Bräuchte mal Hilfe Parkhausproblem!

Hey ihr,

bin ganz neu hier und hab schon ein Anliegen,
bin gestern in einem öffentlichen Parkhaus aus unbekannten Gründen ins rutschen gekommen, konnte net mehr richtig bremsen und lenken, Schockzustand, hatte meine zwei kleinen Mädls im Auto.
Bin also gegen mit der Front gegen den Borstein und Geländer an der Abfahrt gefahren, hab dann geschaut ob ich weiterfahren kann, war nur die Stoßstange links ab und der Scheinwerfer angeknackst, hab dann am Geländer und Bordstein geschaut ob ich Schaden gemacht habe, aber da war nichts. Bin dann erstmal heim gefahren um alles sacken zulassen und es meinem Mann zu beichten.

Nun meine Frage, ich muss es ja dem Parkhausbetreiber melden, was ich heute auch noch mache, muss ich dabei was beachten? Kann das für mich Folgen haben, bin noch in der Probezeit?

Bitte um schnelle Antwort, danke schonmal!

lg Maja

Beste Antwort im Thema

Um eine Wiederholung einer solchen Situation zu vermeiden, solltest du dich dann auch noch mit der Frage beschäftigen, warum du ins Rutschen gekommen bist. Das ist nämlich recht unüblich in einem Parkhaus.

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Vermutlich touchierte fleckisimba während eines kontrollierten Drifts die kurveninnere Einfassung der Parkhausabfahrt.

Also evtl. nochmal sofort hin ins Parkhaus, gucken, ggf. Photos machen und mit dem Betreiber sprechen.

Was ich mir bei den momentanen Wetterverhältnissen auch noch vorstellen könnte, wäre Eis, wenn es sich um ein offenes Parkhaus handeln sollte. Aber auch da hätte der Betreiber eigentlich die Pflicht, etwas dagegen zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Dann sähe es auch im Falle eines Schadens am Parkhaus bzw. dem in jedem Fall entstandenen Schaden am Auto auch eventuell anders aus in Sachen Haftung. Eventuell.

Ja. Allerdings ist das jetzt schwer zu beweisen. Da hätte der Parkhausbertreiber direkt nach dem Anprall informiert werden müssen.

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Ölspur war nicht dort, es ist ein teiloffenes Parkhaus, Glätte kommt also in Frage, aber das ist ja immer so ein Problem mit dem Nachweisen, das es glatt war.

Dürfen wir das Auto eigentlich reparieren oder müssen wir abwarten ob was kommt?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Dann sähe es auch im Falle eines Schadens am Parkhaus bzw. dem in jedem Fall entstandenen Schaden am Auto auch eventuell anders aus in Sachen Haftung. Eventuell.
Ja. Allerdings ist das jetzt schwer zu beweisen. Da hätte der Parkhausbertreiber direkt nach dem Anprall informiert werden müssen.

Das ist natürlich auch wieder wahr.

Zitat:

Original geschrieben von fleckisimba


Dürfen wir das Auto eigentlich reparieren oder müssen wir abwarten ob was kommt?

Macht ein paar Fotos von dem Schaden und laßt das Fahrzeug anschließend reparieren. Für eine Haftbarmachung des Parkhausbetreiber ist es jetzt sowieso zu spät.

Bei einem Schock hättest du eher den Rettungswagen rufen sollen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Bei einem Schock hättest du eher den Rettungswagen rufen sollen.

Der Begriff "Schock" wird manchmal aus Unwissenheit umgangssprachlich unkorrekt angewendet. Im engeren, medizinischen Sinne hat der lebensbedrohliche Schock eine organische Grunderkrankung bzw. Verletzung als Ursache, z.B. Blutverlust:

http://www.notmed.info/msyschoc.html

Der wohl auch hier vorliegende "Schock" nennt sich "akute Belastungsreaktion" und ist nicht vital bedrohlich:

http://www.aok.de/bundesweit/91267.php?id=2611

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Der Begriff "Schock" wird manchmal aus Unwissenheit umgangssprachlich unkorrekt angewendet.

Es wird sovieles aus Unwissenheit gemacht. 😮

@fire-fighter

Du hast das Thema schon richtig umschrieben. Die meisten Bezahlparkhäuser sind Videoüberwacht. Wie in diesem Fall wäre eine kleine Schramme auch eine Sachbeschädigung. Wird diese nicht gemeldet handelt es sich um Fahrerflucht.

Die 24 Stunden gilt NUR für Parkrempler und für NIX anderes.
Wenn an dem Parkhaus kein Sachschaden in Höhe von 50€ aufgetreten ist, dann kein Unfall und ergo keine Unfallflucht. Das können wir hier aber aus der ferne nicht begutachten.
Ob eine Sachbeschädigung nach 303 vorliegt kann hier ebenfalls nicht gesagt werden und wenn ja bedarf es erstmal einen Strafantrag vom Antragsberechtigten.
Am sichersten ist es zur Polizei zu gehen und mal "lieb" zu fragen.

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