Schaden, hat sich aber bislang nicht schriftlich zur Schadensregulierung geäußert. Die Reparatur wird diese Woche wohl erledit sein, und die Werkstatt will Geld sehen, was soll ich machen?

Auf jeden Fall den Schaden vorsorglich der eigenen Kaskoversicherung melden -sofern vorhanden.

Ein Gutachten scheint ja bereits erstellt zu sein (so interpretiere ich jedenfalls die obige Aussage), sodaß die Diskussion um die Einschaltung eines Gutachters schon deswegen überflüssig ist.

Im Übrigen schätze ich die Chancen, den Schaden von der Haftpflichtversicherung des Wohnwagens ersetzt zu bekommen, eher schlecht ein, da die Anspruchsgrundlage fehlt:

- eine Haftung aus VERSCHULDEN des Halters oder Eigentümers des Wohnwagens scheidet bei Brandstiftung wohl zweifellos aus.

- Der Brandstifter selbst dürfte wohl kaum zum mitversicherten Prsonenkreis zählen; also zahlt die Haftpflciht auch nicht "für diesen". Außerdem wäre wohl der Ausschlußtatbestand Vorsatz erfüllt.

- Bliebe also allenfalls noch eine Haftung aus der Betriebsgefahr. Allerdings zählt das vorsätzliche Inbrandsetzen eines Fahrzeugs oder Wohnwagens nicht zu einer typischerweise von diesem Fahrzeug ausgehenden Gefahr, sodaß m.E. auch eine Haftung aus der Betriebsgefahr (die bei einem Wohnwagen mangels Motor wohl sowieso eher selten zu tragen kommt) ausscheidet.

Es handelt sich also leider nicht -wie in anderen posts hier behauptet- um eine klare Sache für die Haftpflichtversicherung. Anwaltliche Hilfe kann demnach nicht schaden -sofern Rechtschutz besteht.

Der Brandstifter kann natürlich in Anspruch genommen werden, wobei sich dort aber die Frage stellt, ob der überhaupt zahlen KANN.

Themenstarteram 28. Juni 2006 um 8:44

Vielen Dank an alle, die versucht haben, mir bei meinem Problem zu helfen. Ich habe heute meine Regulierungsanforderung an meine Versicherung (Teilkasko) gemailt und ca. 1 Std später die Kostenübernahmeerklärung erhalten. Super Versicherung! Stellt sich nur noch die Frage mit den Gutachtergebühren und dem Eigenanteil der Teilkasko. Das Gutachten wurde von der gegnerischen Versicherung (per Telefon) verlangt, und von mir dann auch in Auftrag gegeben - Ich ging ja von einem Haftpflichtschaden und nicht von einem Teilkaskoschaden aus.

Gruß

Günter

am 28. Juni 2006 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Toddy01

Stellt sich nur noch die Frage mit den Gutachtergebühren und dem Eigenanteil der Teilkasko. Das Gutachten wurde von der gegnerischen Versicherung (per Telefon) verlangt, und von mir dann auch in Auftrag gegeben - Ich ging ja von einem Haftpflichtschaden und nicht von einem Teilkaskoschaden aus.

Das Gutachten inkl. Rechnung solltest Du ebenfalls Deiner Kaskoversicherung einreichen. Evt. übernehmen die auch die Gutachterkosten, obwohl das GA nicht von ihnen in Auftrag gegeben wurde. Wenn nicht, auf jeden Fall die SV-Kosten und die SB -sowieso- bei der gegnerischen Haftpflicht mal geltend machen und die Reaktion abwarten. Möglicherweise erkennen die (aus welchen Gründen auch immer) ja doch eine Haftung an.

Sollte sich jedoch der Sacherhalt, wie in meinem letzten post geschildert, bestätigen, mußt Du -ggf mit anwaltlicher Hilfe- versuchen, diese Kosten vom Verursacher direkt zu bekommen.

Good luck!

am 11. Oktober 2011 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Der Geschädigte ist stets beweispflichtig.

Eine Reparaturrechnung reicht für den Bewies nicht aus.

Es sei denn, der Schadensverursacher oder sein Vertreter (=Versicherung) erkennt den Schaden auch der Höhe nach an.

Hallo, mein Auto ist vor 5 Jahren während der Fahrt abgebrannt ( Motorbrand ) und die versicherung zahlt bis heute nicht, da ich denen Beweisen soll wie es zu diesem Brand gekommen ist. Habe bis Heuteüber 15 000€ an Gutachten ausgegebn udn 3 verschiedene Sachverständige können die Brandursache nicht feststellen. versicherung zahlt nicht . Wer kann mir da Helfen bitte meien Email lautet celal.bayar@hotmail.de Die haben eine Anzeige wegen Brandstiftung gemacht um nicht zahlen zu müssen. Der ertse Sachverständige ( von der Versicherung beauftragt ) meinete " Schadenursache nicht feststellabr...daher kommt nur Brandstiftung in Frage. Der zweite Sachverständige hat eien Kutzschluß festgestellt. Das gericht hat dann einen 3 Sachverständigen beauftragt---Ergebnis....Brandursache ist nicht fetsstellbar...aber nichts von Brandstiftung...Was kann ich tun... Habe ich evt. den falschen Rechtsanwalt ? gruß

am 23. Mai 2017 um 12:44

ich ware auch noch auf das gutachen des gutachters der vers. und hier wurde auch gesagt tk muss einspringen auch wenn ich der meinung bin erstmal die haftpflicht des brennenden fahrzeuges was bei mir schaden gemacht hat.

allerdings bin ich gespannt wielange sich der gutachter der vers. nun zeit lässt.

ich wieß das thema ist sehr alt aber es passe gerade zu meinem fall.

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