Böse Nachricht für E-Fahrzeugenthusiasten - Warnung vor E-Fahrzeugkauf
Folgendes Szenario: In 2020 1 Mio. Elektro-Fahrzeuge (Fiktiv, Wunschdenken Politiker) auf deutschen Straßen.
Spritkosten PKW Benziner 20.000 km/a bei 8 l/100km, Benzinkosten 1,62 €/l -> 2.592,- Euro/a
Nach anliegender Grafik;
Abgaben (Umsatzsteuer, Energiesteuer usw) = 1.192,- Euro/a
Ökosteuer = 236,8 Euro/a
Somit staatliche Abgaben Benzin = 1.428,80 Euro/a
Bei 1 Mio. Autos = 1,4288 Mrd. Euro/a....Das wird sich der Staat nicht entgehen lassen und diesen Betrag auch an den E-Fahrzeugfahrer weitergeben!!
E-Fahrzeug 20.000 km/a bei 20 kWh/100km (Nicht diskutieren ob zu hoch), Stromkosten 0,30 Euro/kWh (Nicht diskutieren ob zu hoch) -> 1.200 Euro/a ohne Benzinbelastende staatliche Abgaben. Somit wird der Staat zukünftig 1,4288 Mrd. Euro/a auch von den 1 Mio. E-Fahrzeugfahrern verlangen.
Also wie beim Benziner = 1.428,80 Euro/a (20.000 km)
Auf eine Strommenge von 20.000 km/a /100 km * 20 = 4.000 kWh
Somit zukünftige zusätzliche Belastung auf die Kilowattstunde Fahrstrom = 0,3572 Euro pro kWh.
Ergebnis...Der Strompreis für Fahrstrom steigt bei intensiver E-Fahrzeugverbreitung auf 0,6572 Euro / kWh. Folgekosten für Netzausbau, Reserveleistung usw. nicht weiter betrachtet.
Somit liebe E-Fahrer seit froh, dass sich der Markt nicht so entwickelt wie geplant. Freut Euch über das kostenlose Tanken beim Discounter und den derzeit abgabefreien (Benzinabgaben) Fahrstrom...
E-Autos machen nur in Ballungszentren mit Luftproblemen Sinn, nicht in der Fläche oder in Städten ohne Luftprobleme. Stichwort CO2-Rucksack.
Nun viel Spaß beim kommentieren....
Pro Methanfahrzeug Euer Ecofuel
Beste Antwort im Thema
OK, du willst den Fahrstrom "ab Batterie" messen. Was ist mit dem Strom, der durch Rekuperation wieder in die Batterie reingeladen wird? Läuft der Zähler dann rückwärts oder gibt es eine Rücklaufsperre? In beiden Fällen gibt es Folgeprobleme.
Smart Meter zählen auch nur ganz normalen Wechselstrom, wie es seit Jahrzehnten schon gemacht wird. Bei E-Fahrzeugen reden wir von 400 oder 800 V Gleichstrom. Wo ist ein solcher eichrechtskonformer DC Zähler in Entwicklung? Was wird er kosten? Wie groß und schwer wird er sein?
Wie viel Stromsteuer zahlt man übrigens auf selbst erzeugten PV-Strom, den man in einem Inselnetz verbraucht? Würde die abweichende Fahrstrombesteuerung auch in diesem Fall greifen? Mit welchem Recht?
Sorry, aber solange hier nicht konkrete Pläne oder Umsetzungsrichtlinien geliefert werden, ist das Ganze einfach nur ein unseriöses Schreckgespenst.
13 Antworten
Nicht schon wieder eine Diskussion über den Sinnn oder Unsinn der E-Mobilität!
Du hast bei Deiner Rechnung die 10 Jahre Steuerbefreiung der E-Mobile vergessen.
Dumm nur, dass der Staat keine Handhabe haben wird, den Fahrstrom anders zu besteuern als "normalen" Strom.
@Teknoid: Die von mir angestoßene Thematik habe ich bislang in keinem anderen Forum/Diskussion wahrgenommen. Wenn die v.g. Problematik nicht kategorisch von der Politik ausgeschlossen werden kann, ist somit der Erwerb eines Elektrofahrzeugs nicht zu Empfehlen.
@Golf-TSI: Nicht ganz korrekt...Wenn Erdgas als Antriebsenergie in einem Fahrzeug verwendet wird, ist dieses bezüglich einer anderen Besteuerung mittels einer zugelassenen Messeinrichtung (MID oder Eichung) zu erfassen und die Gasmengen den Hauptzollämtern mitzuteilen. Es wird vermutlich in Zukunft bei dem oben abgebildeten Szenario eine zugelassene Messeinrichtung in den E-Fahrzeugen gefordert werden. Diese wird wahrscheinlich ähnlich dem "Tachometer" in den Fahrzeugen den Stromverbrauch erfassen. Dies sollte für die PKW-Hersteller kein Problem sein. Eine Nacheichung/Wechsel alle 8 Jahre wird gemäß Messgeräterichtlinie/PTB sicherlich notwendig sein.
Wo ist das Gesetz bzw. der Gesetzentwurf, der eine solche Messeinrichtung in Fahrzeugen vorschreibt? Wie will man das DC seitig lösen, wofür es nicht mal eichrechtskonforme Zähler gibt, die in Fahrzeuge einbaubar wären? Sorry, das wird nicht kommen...
Wenn es diese Messeinrichtungen nicht gibt, wie erhält der Fahrer am Display die Anzeige zum Stromverbrauch des Fahrzeugs? Wie gesagt, die Messeinrichtung in die Fahrzeuge "eichrechtskonform" zu integrieren ist keine große Hürde.
Wie oben geschrieben Fiktiv bei 1 Mio. E-Fahrzeuge. Das Gesetz wäre das Stromsteuergesetz (StromStG) oder das Energiesteuergesetz (EnergieStG). Hier eine Gesetzeserweiterung/-änderung bezüglich Fahrstrom einzubringen dürfte relativ einfach möglich sein. Der finanzielle Druck dürfte hier den Ausschlag geben.
-Heute 2018-
Stromsteuergesetz (StromStG)
§ 3 Steuertarif
Die Steuer beträgt 20,50 Euro für eine Megawattstunde.
- Fiktion Zukunft-
Stromsteuergesetz (StromStG)
§ 3 Steuertarif
Die Steuer beträgt 20,50 Euro für eine Megawattstunde.
(1) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer
1. für 1 Megawattstunde Fahrstrom in Elektrofahrzeugen 357,20 Euro
Was meinst Du wie schnell eine Abrechnungsmöglichkeit erfunden wird, die wir Deppen bezahlen dürfen. Am besten alle 2 Jahre dann entweder im Rahmen des TÜV eichen, oder neu kaufen, sprich auswechseln.
Wenn heute etwas nicht existiert, heist das noch lange nicht, daß es das in 1-2 Jahren nicht geben wird.
Daß wir mal für die Straßennutzung zusätzlich zu den Kfz-Steuern, Verbrauchssteuern und, und, und.... hätte sich vor 20 Jahren auch Keiner träumen lassen. Dennoch haben wir heute das tolle TollCollect Konsortium, daß die Einnahmen, die für die Erhaltung und Erneuerung unserer Autobahnen sein sollten, in die eigene Taschen steckt.
"Aber eine Pkw-Maut wird es nicht geben" - So haben sie mal getönt und das ist noch nicht einmal so lange her und nun haben sie die Pläne schon fix und fertig in den Schubladen. Mal sehen, ab wann dann unsere Fußabdrücke besteuert werden? Sagt ja nicht, das kommt niemals. Das hat man bei anderen Sachen auch immer gesagt und nun....?
Dann sollten die Deppen halt nicht immer wieder die Deppenabzockparteien wählen! Wär doch mal eine Maßnahme, oder?
OpenAirFan
Zitat:
@EcoFuel schrieb am 30. August 2018 um 21:26:29 Uhr:
Wenn es diese Messeinrichtungen nicht gibt, wie erhält der Fahrer am Display die Anzeige zum Stromverbrauch des Fahrzeugs? Wie gesagt, die Messeinrichtung in die Fahrzeuge "eichrechtskonform" zu integrieren ist keine große Hürde.
Ich gehe davon aus, der angezeigte Stromverbrauch wird über das BMS ermittelt, ist also nicht eichrechtskonform und berücksichtigt keine Ladeverluste.
Bei der Eichrechtskonformität irrst du dich. Diese wird nämlich gerade von öffentlichen Ladesäulen gefordert und stellt die gesamte Ladeinfrastruktur vor gewaltige Herausforderungen. Die meisten Ladestromanbieter stellen daher gerade auf Pauschalpreise um, egal wie lange oder wie viel man lädt, da sie die Eichrechtskonformität eben nicht sicherstellen können. Das ist also, als würde man zur Tankstelle fahren und dort 80 Euro pro Tankvorgang bezahlen, egal ob man 5 oder 50 Liter tankt.
Das Ganze in Fahrzeuge zu integrieren und wasserdicht zu machen, würde viele Jahre dauern und zunächst mal ein gesetzliches Rahmenwerk voraussetzen. Daher meine Nachfrage, ob so etwas in Planung ist. Bei Bestandsfahrzeugen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es hier einen Nachrüstzwang geben könnte. Und dann noch die Sache mit dem DC laden, wofür es derzeit nicht mal eichrechtskonforme Hardware gibt. Die Kosten bzw. das Gewicht der entsprechenden Zähler wären sowieso absolut unverhältnismäßig.
Ich könnte mir eher vorstellen, dass der Staat sinkende Einnahmen durch eine PKW-Maut ersetzen wird. Wobei so etwas in Deutschland politisch vermutlich sehr schwierig umsetzbar ist.
...warum schreiben die Leute immer Sachen herbei, die negativ für sie selbst sind...??
Ist das so ein herbeigesehntes Eigenarmageddon oder doch nur ein schnödes Auftragsarbeitsverhältnis???
Warum initiieren sie nicht Sachen, die die Welt besser werden lassen...??? Ist das so schwer?
Zitat "Ich gehe davon aus, der angezeigte Stromverbrauch wird über das BMS ermittelt, ist also nicht eichrechtskonform und berücksichtigt keine Ladeverluste."
Heute nicht eichrechtskonform..., weil bislang nicht notwendig. Evtl. zukünftig über BMS oder separaten Stromzähler...Entwicklung bei Smart Metern schreitet voran.
Ladeverluste sind kein "Fahrstrom" sind somit nicht für den fiktiven zukünftigen Steuersatz relevant. Hier Steuersatz von 20,50 Euro/MWh über Stromverkauf Ladesäule, Wohnhaus oder Arbeitgeber...schon berechnet.
Nachrüstzwang kommt über das Strom- oder Energiesteuergesetz automatisch. Hier gibt es keinen Bestandsschutz o.Ä. Dies hat die Energiewirtschaft schon in verschiedensten Ausprägungen zu spüren bekommen. Bsp. Zähler bei PV oder BHKW-Anlagen. Bis Juli 2016 konnte der Anlagenbetreiber den Zähler selbst beschaffen und den Einbauort bestimmen. Seit 2016 nur noch Zähler eines zugelassenen Messdienstleisters zulässig und der Stromversorger bestimmt den Einbauort. Hier mussten viele Anlagen Umgebaut werden um der neuen "Normenlage" gerecht zu werden. Kein Bestandsschutz.
OK, du willst den Fahrstrom "ab Batterie" messen. Was ist mit dem Strom, der durch Rekuperation wieder in die Batterie reingeladen wird? Läuft der Zähler dann rückwärts oder gibt es eine Rücklaufsperre? In beiden Fällen gibt es Folgeprobleme.
Smart Meter zählen auch nur ganz normalen Wechselstrom, wie es seit Jahrzehnten schon gemacht wird. Bei E-Fahrzeugen reden wir von 400 oder 800 V Gleichstrom. Wo ist ein solcher eichrechtskonformer DC Zähler in Entwicklung? Was wird er kosten? Wie groß und schwer wird er sein?
Wie viel Stromsteuer zahlt man übrigens auf selbst erzeugten PV-Strom, den man in einem Inselnetz verbraucht? Würde die abweichende Fahrstrombesteuerung auch in diesem Fall greifen? Mit welchem Recht?
Sorry, aber solange hier nicht konkrete Pläne oder Umsetzungsrichtlinien geliefert werden, ist das Ganze einfach nur ein unseriöses Schreckgespenst.
Zitat:
@Golf-TSI schrieb am 30. August 2018 um 22:34:14 Uhr:
Sorry, aber solange hier nicht konkrete Pläne oder Umsetzungsrichtlinien geliefert werden, ist das Ganze einfach nur ein unseriöses Schreckgespenst.
Das sieht die Moderation auch so. Da sich das gesamte Thema samt Überschrift einem durchweg fiktiven und hypothetischen Geschehen widmet und im Zusammenhang mit der mindestens fraglichen Überschrift auch noch unnötige Aufregung zu stiften versucht, schließe ich an dieser Stelle.
Sollte weiterer Bedarf an Gedankenspielen dieser Art bestehen - auch was den Vergleich mit Gasfahrzeugen betrifft - empfehle ich das Eröffnen eines eigenen MT-Blogs, dort ist das Ganze besser aufgehoben als im Hybrid&Elektro-Forum, in dem es vornehmlich um diese Fahrzeugarten und deren technischen Themen gehen sollte.
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation