BMW-E30, Bj.83 und der Sinn eines Gutachters?
Hallo Leute,
mein erster Beitrag den ich hier im Forum schreibe,
also heute morgen klingelt bei mir die Polizei: Guten Morgen, jemand hat Ihren Wagen geschrammt!
Na ja, das Ausmaß ist im Bild zu erkennen. (Schrammen mit leichter Delle) . Das links daneben ist uralt und ist durch Unbekannte enstanden.
Habe die Daten von der Verursacherin bekommen, Polizei war auch da.
Anschließend habe ich ihre Versicherung HUK angerufen und die sagten mir, dass sie einen Gutachter vorbeischicken wollen, wg. dem Fahrzeugalter! (Bj. 1983), aber ich möchte ihn noch laaange fahren. Alles soweit noch OK!
Meine Frage zum Gutachter von der HUK: ist das jetzt gut oder schlecht für mich? Muss ich das Angebot vom Dekra Gutachter annehmen?
Wie hoch ist der Schaden in etwa zu bemessen ?
Wäre glücklich über einige Tips von Euch bzw. Erfahrungsberichte!
Es grüße Euch
Leon
17 Antworten
Mmmh, aber war der nicht von der DEKRA?
Denn andererseits - durch diese tolle Lücke, dass sich quasi jeder "Sachverständiger" nennen darf (ist die noch existent, ja gelle?) - woher soll der Geschädigte wissen welcher Gutachter gut achtet (achtung, Wortspiel *gg*).
Zumal ich auch den Gutachtern der Werkstätten manchmal net so recht trau - aus Sicht der Versicherung 😉
Irgendwie (mag naiv klingen) is mir da die Dekra noch lieber - weiß nicht warum, aber ich denke, dass sich dort nicht jeder als Sachverständioger ausgeben darf.
Grüße
Schreddi
PS: Ich halte die Summe die genannt wurde auch für angemessen wenn wirklich nur das beschädigt ist was man sieht.
Es macht einen kleinen, aber feinen Unterschied, wer ein und denselben Gutachter bestellt.
Im Zweifel wird der Gutachter Ermessensspielräume immer für den Auftraggeber nutzen, nie aber dagegen.
Merke:
Wer die Musik bestellt,
des Lied wird gesungen!
Der Spruch war mir neu *gg*
Ermessensspielräume ja - aber bei derartigen Summen halt ich das für weniger wahrscheinlich (wobei mich die Gutachtertatsache allein ja schon evrwundert 😉)
Grüße
Schreddi