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Borbet BS 7,5x16 Gutachtenunklarheit

Themenstarteram 3. November 2009 um 15:52

Hi,

geht um die o.g. Felgen, im Gutachten steht unter Auflage 16 folgendes:

Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im

Bereich von ca.100 mm unterhalb der seitlichen Stoßschutzleiste bis zum Stoßfänger umzulegen oder

auf eine Restdicke von etwa 15 mm abzuschleifen. Die in das Radhaus einlaufende Kante des

Stoßfängers ist im oberen Bereich (ca. 70 mm nach unten ) der gekürzten Radhausausschnittkante

anzupassen. Die Verbreiterungen sind entsprechend zu kürzen.

Ist damit umlegen der Kanten gemeint? Nein oder?

Ich werde da nicht wirklich schlau raus.

mfg joker91

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15 Antworten

Ja ist damit gemeint, kommt aber auch sicherlich drauf an welche Reifen drauf kommen. Wäre auch schön zu wissen welches Auto und welche Reifen drauf sollen. Auf jeden Fall ist, wie es dort steht mit Sicherheit ein bauliche Veränderung der Radhäuser vorzunehmen.

Themenstarteram 3. November 2009 um 16:38

Oh sorry hatte ich ganz vergessen.

Ist ein Golf 3 1.6

Reifen sollten 195/45R16 drauf. Im Gutachten steht das es möglich ist, wenn die Achslast 900 Kg nicht überschreitet. Das sollte ja bei meinem Golf nicht das Problem sein.

Zu den Felgen würde noch n Gewindefahrwerk kommen.

mfg joker91

Themenstarteram 4. November 2009 um 19:18

sry für den Doppelpost aber hat keiner ne Idee?

mfg joker91

Naja, was für eine Idee erwartest du? Im Gutachten steht bei den Felgen drin was du selber geschrieben hast als Auflage 16, wenn die sich auf die Felge mit den genannten Reifen bezieht dann sind eindeutig bauliche Veränderung an den Radhäusern so vorzunehmen, wie es in der Auflage gefordert ist. Ansonsten gibt es Probleme mit der Freiläufigkeit der Reifen. Dies heißt nix anderes, als das der Reifen, wenn keine Veränderung vorgenommen werden sicherlich irgendwo im Radhaus schleift. Wo kann ich dir nicht sagen aber sicherlich dort wo etwas gekürzt werden soll oder umzulegen ist.

 

Ob du die Felge dann zusammen mit dem Gewindefahrwerk überhaupt noch fahren bzw. montieren kannst wäre auch noch zu prüfen, denn das Gutachten bezieht sich mit Sicherheit nur auf die normale Serienausführung des Fahrwerkes.

ob dein golf die achslast hat steht im schein.

bock deinen karren auf, pack 2 winterreifen drunter (vorne links und hinten rechts) und wens net schleift isses gut, wens schleift bördeln.

Themenstarteram 5. November 2009 um 15:57

das was gemacht werden muss ist mir klar.

Ich verstehe den Absatz nur nich so ganz, soll heißen mir wird nicht klar was genau gemacht werden musst.

an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im

Bereich von ca.100 mm unterhalb der seitlichen Stoßschutzleiste bis zum Stoßfänger umzulegen oder auf eine Restdicke von etwa 15 mm abzuschleifen

 

Die in das Radhaus einlaufende Kante des

Stoßfängers ist im oberen Bereich (ca. 70 mm nach unten ) der gekürzten Radhausausschnittkante

anzupassen. Die Verbreiterungen sind entsprechend zu kürzen.

Was meinen die da genau mit?

Vllt kann mal jmd. was dazu sagen der das schon hinter sich hat.

mfg joker91 und danke :)

bevor du dich mit Bördeln, Abschneiden und dergleichen beschäftigst, würd ich dir den Tip geben esrt einmal zu checken od du die Felgen Reifenkombination in Zusammenhang mit deinem geplantem Gewindefahrwerk überhaupt noch montieren darfst. 

1. wie der Vorredner schon sagt, prüfen ob das mit dem Gewindefahrwerk überhaupt geht - wenn nicht, dann ist ja eh alles hinfällig

2. Um deine Frage zu beantworten:

an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca.100 mm unterhalb der seitlichen Stoßschutzleiste bis zum Stoßfänger umzulegen oder auf eine Restdicke von etwa 15 mm abzuschleifen

Also ich lese das so: Stell dir vor du stehst auf der Fahrerseite vor deinem hinteren Radhaus. von links kommt die Zierleiste (im Gutachten Stoßschutzleiste), dann das Radhaus und dann rechts vom Radhaus die Stoßstange (Stoßfänger). Jetzt mußt du links am Radhaus 10 cm unterhalb von der Zierleiste anfangen umzulegen/abzuschleifen hoch in Richtung Stoßleiste um den ganzen Radlauf herum bis du rechts an der Stoßstange ankommst...

Das gleiche mußt du für die Kante der Stoßstange selbst machen. Also oben anfangen und dann 7 cm entlang der Stoßstangenkante die ins Radhaus geht abschleifen bzw. kürzen.

Auf der rechten Fahreugseite ists halt dann genau andersrum rechts <-> links vertauscht.

Hoffe das war soweit klar

gruß

ghm

Zitat:

Original geschrieben von Daciageha

bevor du dich mit Bördeln, Abschneiden und dergleichen beschäftigst, würd ich dir den Tip geben esrt einmal zu checken od du die Felgen Reifenkombination in Zusammenhang mit deinem geplantem Gewindefahrwerk überhaupt noch montieren darfst. 

sorry jungs aber habt ihr auch halbwegs ne ahnung was ihr von euch gebt? es gibt KEINE felge die ein gutachten für das passende auto hat die nach dem einbau eines gewindefahrwerkes NICHTMEHR gefahren werden darf. und bei so einer pillepalle grösse wie 7,5x16 ist das eh uninteresant.

für die ganz schlauen:

im gutachten steht (aus dem sinn zitiert) "gutachten nur gültig mit serien fahrwerk, bei geändertem fahrwerk macht euer tüv des vertrauens gerne eine einzelabnahme". ODER er berücksichtigt beim eintragen des gewindes die felgen. schonmal ne eintragung vom tüv gesehen? da gibts den tollen abschnitt "berücksichtige vorhandenen eintragung".

@topic

nochmals zum mitschreiben:

mach einen kreuztest. schleift es MUSSt du platz machen (die grösse schleift aber nicht!). schleift nix am zum tüv und eintragen lassen.

du sagst es doch selber:

- das vorliegende Gutachten gilt nur fr das Serienfahrwerk und nicht für ein anderes.

- wenn schon Räder eingetragen sind und das Gewindefahrwerk nachgerüstet wird dann werden die schon eingetragenen Räder berücksichtigt bzw. das Gewinde ggfs. eben nicht eingetragen

- wenn umgekehrt erst das Gewinde reinkommt muß er trotzdem dann die Räder eintragen lassen bzw. beides zusammen machen

Ich sehe nicht wo da der Unterschied in der Aussage ist! Bevor ich jedenfalls Geld in irgenwas investieren würde, würde ich zuerst beim TÜV meines Vertrauen vorsprechen und vorab klären was zu klären ist. Pillepalle Größen hin oder her...

Zitat:

Original geschrieben von ghm

du sagst es doch selber:

- das vorliegende Gutachten gilt nur fr das Serienfahrwerk und nicht für ein anderes.

- wenn schon Räder eingetragen sind und das Gewindefahrwerk nachgerüstet wird dann werden die schon eingetragenen Räder berücksichtigt bzw. das Gewinde ggfs. eben nicht eingetragen

- wenn umgekehrt erst das Gewinde reinkommt muß er trotzdem dann die Räder eintragen lassen bzw. beides zusammen machen

 

Ich sehe nicht wo da der Unterschied in der Aussage ist! Bevor ich jedenfalls Geld in irgenwas investieren würde, würde ich zuerst beim TÜV meines Vertrauen vorsprechen und vorab klären was zu klären ist. Pillepalle Größen hin oder her...

genauso sehe ich das auch, wäre schade, wenn Arbeit gemacht und der TÜV meint so nicht. Mit dem Gewindefahrwerk beabsichtigt er sicherlich auch eine Teiferlegung des Fahrzeuges. Ich würd mich da auch vorher schlau machen, ob eventuell noch mehr auf mich zu kommt.

Schleift nix, heiß doch das noch lange nicht das der TÜV da sein OK gibt, der schaut sich das Gutachten zu den Felgen an, ließt Auflage 16, kontrolliet dei Arbeiten, wenn nicht gemacht bekommt er die Eintragung oder er schickt ihn wieder weg, wahrscheinlich nach Lust und Laune des Prüfers.

 

was da so alles passieren kann schau hier

www.tunertreff.de/forum/archiv/6574.html

nochmals zum mitschreiben....diese felgen gehen zu 100% mit JEDEM gewindefahrwerk.

es gibt keine "illegalen" felgen. wen eine felge ein gutachten für ein auto hat und man diese felge an diesem wagen anbaut dann kannste da so lange ein gewinde reinzimmern wie du willst.

es darf nix schleifen und das wars. das darf auch bei serienbereifung nix.

solange nix schleift darfst du draufmachen was du willst (wen die traglast passt). felgen mit einem gutachten für einen mercedes auf einem trabbi mit gewindefahrwerk -> kein problem. wiso auch? bei felgen gibts nur 2 spielregeln (ok 3):

- es darf nix schleifen

- die traglast muss NACHWEISLICH passen

- der reifen muss passen (umfang, traglast, speed index)

sind diese 3 sachen erfüllt sind kannst du auch felgen eines space shuttles aufziehen.

ich weiß nicht was du hast, keiner hat gemeint, das die Felgen illegal wären. Er hat gefragt was mit der Auflage 16 in seinem Gutachten zu den Felgen gemeint ist und und ihn ist auch klar, das er da nach Auflage etwas ändern muss. Ob er es nun macht oder nicht ist sein Problem aber mit Sicherheit muss er die Kombination Reifen - Felge - Gewindefahrwerk eintragen lassen. Und da hat der TÜV das letzte Wort. 

Themenstarteram 5. November 2009 um 19:39

das ich Reifen + Fahrwerk eintragen lassen muss war mir schon klar.

Wollte eigentlich nur wissen was in Absatz 16 genau gemeint ist, da dort nicht direkt bördeln stand.

mfg joker91

und danke für die Beiträge

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