Borbet BS 7,5x16 Gutachtenunklarheit
Hi,
geht um die o.g. Felgen, im Gutachten steht unter Auflage 16 folgendes:
Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im
Bereich von ca.100 mm unterhalb der seitlichen Stoßschutzleiste bis zum Stoßfänger umzulegen oder
auf eine Restdicke von etwa 15 mm abzuschleifen. Die in das Radhaus einlaufende Kante des
Stoßfängers ist im oberen Bereich (ca. 70 mm nach unten ) der gekürzten Radhausausschnittkante
anzupassen. Die Verbreiterungen sind entsprechend zu kürzen.
Ist damit umlegen der Kanten gemeint? Nein oder?
Ich werde da nicht wirklich schlau raus.
mfg joker91
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Daciageha
ich weiß nicht was du hast, keiner hat gemeint, das die Felgen illegal wären. Er hat gefragt was mit der Auflage 16 in seinem Gutachten zu den Felgen gemeint ist und und ihn ist auch klar, das er da nach Auflage etwas ändern muss.
wens nötig ist JA. ist es aber nicht. wen nix schleift passt das ohne was zu machen.
Zitat:
Ob er es nun macht oder nicht ist sein Problem aber mit Sicherheit muss er die Kombination Reifen - Felge - Gewindefahrwerk eintragen lassen.
100% ack
Zitat:
Und da hat der TÜV das letzte Wort.
und der hällt sich genau an die 3 von mir geposteten sachen. passt das (und bei der kleinen felgen kombi passt das, da kannste runter bis die kiste auf der ölwanne aufsitzt) dann sagt der tüv auch nix.